Oberösterreich
Landesförderung für PV-Parkplatzüberdachung
Oberösterreich hat nun seine Förderung entsprechend ausgeweitet: Nunmehr wird auch die PV-Überdachung von größeren Parkplätzen gefördert.
„Aufgrund der Marktsituation haben wir auch die Landeszusatzförderung für die Unterkonstruktion von PV-Parkplatzanlagen von 150 Euro/kWp auf 200 Euro/kWp angehoben. Insgesamt ist nun pro Projekt eine Landesförderung von bis zu 100.000 Euro möglich“, erläutert Landeshauptmann Stelzer.
„PV-überdachte Parkplätze tragen zu einem bedeutenden Komfortgewinn für die Parkplatzbenutzerinnen und Parkplatzbenutzer bei, da es – neben dem Schutz vor Niederschlag – an sonnigen Tagen weiters zu einer deutlichen Verringerung der Überhitzung parkender Autos kommt. Eine Kombination mit Ladestationen für E-Autos bietet sich an. Es könnte daher in Zukunft zur ‚Visitenkarte‘ eines ökologisch orientierten Unternehmens gehören, den Parkraum mit PV zu überdachen“, meint Landesrat Achleitner.
Mit dem neuen Impulsprogramm soll in einem ersten Schritt die Überdachung von rund 25 Parkplätzen mit einer PV-Anlage gefördert werden. Damit soll eine Doppelnutzung auf bereits genutzten Flächen ermöglicht werden.
Es gibt in Oberösterreich neben zahlreichen kleineren Parkplätzen rund 2.900 Parkplätze mit einer Fläche von mehr als 600 m² und mindestens 20 Stellplätzen. Diese 2.900 Parkplätze haben eine Gesamtfläche von 7 km² und damit großes Potenzial für eine PV-Nutzung.
Details zur Förderung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen
- Vereine und konfessionellen Einrichtungen und
- oberösterreichischen Gemeinden
Was wird gefördert?
Gefördert wird die PV-Parkplatzüberdachung über einem bestehenden oder neuen Parkplatz mit zumindest zehn Stellplätzen. Die PV-Anlage muss netzangebunden sein – keine Förderung von Inselanlagen. Der Parkplatz muss zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein (keine unternehmenseigenen, z. B. beschrankte Parkplätze für Mitarbeiter/innen).
- Die Leistung der PV-Anlage orientiert sich an der Modulleistung und hier an Kategorie C und D der EAG-Investitionszuschussverordnung (20-1000 kW Modulleistung). Es können auch größere Projekte gefördert werden, gedeckelt jedoch mit einer Förderung für maximal 1.000 kW Modulleistung. Eine Kombination mit der Förderung nach dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) ist zwingend erforderlich.
- Pro Bezirk/Magistrat können in dieser ersten Ausschreibung maximal zwei Anlagen gefördert werden.
Wie hoch wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt nach Juryentscheid in Form eines Zuschlags von maximal 200 Euro/kWp Modulleistung additiv zur EAG-Investitionszuschussförderung. Die Förderung erfolgt für Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU.
- Die Förderung ist bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen kumulierbar
- Die gesamten Investitionszuschüsse (Bund und Land OÖ) dürfen maximal 65 % der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Unternehmen, 55 % für mittlere Unternehmen und 45 % für große Unternehmen betragen.