Matrei in Osttirol
Eine Insolvenz von Matrei hätte auch Auswirkungen auf andere Gemeinden.
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Osttirol

Matrei kämpft gegen den Konkurs

8. Mai 2023
Die Osttiroler Gemeinde Matrei kämpft bereits seit Jahren mit finanziellen Problemen. Nun versucht man eine Insolvenz zu verhindern. Der Schuldenstand der Marktgemeinde soll sich laut Wirtschaftsprüfern auf 35 Millionen Euro belaufen. Derzeit wird mit den 106 Gläubigern verhandelt.

Zuletzt wurde eine Ausgleichsquote von 80 Prozent angeboten, womit sich aber nicht alle Gläubiger einverstanden gezeigt hatten.

Auch Tirols Landeshauptmann Anton Mattle fordert, dass die Schulden voll zurückbezahlt werden. Man arbeite gemeinsam mit der Gemeindeführung an einer konstruktiven Lösung, um den Gläubigern ein gangbares Angebot zu machen, heißt es in einer Aussendung. Auch das Land Tirol sei einer der Gläubiger. Ziel sei nach wie vor, „einen Konkurs der Gemeinde Matrei in Osttirol bestmöglich abzuwenden.“

Bürgermeister Raimund Steiner signalisiert in der selben Aussendung seine Zustimmung. Man werde versuchen, diesen Weg mitzugehen: „Wir werden an alle Gläubiger herantreten und einen neu ausgearbeiteten Vorschlag bei einem gemeinsamen Termin präsentieren. Für uns ist es nun vor allem wichtig, gegenüber den Gläubigern Vertrauen zu schaffen. Auf dieser Basis wollen wir dann Lösungen anbieten, die von den Gläubigern auch akzeptiert werden können“, so Steiner.

Auswirkungen einer Insolvenz

Die Wirtschaftskammer warnt vor gravierenden Auswirkungen einer Insolvenz: Unternehmen würden in Zukunft Matrei nur mehr gegen Vorauskasse liefern bzw. die Zusammenarbeit gänzlich einstellen.

Aber auch andere Gemeinden wären betroffen, denn die Banken wären aufsichtsrechtlich gezwungen, die zukünftigen Konditionen für Kredite an die Gemeinden zu verschärfen. Finanzschwache Gemeinden würden entweder gar keine Finanzierung mehr erhalten oder nur gegen Sicherheiten wie Hypotheken oder Haftungen.

Konkurs wäre einzigartig in der Zweiten Republik

Sollte Matrei nun tatsächlich in den Konkurs schlittern, wäre dies einzigartig in Österreich. Der Oberste Gerichtshof hat sich zum bisher letzten Mal im Jahr 1933 im Fall der steirischen Gemeinde Donawitz mit dem Konkurs einer Gemeinde auseinandersetzen müssen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist ein Gemeindekonkurs in der österreichischen Rechtsordnung laut Gemeindebund jedenfalls nicht.