Alexander Biach und Helmut Reindl
Alexander Biach im Gespräch mit KOMMUNAL-Redakteur Helmut Reindl.
© Hauptverband/Harald Pecival

„In jedem PVE werden die gleichen Leistungen angeboten“

Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen die Gesundheitsversorgung verbessern und Spitäler entlasten. Aber können sie auch helfen, den Ärztemangel auf dem Land zu verbessern. KOMMUNAL sprach mit dem Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach.

Der Hauptverband und die Ärztekammer haben sich auf einen Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten geeinigt. Warum hat es überhaupt einen solchen Vertrag gebraucht?

Die ursprüngliche Idee vor fünf Jahren war es, dass es möglich sein soll, ein Team um den Hausarzt zu bilden. Dann wurden Zielvereinbarungen mit dem Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen getroffen und das Primäversorgungsgesetz beschlossen. Damit waren die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Man brauchte aber auch einen Vertrag, um die Ärzteschaft und die mit den Ärzten arbeitenden Gesundheitsdienste einbinden zu können. In einem weiteren fast zwei Jahre dauernden Verhandlungsprozess haben wir uns auf den Gesamtvertrag geeinigt.

Die Schwierigkeit dabei war, dass es bisher nur Ärzteverträge auf Länderebene gab, das heißt, dass jede Landeskrankenkasse einen Vertrag mit ihrem Bundesland verhandelt. Der Gesamtvertrag ist der erste Vertrag, der bundesweit gilt.

Was sind die wesentlichen Punkte des Gesamtvertrages?

Es gibt jetzt einen Versorgungskatalog, der österreichweit gilt. Das heißt, dass es ein definiertes Aufgabenspektrum gibt, das von einer Primärversorgungseinheit gemacht werden muss. Dazu gehört etwa die Grundversorgung bei Akutfällen, die Demenzdiagnostik und die Palliativversorgung oder das Schmerzmanagement für chronisch Kranke. Es werden jetzt also in jedem PVE die gleichen Leistungen angeboten.

Auch bei den Öffnungszeiten hat man sich auf einen Mindeststandard geeinigt: Die PVE sollen von Montag bis Freitag 40 bis 50 Stunden geöffnet sein, das Terminmanagement soll verbessert werden.

Das Team muss aus mindestens drei Allgemeinmedizinern, einer diplomierten Pflegekraft und einer Ordinationsassistentin bzw. einem -assistenten bestehen. Rund um dieses Kernteam können noch andere Dienste angeboten werden. Also etwa Physiotherapie, Psychotherapie oder Sozialarbeit.

Bei der Honorierung gab es bisher ein „Stricherlsystem“, das heißt, dass jede erbrachte Leistung einzeln abgerechnet wurde – also etwa Wundversorgung, Blutdruckmessen etc. Das war bürokratisch aufwändig und führte oft dazu, dass Dinge gemacht wurden, die nicht nötig waren.

Im neuen Modell wird eine Grundpauschale angeboten, in der auch die Zeit für das Patientengespräch enthalten ist. Als Leistungsanreiz gibt es dann eine Fallpauschale für mehr Leistungen oder wenn man mehr Patienten behandelt. 

Können in den PVE auch Leistungen angeboten werden, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden?

Wir wollen also private Leistungen nicht ausschließen und sind Innovationen gegenüber offen.

Wenn Patienten häufig Leistungen, die nicht im Kassenkatalog stehen - etwa komplementärmedizinische Behandlungsmethoden -, nachfragen, dann werden diese statistisch erfasst. Nach einiger Zeit kann man dann Gutachten über die Sinnhaftigkeit erstellen und diese Leistungen eventuell in den Kassenkatalog übernehmen.

Wie viele PVE wird es in Österreich geben?

Wir sind optimistisch, dass wir auf Basis des Gesamtvertrags bis 2020 75 PVE haben werden, weil wir überzeugt sind, dass das Konzept sehr attraktiv ist: die Öffnungszeiten sind länger, die Wartezeiten kürzer, es ist immer ein Arzt anwesend und die Wege für die Patienten sind kürzer.

