Künftig sollen bei Vorhaben bis 5.000 Quadratmeter keine Umwelterheblichkeitsprüfung und keine Umweltprüfung mehr notwendig sein.
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Neue Regeln für Umweltprüfungen sollen Verfahren vereinfachen
Das Land Salzburg hat heute eine neue Umweltprüfungsverordnung für den Bereich Raumordnung in die vierwöchige Begutachtung geschickt. Ziel der geplanten Änderungen ist es, Umweltprüfungen praxisnäher zu gestalten und Verfahren für Projekte in Wirtschaft und Energie zu vereinfachen.
Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung betrifft kleinere Planungen. Künftig sollen bei Vorhaben bis 5.000 Quadratmeter keine Umwelterheblichkeitsprüfung und keine Umweltprüfung mehr notwendig sein.
Auch für größere Planungen wurden die Schwellenwerte teilweise neu geregelt. Zudem wurden die Vorgaben für geschützte Gebiete angepasst. Dort sollen weiterhin strenge Maßstäbe gelten.
Landeshauptfrau Karoline Edtstadler sieht in der Novelle einen Schritt zur Entbürokratisierung. „Die Novelle der Umweltprüfungsverordnung ermöglicht es, Prozesse zu verschlanken, zu beschleunigen und die Zahl an Umweltprüfungen zu verringern“, sagt Edtstadler. Dadurch würden Kosten gespart und die Bedingungen für Unternehmen verbessert.
Gemeinden sollen entlastet werden
Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek betont, dass Umweltfragen künftig früher geprüft werden sollen. Das solle möglichst bereits im Räumlichen Entwicklungskonzept geschehen und nicht erst in späteren Einzelverfahren.
Kleinere Änderungen würden damit nicht mehr denselben Prüfaufwand auslösen wie große Projekte mit möglichen Auswirkungen auf die Umwelt. Laut Svazek soll das die Verwaltung auf Landes- und Gemeindeebene entlasten.
Doppelprüfungen sollen vermieden werden
Landesrat Martin Zauner erklärt, dass sogenannte Bagatellfälle künftig vollständig von zusätzlichem Prüfaufwand ausgenommen werden sollen. Gleichzeitig solle der Fokus stärker auf Projekte mit möglichen Umweltfolgen gelegt werden.
Bei Planungen über 5.000 Quadratmeter soll eine Prüfung nicht automatisch vorgeschrieben sein. Vorgesehen sind Ausnahmen, etwa wenn bereits ein umweltgeprüftes Räumliches Entwicklungskonzept vorliegt und keine neuen Erkenntnisse aus einer weiteren Prüfung zu erwarten sind.
Dadurch sollen Doppelprüfungen vermieden und Verfahren vereinfacht werden.
Neue Bewertungslogik mit sieben Schutzgütern
Der Entwurf sieht außerdem eine neue Bewertungslogik vor. Künftig sollen mögliche Umweltauswirkungen anhand von sieben Schutzgütern beurteilt werden:
- Mensch
- Fläche und Boden
- Wasser
- Klima und Luft
- Pflanzen und Tiere
- Landschaft
- Kultur- und Sachgüter
Teilweise neu geregelt werden auch Schwellenwerte in Flächenwidmungsplänen. Betroffen sind unter anderem Beherbergungsgroßbetriebe, Windkraftanlagen und Flächen für freistehende Solaranlagen.
Die Begutachtung läuft bis 8. Juni. In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Interessengruppen Stellungnahmen und Anregungen einbringen. Danach soll die Verordnung beschlossen werden.