Feuerwehrübung in Kärnten
Damit im Einsatz alles klappt, müssen Feuerwehrmitglieder regelmäßig trainieren. (Symbolbild)
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Vorreiter bei Absicherung des Ehrenamtes

22. Juli 2019
Mit August tritt in Kärnten ein neues Gemeindemitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesetz in Kraft. Neu ist, dass Einsätze von ehrenamtlichen Helfern künftig als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst gelten.

Zudem erhalten Gemeindebedienstete, die sich ehrenamtlich bei Rettungsdiensten oder freiwilligen Feuerwehren engagieren, 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung) im Jahr Sonderurlaub für spezifische Ausbildungen im Zusammenhang mit ihrer Freiwilligenarbeit. 

Darüber hinaus ist die Ausübung eines Ehrenamtes künftig ein positives Kriterium für die Aufnahme in den Gemeindedienst. „Das ist bislang einzigartig in Österreich und ein wichtiger Schritt, um das Freiwilligenwesen langfristig abzusichern“, meint Landesrat Daniel Fellner, der darauf baut, dass andere Bundesländer hier nachziehen werden.

Bessere Ausbildung für Gemeindeangestellte

Neben den Besserstellungen für ehrenamtliche Retter beinhaltet das novellierte Gesetz einige weitere Änderungen, darunter eine stärkere fachspezifische Ausrichtung der Grundausbildung für Gemeindebedienstete sowie eine Besserstellung für Ferialarbeiter.