Viele Gemeinden leiden darunter, dass sie keinen Arzt mehr im Ort haben. PVE werden aber ja vor allem in Gebieten errichtet, die aufgrund dichter Besiedlung ohnehin für Ärzte attraktiv sind. Daher können sie wohl kaum ein Modell für Gemeinden sein, die unter Ärztemangel leiden. Was rät der Hauptverband solchen Gemeinden?

Es gibt zwei verschiedene Arten von PVE. Zum einen die Primärversorgungszentren – diese werden wohl eher in gut erreichbaren Orten, in denen es eine entsprechende Patientenfrequenz gibt, errichtet werden.

Die andere Möglichkeit sind Primärversorgungsnetzwerke. Dort bleiben die Ärzte in ihren Praxen, arbeiten aber eng zusammen und vertreten einander, etwa bei Urlauben. Das Betreiben einer Praxis wird damit für Ärzte attraktiver, weil die Arbeit aufgeteilt werden kann. Diese Netzwerke wären daher für Gemeinden interessant, die bisher Probleme hatten, einen Arzt zu finden.

Alexander Biach
Alexander Biach: „Primärversorgungsnetzwerke sind für Gemeinden interessant, die bisher Probleme hatten, einen Arzt zu finden.“

Was kann eine Gemeinde tun, um zu einem PVE zu kommen?

Die Gemeinde kann selbst keine PVE errichten, aber sie kann Ärzte dazu motivieren, sich darum zu bewerben.

Es ist ja bereits festgelegt, wie viele PVE in den einzelnen Bundesländern entstehen sollen. Ansprechpartner ist die jeweilige Landeszielsteuerungskommission. Dort sind die Landesregierung und die regionale Sozialversicherung vertreten, und die Ärzte können sich bewerben. Dann erfolgt eine Ausschreibung gemäß dem mit der Ärztekammer verhandelten Gesamtvertrag.

Bei der Errichtung der PVE kann dann die Gemeinde unterstützen.

Patientenanwalt Gerald Bachinger hat die PVE begrüßt, aber kritisiert, dass für die Primärversorgung keine neuen Kassen-Planstellen geschaffen werden. Er befürchtet, dass Ärzte kaum ihre Praxis aufgeben und ihre bestehenden Kassenverträge freiwillig in eine solche Einrichtung einbringen werden. Daher fordert er, dass die von der Ärztekammer geforderten 1.300 zusätzlichen Planstellen für die PVE zweckgewidmet werden sollen.

Es gibt einen Stellenplan, in dem festgelegt ist, wo Kassenarztstellen notwendig sind. Nach diesem Plan werden die Kassenarztstellen besetzt, was angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle in Zukunft gar nicht so einfach sein wird.

In Gebieten, wo es einen Bevölkerungszuwachs gibt, müssen neue Stellen geschaffen werden. So hat etwa Wien 100 neue Planstellen in Aussicht gestellt bekommen.

Es geht aber nicht, dass abseits des Stellenplans eine beliebige Zahl von PVE errichtet wird und dass alle dann ihre Rechnungen an die Gebietskrankenkasse schicken.

Wir wollen also die Primärversorgung qualitativ verbessern und wenn nötig auch quantitativ, aber nach einem klaren Fahrplan. 

Besteht anderseits vielleicht die Gefahr, dass Ärzte aus Umlandgemeinden in das im Zentralort gelegene PVE drängen und Landarztordinationen verwaisen, weil die Arbeit im PVE für die Ärzte angenehmer ist?

In diesem Fall ist das Modell der Primärversorgungsnetzwerke interessant, weil damit auch „kleine“ Landarztstellen attraktiv bleiben. Denn einerseits kann das Einzugsgebiet vergrößert werden, andererseits ist die Arbeit für den Arzt besser planbar, weil er nicht – wie sonst am Land oft üblich – 24 Stunden am Tag erreichbar sein muss.

In den Ballungszentren ist es wiederum eine Intention des Primärversorgungskonzepts, dass es eine Verlagerung von den Spitälern in die PVE geben soll. 

Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat kritisiert, dass das Thema Pflege nicht in den Gesamtvertrag einbezogen wurde. Wäre das nicht sinnvoll gewesen?

