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Nahezu alle Ministerien sowie der Rechnungshof kritisieren die im Gesetz angeführten Begriffsbestimmungen der „Information“ und der „Information von allgemeinem Interesse“ als zu unbestimmt.
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Politik & Recht

Massive Kritik am Informationsfreiheitsgesetz von allen Seiten

7. Februar 2023
Die Darstellung, dass nur die Gemeinden sich einer Abschaffung des „Amtsgeheimnisses“ in den Weg stellen, ist irreführend. Das Informationsfreiheitsgesetz, das derzeit in Österreich diskutiert wird, stößt auf massive Kritik seitens der Ministerien und anderer Stellen.

Nahezu alle Ministerien sowie der Rechnungshof kritisieren die im Gesetz angeführten Begriffsbestimmungen der „Information“ und der „Information von allgemeinem Interesse“ als zu unbestimmt. Auch die Anforderungen an die „Informationsveröffentlichung in geeigneten Formaten und Sprachen“ werden von verschiedenen Ministerien wegen des Aufwands kritisiert.

Ein weiteres Problem ist die „teilweise Informationserteilung und Veröffentlichung“ (Unkenntlichmachung und Schwärzungen), die von drei Ministerien aufgrund des Aufwands scharf kritisiert wird. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betont, dass diese Vorgabe der teilweisen Informationserteilung der Vorgabe widerspricht, dass Informationen weder erhoben, recherchiert oder gesondert aufbereitet werden müssen.

Frist für Auskunft ist zu kurz

Ein weiterer kritisierter Punkt ist die Frist von vier Wochen, bis zu der Auskunft zu erteilen ist. Diese Frist wird von allen und sogar von der Arbeiterkammer als zu knapp kritisiert. Haftungsfragen werden sowohl vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als auch vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport aufgeworfen.

Kritik am bürokratischen Aufwand

Die meisten Kritikpunkte betreffen jedoch die zusätzliche Bürokratie und den damit verbundenen Aufwand. Das BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betont, dass speziell kleinere Organisationen sowohl Probleme mit dem Zugang zu Registern als auch mit dem Erfassen der Daten haben werden. Auch Informationsbegehren sollten nur schriftlich gestellt werden können, verlangt das BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Mehrere Ministerien und zahlreiche andere Stellen bis hin zur Arbeiterkammer weisen auf die Probleme und den Aufwand der erforderli­chen Interessensabwägungen hin. Sogar die Arbeiterkammer fordert ein Minimum an persönlichen Angaben von Informationswerbern (keine anonymen Informationsbegehren) und Strafen für jene, die sich als Nicht-AK-Mitglieder Informationen erschleichen.