Integration steht für Sicherheit & Gemeinwohl
Österreich soll wettbewerbsfähig und lebenswert sein, es soll sich der Bildung und Innovation verschreiben, nachhaltig wirtschaften, es soll nach den neuesten Regeln der Kunst verwaltet werden und eine ebensolche Selbstverwaltung zulassen, vor allem soll es sicher und einig sein. Letztlich muss es seine Stellung in Europa und in der Welt behaupten. Diese sechs Leitlinien könnten, wenn sie in Versmaß gegossen wären, ja eigentlich wie eine moderne Bundeshymne klingen, und sie ergeben ja auch ein rundes Ganzes.
Denn alle diese aufgezählten Ziele sind kommunizierende Gefäße, jedes Kapitel wirkt sich auf die anderen aus. Die Entwürfe eines Integrationsgesetzes und eines Arbeitsmarktintegrationsgesetzes wurden von der Regierung Anfang Februar gleichsam als die ersten Maßnahmen dieses Programms in das Begutachtungsverfahren geschickt. Anhand des Beispiels der Integration soll daher dargelegt werden, warum Integration für das Leben in unserem Land und mit unserer Zukunft so wichtig ist.
Integration wächst durch Sicherung des Daseins
Eine gelungene Integration entsteht nicht allein durch Vorgaben eines zentralen Gesetzgebers, sondern sie wächst in erster Linie durch die Sicherung des Daseins (Daseinsvorsorge) der Menschen in den Gemeinden, durch Bildung, Kommunikation und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie wird in unserem föderalen System außerdem durch Regelungen und Maßnahmen der Länder gewährleistet. Ein gesunder Mix all dieser Funktionen garantiert jedem und jeder von uns auch nachhaltig eine innere Sicherheit, von der auch wirtschaftliche Entwicklung und Wohlfahrt abhängen. Bildung und ein funktionierendes Gemeinwesen sind dabei auch jene schwer bewertbaren, aber unerlässlichen Faktoren, welche eine erfolgreiche Standortpolitik, Nachhaltigkeit und Innovation unterstützen.
Genauso wie es uns ein Anliegen sein muss, dass unsere Kinder die Grundwerte unserer Gesellschaft verinnerlichen, damit auch in Zukunft das Staatswesen auf den Prinzipien der Menschenwürde und Freiheit funktioniert, ist es eine eminente Frage, dass die Integration von Menschen, die erst mit den Werten unserer Kultur und unseres Zusammenlebens vertraut gemacht werden müssen, auch wirklich gelingt.
Bei der Umsetzung von legistischen Maßnahmen auf diesem Gebiet muss nicht nur die verteilte Kompetenzlage beachtet werden, es zeichnen etwa zwei Ressorts für die vorliegenden Gesetzesentwürfe verantwortlich. Vielmehr muss auch berücksichtigt werden, dass es sich bei der Integration um eine noch viel weiter gefächerte Querschnittsmaterie handelt. So muss auf die heterogene Struktur des Landes und die teilweise (noch ) unterschiedlichen Ansätze der Bundesländer Rücksicht genommen werden, aber auch über Infrastruktur und die vorhandenen Kapazitäten.
Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge
Aus den Medien sind ja bereits die ersten Maßnahmen dieses Integrationspaketes bekannt. Sehr oft zitiert wurden dabei die Deutschkurse (§ 4 Entw. IntG), Werte- und Orientierungskurse (§ 5 Entw. IntG) oder das Verbot der Gesichtsverschleierung, vor allem aber das Prinzip des „Förderns und Forderns“ und in diesem Zusammenhang das so genannte Integrationsjahr (§ 3 Entw. AMIntG).
Von Gemeinden, die Flüchtlinge beherbergen, wurde immer wieder an die Bundespolitik herangetragen, dass es für die Flüchtlinge persönlich besser und dem Klima in der Gemeinde zuträglicher ist, wenn diese einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können. Die Möglichkeit, Flüchtlinge für gemeinnützige Tätigkeiten heranziehen zu können, war ein erster Schritt. Kinder hätten die Stütze eines geordneten Tagesablaufes und einer sinnvollen Beschäftigung ja ohnedies schon mit dem Schulbesuch, aber auch die Erwachsenen sollten möglichst früh in das Gemeinwesen eingebunden werden können.
