Wandreieck wegen Fahrbahnschäden
Dass aufgrund dieser Pflichtfinanzierungen immer weniger Mittel für die Daseinsvorsorge der Menschen und die notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur bleiben, ist das eine, mittlerweile besteht aber angesichts des Volumens der Ko-Finanzierungen auch eine größere Skepsis darüber, ob die Umlagen-Verpflichtungen der Gemeinden auch verfassungsrechtlich Deckung finden.
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Entlastung jetzt – oder die Kommunen zahlen den Preis

Die Gemeinden Österreichs stehen 2026 vor einer Zerreißprobe: Während der Bund ein weiteres Sparbudget vorbereitet und die EU-Defizitregeln den finanziellen Spielraum eng halten, fressen Umlagen für Gesundheit und ­Soziales fast ­jeden zweiten Ertragsanteile-Euro auf. Für Investitionen in die kommu­na­le Infrastruktur und die Daseinsvorsorge bleibt damit kaum noch Luft. ­Gemeinde- und Städtebund drängen auf echte Entlastung – mit konkreten ­Gesetzesvorschlägen zur Umsatzsteuer bei Gemeindekooperationen. Ob der Bundesgesetzgeber zuhört, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Der Bund hat im Rahmen seiner bereits jetzt im Frühjahr erfolgenden Budgetverhandlungen (das Doppelbudget 2027/2028 wird abermals ein Sparbudget werden) bzw. in den Gesprächen zur Reformpartnerschaft bisher nicht wirklich signalisiert, dass er bereit wäre, den Gemeinden und Ländern bei der Finanzierung der dynamischen Ausgabebereiche wie vor allem (Elementar-)Bildung, Gesundheit und Soziales mit frischen Mitteln stärker unter die Arme zu greifen. Eher ergibt sich aus dem Regierungsprogramm, dass da und dort die Ausweitung von Leistungsangeboten und Qualitätsstandards geplant ist (Stichwort zweites Gratis-Kindergartenjahr).

Auch 2027/2028 ein Sparbudget

Die zentrale Leitlinie des Finanzministers für sein Doppelbudget wird der mit Brüssel aufgrund des aktuellen ÜD-Verfahrens Österreichs vereinbarte Defizit-Pfad sein. 

Das Maastricht-Defizit betrug gemäß den kürzlich von Statistik Austria präsentierten Zahlen gesamtstaatlich im Jahr 2025 rund 4,2 % des nominellen BIP. Wie sich aus der Tabelle ergibt, konnten die Bundes-, Landes- und Gemeindeebene (mit Ausnahme von Wien) im Vorjahr bereits das Defizit-Ziel von 2026 erreichen. Im Jahr 2027 sind dann wieder größere Einsparungsschritte vonnöten, um die Stabilitätsziele nach den EU-Vorgaben bzw. der nationalen Umsetzung im Österreichischen Stabilitätspakt 2025 zu schaffen.

Gemeinde-Ertragsanteile
In der Tabelle dargestellt sind die derzeit letztgültigen Prognosewerte aus dem Oktober 2025. Seitens der Experten des BMF wird aber davon ausgegangen, dass diese trotz der angeführten Unsicherheiten im Jahr 2026 jedenfalls erreicht und ein Stück weit überschritten werden.

Hohe Unsicherheit bei Steuern und Ertrags­anteilen

Aufgrund der internationalen Konflikte haben WIFO und IHS ihre Konjunktur-­Prognosen zuletzt nach unten korrigiert. Nach 0,6 % im Jahr 2025 bleibt der Ausblick für das reale BIP-Wachstum mit 0,9 % und 1,3 % für 2026 und 2027 überschaubar. Zu Redaktionsschluss dieses Artikels lag die aktuelle Steuer- und Ertragsanteile-Prognose des Finanzministeriums noch nicht vor. Dies vor allem, weil die bereits in die Prognose eingepreiste und auch zur Gegenfinanzierung der Umsatzsteuersenkung auf gewisse Grundnahrungsmittel geplante Plastikabgabe nun doch kurzfristig abgesagt wurde. Die ebenfalls geplante Paketabgabe soll nun höher ausfallen und teilweise Abhilfe schaffen.

Der Investitionsrückstau wächst

Durch die weiterhin enorme Ausgabendynamik, die sich vor allem in den Umlagenbereichen wie Gesundheit oder Soziales zeigt, wo die Gemeinden zwar keine wirkliche Mitsprache haben, aber aufgrund von Landesgesetzen ko-finanzieren bzw. Abgänge decken müssen. 

Mittlerweile wird fast jeder zweite Ertragsanteile-Euro der Gemeinden von den Ländern für Umlagen und Beiträge abgezogen, in manchen Bundesländern teilweise auch deutlich darüber. 

Dass aufgrund dieser Pflichtfinanzierungen immer weniger Mittel für die Daseinsvorsorge der Menschen und die notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur bleiben, ist das eine, mittlerweile besteht aber angesichts des Volumens der Ko-Finanzierungen auch eine größere Skepsis darüber, ob die Umlagen-Verpflichtungen der Gemeinden auch verfassungsrechtlich Deckung finden. Seitens des Gemeindebundes wird bereits seit den Anfang 2025 begonnenen Verhandlungen zum Stabilitätspakt gefordert, die Gemeinden aus der Krankenanstalten-Finanzierung auszunehmen.

Gemeindekooperation: Umsatzsteuer-Probleme endlich lösen

Die Reformpartnerschaften müssen Entlastung bringen, keine Qualitätserhöhungen und keinen Leistungsausbau. Der Gemeindebund hat gemeinsam mit dem Städte­bund und namhaften Steuerjuristen Anfang April dem Finanzministerium einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, wonach „Leistungen von Zusammenschlüssen von Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihre Mitglieder, soweit sie zur Ausführung nicht steuerbarer (hoheitlicher) Tätigkeiten verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern“, von der Umsatzsteuer befreit sind. 

Es ist zu hoffen, dass der Bundesgesetzgeber diesem und anderen Vorschlägen der Kommunen nähertritt und sich nicht hinter vermeintlich gegenlautendem EU-Recht versteckt. 

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