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Mure in der Steiermark
© Bundesheer/Schrottner

Katastrophenmanagement in Gemeinden

2. März 2021
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Der Terminus „Katastrophenmanagement“ umfasst all jene Maßnahmen, die in den Bereichen der Vermeidung, Vorsorge und Bewältigung von sowie der Wiederherstellung nach Katastrophen gesetzt werden können.

Diese vier Phasen bilden zusammen den so genannten Katastrophenmanagementzyklus, der die zeitliche Abfolge dieser Phasen nach bzw. vor dem Eintritt einer Katastrophe beschreibt. In allen vier Phasen können dabei Maßnahmen gesetzt werden, die eine Katastrophe entweder im Idealfall gänzlich verhindern oder zumindest deren Auswirkungen minimieren können. Erfahren Sie hier mehr.

Die allgemeine Definitionen im Bereich Katastrophen

Unter Katastrophenvermeidung sind dabei alle Maßnahmen zu verstehen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Folgen einer Katastrophe deutlich abschwächen (z.B. Vorschriften über die Verkehrssicherheit oder Vorschriften zum Brandschutz).

Unter Katastrophenvorsorge versteht man alle Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung der Gefahren und Schäden, die von einer möglichen Katastrophe ausgehen können (z.B. Erstellen von Katastrophenschutzplänen, Abhalten von Übungen).

Unter Katastrophenbewältigung versteht man alle Maßnahmen der Behörden, Einsatzorganisationen, berufener Einrichtungen, Privater und Betroffener, die von einer Katastrophe herbeigeführten Gefahren und Schäden abzuwehren und zu bekämpfen (z.B. Rettung und Versorgung verletzter Personen). Ziel ist es, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die lebensnotwendige Grundversorgung sicherzustellen und zur Wiederherstellung übergehen zu können.

Unter Wiederherstellung versteht man alle Maßnahmen, die das Ziel haben, den Zustand vor dem Schadensereignis wiederherzustellen, nach Möglichkeit unter gleichzeitiger Senkung der Verwundbarkeit bzw. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit (z.B. Staatliche Finanzhilfen, Versicherungsleistungen).

Katastrophenmanagement geht uns alle an

Katastrophenmanagement ist jedoch nicht eine alleinige Aufgabe und Verantwortung des Staates oder von Hilfsorganisationen. Ein Zusammenspiel aller relevanten Akteure ist hier essentiell, um für Katastrophen bestmöglich vorbereitet zu sein und auf diese bei deren Eintreten ideal reagieren zu können. Im Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM) bedient man sich zur Veranschaulichung dafür des 5-Säulenmodells. Dieses zeigt, dass Katastrophenmanagement idealerweise ein gemeinsames Vorgehen von Behörden, Einsatzorganisationen, den Bürgerinnen und Bürgern, der Wissenschaft und der Wirtschaft – das sind die fünf Säulen – sein soll.

Bei Krisen und Katastrophen besteht generell erhöhter Koordinationsbedarf zwischen allen Akteuren. Mittels des Bundesministeriengesetzes wurden die Aufgaben der Koordination – sowohl für Angelegenheiten des nationalen Katastrophenmanagements als auch in Fällen, in denen Österreich international Katastrophenhilfe leistet – dem Bundesministerium für Inneres übertragen.

Die Koordinationsaufgaben werden dabei in Österreich durch das Staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM) organisiert und gewährleistet. Im Falle einer Katastrophe vermittelt das SKKM die Koordination insbesondere aller zuständigen Stellen des Bundes, der Katastrophenschutzbehörden der Länder sowie der Rettungsorganisationen und ermöglicht dadurch eine effiziente Katastrophenhilfe sowohl im In- als auch im Ausland.

Weitere Informationen: www.bmi.gv.at/zivilschutz

 

Entgeltliche Einschaltung des Innenministeriums