Durch die Möglichkeit der Ausübung von Tätigkeiten werden nicht nur der Spracherwerb und die Eigenständigkeit unterstützt, sondern die Menschen sollen eben nicht zum Nichtstun verurteilt sein. Hier werden sicher noch einige praktische Fragen zu klären sein. Schon vorweg wurde zwar klargestellt, dass sich das Integrationsjahr von der freiwilligen gemeinwohlorientierte Tätigkeit, die beispielsweise auch von Gemeinden angeboten wird, insofern unterscheidet, als die gemeinnützige Tätigkeit von Asylwerbern im Rahmen der Grundversorgung auch in reinen Hilfstätigkeiten bestehen kann. Eine Klärung zu Versicherungsfragen der Gemeinden bei der gemeinnützigen Beschäftigung wurde allerdings nicht vorgenommen.
Sinn und Zweck des Integrationsjahres
Im Integrationsjahr hingegen steht der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten durch ein Arbeitsmarkttraining im gemeinnützigen Bereich für eine nachfolgende Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt im Vordergrund, und dies auch nur für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Dass das Integrationsjahr auf individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse abgestimmt sein soll, ist selbstverständlich, aber es ist auch zu hoffen, dass das für die Abwicklung zuständige AMS eine solche Differenzierung schafft, einen intensive Zusammenarbeit mit anderen Verantwortungsträgern ermöglicht und auch ausreichend geeignete Maßnahmen zur Verfügung stellen kann.
Ziel dieses Integrationsjahres ist es, dass nunmehr Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr den Zugang zu diversen Modulen arbeitsmarktpolitischer Förderung erhalten. Das klingt hochgestochen, verlangt aber nicht mehr und nicht weniger das Verinnerlichen unserer Kultur des Zusammenlebens. Die Maßnahmen umfassen neben Deutschkursen auch Unterstützung bei der Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen, Werte- und Orientierungskurse oder auch ein Arbeitstraining, das von Zivildienst-Trägern bereitgestellt werden soll.
Arbeitsmarktöffnung für Tätigkeiten in Privathaushalten
Eine weitere Erleichterung für Flüchtlinge stellt die Arbeitsmarktöffnung für Tätigkeiten in Privathaushalten dar. So soll es Asylwerbern, die seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, ermöglicht werden, auch Beschäftigungen per Dienstleistungscheck für haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten anzunehmen.
Das Integrationsgesetz macht deutlich, dass der Prozess nicht umgangen werden darf. Es macht deutlich, dass jemand, der in Österreich dauerhaft bleiben will, auch gewisse Spielregeln einzuhalten hat. Die Mitwirkung der betroffenen Personen ist dafür unerlässlich und wird durch eine Integrationsvereinbarung eingefordert (§ 7 Entwurf IntG). Diese ist der Angelpunkt des Verständnisses vom „Fordern und Fördern“.
Solche Vereinbarungen gibt es in der Praxis schon in einigen Bundesländern, dies soll nunmehr auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werden. Auch hier zeigt sich, dass das vorliegende Gesetz aufgrund der gegebenen Ist-Situation schwerlich aus einem Guss sein kann, es muss zum Teil fein auf bestehende Landesregelungen aufsetzen und bestimmte regionale und sektorielle Voraussetzungen berücksichtigen. Insofern ist das Integrationspaket ein weiterer Schritt zu einer besseren und von allen Verantwortungsträgern mitgetragenen Integration.
Für diesen Prozess ist es eminent wichtig, dass Einrichtungen der Gemeinden und der Zivilgesellschaft, die schon jetzt Bedeutendes leisten, auch weiterhin entsprechende Förderungen erhalten (§ 16 Entw. IntG) und ein intensives und kompetenzübergreifendes Integrationsmonitoring (§ 17 Entw. IntG) eingeführt wird. Gerade für die Erhebung des Status quo und die Wirksamkeit von einzelnen Maßnahmen wird es nötig sein, umfassende Daten aus den Bereichen Asyl, Bildung, Sozialleistungen, Arbeitsmarkt, Deutsch-und Wertekurse zu erheben und daraus Strategien und weitere Schritte zu entwickeln. Mit dem Integrationspaket wurde richtig erkannt, dass Integration ein Garant für unsere Zukunft ist, für Sicherheit und zum allgemeinen Wohl.