Fischotter
Künftig werden Wolf, Luchs, Braunbär, Fischotter (Bild), Wildkatze und Aaskrähe vom Naturschutzrecht in das Jagdrecht überführt.
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Neue Regeln für den Umgang mit Wildtieren

Die steirische Landesregierung präsentierten ein umfassendes Reformpaket im Bereich des Prädatorenmanagements. Zeitgleich gehen sämtliche gesetzlichen Anpassungen sowie die neue Biberverordnung in Begutach

Prädatoren (Räuber oder Beutegreifer) sind Tiere, die andere Lebewesen töten und fressen, um Energie zu gewinnen. Sie sind essenziell für das ökologische Gleichgewicht, regulieren Beutepopulationen und stehen oft am Ende der Nahrungskette, wobei sie aktiv jagen oder lauern. 

Vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht

Ziel der Reform ist es, auf die wachsenden Nutzungskonflikte durch die Ausbreitung großer Beutegreifer und anderer konfliktträchtiger Arten zu reagieren und gleichzeitig klare, praxistaugliche Strukturen zu schaffen. Dieses gemeinsame Vorhaben wurde bereits im Regierungsprogramm „Starke Steiermark. Sichere Zukunft.“ verankert und geht nun in Umsetzung. 

Künftig werden Wolf, Luchs, Braunbär, Fischotter, Wildkatze und Aaskrähe vom Naturschutzrecht in das Jagdrecht überführt. Damit werden Kompetenzen gebündelt, Zuständigkeiten klar geregelt und ein effizientes Management aus einer Hand ermöglicht. Die dafür notwendigen strukturellen und organisatorischen Umstellungen wurden dabei parallel zu den legistischen Anpassungen sichergestellt.

Diese Neuordnung soll Rechtssicherheit schaffen, die Verwaltung entlasten und für raschere und nachvollziehbare Entscheidungen im Anlassfall sorgen. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen konsequentem Artenschutz, der weiterhin den rechtlichen Vorgaben entspricht, und den Interessen von Landwirtschaft, Infrastruktur und Bevölkerung.

„Wir schaffen klare Zuständigkeiten und entwickeln das Management konfliktträchtiger Arten zu einem praxistauglichen, effizienten System weiter, das Kompetenzen bündelt. Konsequenter Artenschutz und Sicherheit für Landwirtschaft, Infrastruktur sowie für Menschen und deren Hab und Gut sind gleichermaßen mitzudenken und sollen fortan Hand in Hand gehen. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für ein System auf Basis von Hausverstand, Rechtssicherheit und ermöglichen rasches Handeln im Anlassfall“, so Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer.

Zielsetzung des neuen Prädatorenmanagements

Kern der Reform ist ein grundlegender Systemwechsel: Mit der zur Begutachtung aufgelegten Novelle werden ausgewählte Arten nicht mehr im Naturschutzgesetz, sondern im Jagdgesetz geregelt. Gleichzeitig wird die Zuständigkeit neu geordnet und bei der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft gebündelt. Damit sollen Doppelzuständigkeiten abgebaut und Entscheidungen näher an die betroffene Praxis herangeführt werden.

„Unser Ziel ist ein praxistauglicher Zugang, der die Lebensrealität der bäuerlichen Betriebe, der Almwirtschaft, der Fischerei und der Jägerschaft ernst nimmt. Die Interessen der Betroffenen stehen im Mittelpunkt“, sagte Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer.

Konkrete Maßnahmen bei Aaskrähe, Fischotter und Wolf

Ein erster Schritt betrifft Aaskrähen: Aufgrund drohender Schäden in der Landwirtschaft wird noch für diese Anbausaison eine Krähenverordnung auf Basis der bisherigen Rechtslage erlassen. Vorgesehen ist eine Entnahme von 7.700 Tieren. Dafür wird eine verkürzte Begutachtungsfrist von zwei Wochen gestartet, um rasch Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen.