Ich verstehe den Wunsch, dass auch der Pflegebereich gerne einen Vertrag, wie wir ihn mit den Ärzten abgeschlossen haben, bekommen würde. Das würde aber der Idee, dass es nur eine Ansprechstelle geben soll, widersprechen. Und wahrscheinlich müsste man noch einmal vier Jahre verhandeln.

Mir ist aber wichtig festzustellen, dass im Gesamtvertrag festgelegt ist, dass in einem PVE-Kernteam eine diplomierte Pflegekraft vorhanden sein muss – und zwar auf Augenhöhe mit den Ärzten. Es gibt also keine PVE ohne qualifizierte Pflegerin oder Pfleger.

Im Bezirk Liezen hat sich die Bevölkerung bei einer Volksbefragung gegen das dort geplante Leitspital ausgesprochen und sich für die Erhaltung der derzeitigen Spitäler ausgesprochen. Wie steht der Hauptverband zur Frage der Spitalsstruktur?

Ein Tag im Spital kostet etwa 850 Euro, ein Behandlungsfall im niedergelassenen Bereich kostet 58 Euro. Und sehr häufig kommt es vor, dass Patienten ins Spital kommen, die auch bei einem niedergelassenen Arzt behandelt werden könnten. Deswegen werden ja die PVE geschaffen, die ein bisschen wie kleine Spitäler sind.

Spitalsschließungen können in vielen Fällen sinnvoll sein, aber nur dann, wenn man den Menschen vor Ort eine Alternative – etwa in Form einer PVE – bieten kann.

Sie werden Ende des Jahres den Hauptverband verlassen und als „Standortanwalt“ in Wien den Nutzen von Infrastrukturprojekten errechnen. Was haben Sie noch vor?

Zum einen müssen wir eine Nachfolgelösung für den Pharmavertrag finden.

Der zweite Punkt ist die Ausrollung der e-Card mit Foto, die beginnend mit dem vierten Quartal 2019 erfolgen muss. Dabei gibt es auch neue Funktionen wie etwa die Near field Communication (NFC), wo man die Karte nur wie bei der Bankomatkarte im Supermarkt zum Terminal halten muss und leichten Zugang zu den Informationen bekommt.

Und drittens wird heuer noch das neue Haus der Sozialversicherungen in der Wiener Kundmanngasse wiederöffnet.

Zur Person

Alexander Biach (45) ist seit 2017 Vorstandsvorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Ab Juli übernimmt er, zunächst neben seiner Tätigkeit beim Hauptverband, in der Wiener Wirtschaftskammer die neu geschaffene Stelle eines „Standortanwalts“. Als solcher soll er die volkswirtschaftlichen Vorteile von Infrastrukturprojekten hervorheben und wird bei UVP-Verfahren Parteienstellung haben.

Primärversorgungseinheiten

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer haben sich im April auf einen bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) geeinigt.

Festgelegt ist, dass jede PVE zumindest aus drei Allgemeinmedizinern und einer diplomierten Krankenpflegerin oder einem diplomierten Krankenpfleger bestehen muss. Zusätzlich können verschiedene andere Mediziner und Therapeuten zur Verfügung stehen. Auch ein eigener PVE-Manager zur Bewältigung der Bürokratie ist möglich. Einheitliche Öffnungszeiten zwischen 40 und 50 Wochenstunden müssen den Patienten angeboten werden

Bis dato sind insgesamt 14 PVE in vier Bundesländern (Wien, Oberösterreich, Steiermark und Niederösterreich) entstanden, weitere befinden sich österreichweit in Umsetzung.

Der bundesweite PVE-Gesamtvertrag ist als Rahmenvertrag zu verstehen. Er gibt die Eckpunkte zur neuen teambasierten Primärversorgung vor, lässt aber genügend Raum für regionale Ausgestaltung, um auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und den in den PVE arbeitenden Berufsgruppen bestmöglich eingehen zu können.

„Mir ist besonders wichtig, dass Primärversorgungseinheiten neben den weiter existierenden Hausärzten und den Gruppenpraxen nur eine Spielart der Primärversorgung sind und den Hausarzt nicht ersetzen, sondern ihn ergänzen“, betont Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart. Die überwiegende Versorgung werde weiter bei den Hausärzten liegen.