In einem zweiten Schritt soll zeitnah eine neue Fischotterverordnung erlassen werden. Ein Tier frisst durchschnittlich rund 1,7 Kilogramm Fisch pro Tag. Insgesamt entsteht ein jährlicher direkter Schaden von rund 2,2 Millionen Euro für Fischereibetriebe und Teichwirte, zusätzlich verlieren Fischereirechte massiv an Wert und der ökologische Schaden ist enorm. Künftig sollen deutlich strengere Regelungen in einer neuen Verordnung verankert werden.

Auch beim Wolf wird nachgeschärft: Die bestehende Regelung habe sich in der Praxis als unzureichend erwiesen, da bislang keine Entnahmen erfolgt sind, erklärte Schmiedtbauer. Eine neue Wolfsverordnung wird daher unter der Zuständigkeit der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft erarbeitet. „Ziel sind umsetzbare Lösungen, insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Populationen und begrenzter Möglichkeiten beim Herdenschutz", betonte Schmiedtbauer.

Wesentliche Änderungen im Jagdgesetz

Neben dem Prädatorenmanagement bringt die Novelle des Jagdgesetzes weitere wichtige Neuerungen:

  • Der Einsatz von Nachtzieltechnik wird erweitert: Künftig ist dieser auch für Haarraubwild wie Fuchs, Dachs oder Waschbär auf landwirtschaftlichen Flächen zulässig. Dies dient insbesondere der Seuchenprävention und dem Schutz von bodenbrütenden Vögeln, Feldhasen und anderen Tieren.
  • Rotwildfreie Zonen werden auf Damwild ausgeweitet. Damit kann Damwild innerhalb der Jagdzeiten in dieser Zone ohne Abschussplan erlegt werden, um Wildschäden zu reduzieren und die Waldverjüngung zu unterstützen.
  • Meldefristen werden vereinheitlicht und es werden praxistauglichere Kriterien für die Erfüllung von Abschussplänen herangezogen.
  • Insgesamt werden bürokratische Hürden reduziert und moderne Rahmenbedingungen für die Jagdausübung geschaffen.

Neue Biberverordnung: Prävention im Fokus – Eingriffe klar geregelt

Der Biber bleibt aufgrund seines strengen Schutzstatus weiterhin im Naturschutzrecht verankert, erhält jedoch erstmals eine eigene, klar strukturierte Verordnung. Hintergrund ist die erfolgreiche Rückkehr der Art. In der Steiermark bestanden laut Monitoring 2024 rund 270 Reviere mit etwa 930 Tieren, wobei ein weiterer Zuwachs in allen Einzugsgebieten zu beobachten ist und derzeit von deutlich über 1.000 Tieren auszugehen ist. Die Art selbst befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand.

Im Zentrum steht der Grundsatz „Prävention vor Eingriff“. Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Baumschutz oder wasserbauliche Lösungen sollen Konflikte frühzeitig vermeiden. Gleichzeitig schafft die Verordnung klare Rahmenbedingungen für notwendige Eingriffe: Entnahmen sind unter gewissen Voraussetzungen möglich, etwa bei Gefahr für Infrastruktur, Hochwasserschutz oder bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden.

Diese Eingriffe erfolgen streng geregelt, zeitlich begrenzt (1. September bis 31. März) und innerhalb eines klar definierten jährlichen Kontingents, das auch regionalen Unterschieden Rechnung trägt. Dadurch wird sichergestellt, dass Maßnahmen kontrolliert, transparent und populationsschonend umgesetzt werden.

Ein flächendeckendes Netzwerk ermöglicht rasche Entscheidungen binnen weniger Tage. Gleichzeitig sorgt ein umfassendes Monitoring dafür, dass alle Maßnahmen dokumentiert und laufend bewertet werden. Nach der ersten Anwendungsphase ist eine Evaluierung vorgesehen. Diese inkludiert die Möglichkeit, die derzeit gültigen Kontingente von in Summe 84 Entnahmen bei Bedarf nach oben oder unten anzupassen.

„Die Rückkehr des Bibers ist eine echte Erfolgsgeschichte des Naturschutzes. Gleichzeitig sorgen wir mit der neuen Verordnung dafür, dass Konflikte frühzeitig vermieden werden – und, wo notwendig, Eingriffe klar geregelt, kontrolliert, rechtssicher und mit Augenmaß erfolgen können“, so Amesbauer abschließend.

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