Straße im Frühling
Mitarbeiter der Agrarbezirksbehörde oder der Gruppe Straße des Landes werden alle Gemeindestraßen erfassen und bewerten.
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Straßenbewertung für die Eröffnungsbilanz der VRV 2015

20. Mai 2018
Für die neue VRV 2015 muss das gesamte Gemeindevermögen erfasst und bewertet werden. Auf Initiative des NÖ Gemeindebundes unterstützt das Land Niederösterreich vor allem die mittleren und kleinen Gemeinden bei dieser Erfassung und Bewertung. Das ist aber nur ein erster Schritt eines zukünftig umfassenden Projektes zum Gemeindestraßenmanagement.

Mit einem einheitlichen Bewertungs-, Sanierungs- und Verwaltungsprogramm für die Verkehrsinfrastruktur und mit Mitarbeitern der Gruppe Straße bzw. der Abteilung Güterwege der Agrarbehörde hilft das Land Niederösterreich den Gemeinden. Durch Nutzung neuer digitaler Grundlagen wird dabei eine langfristige Sanierungs- und Investitionsplanung für die Gemeinden ermöglicht.

Der unmittelbare Nutzen des Projektes für die VRV 2015

  • In den nächsten eineinhalb bis zweieinhalb Jahren werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agrarbezirksbehörde (Abteilung Güterwege) oder der Gruppe Straße des Landes alle Gemeindestraßen mit einer eigenen Software hinsichtlich Straßenzustand und Sanierungsbedarf erfassen und bewerten.
  • Die Daten werden in der Folge im GEOSHOP für die Gemeinden verfügbar sein und können dann von den Kommunen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der VRV2015 verwendet werden.

     

Der weitergehende Nutzen für ein gesamthaftes Gemeindestraßenmanagement

  • Die Gemeinde erhält einen genauen Überblick über den Straßenzustand und den Sanierungsbedarf der nächsten Jahre.
  • Es werden auch technische Vorschläge für die Sanierung und Grobkosten für die Budgetierung ermittelt.
  • Mit dem Projekt ist auch eine Gesamt-Aktualisierung der GIP alle 5 Jahre verbunden. Die laufende Aktualisierung der GIP erfolgt weiter, wie bisher vierteljährlich durch die Gemeinden selbst per E-Mail an noe-gemeinden@gip.gv.at bzw. durch den GIP Communicator.

So wird´s ablaufen

  • Für Gemeinden, die innerorts bis zu 18 Kilometer Gemeindestraßen haben, erfolgt die Erfassung durch die Agrarbezirksbehörde (Abt. Güterwege), für Gemeinden mit mehr als 18 Kilometer Wegelänge innerorts durch die Gruppe Straße. Große Kommunen mit über 60 Kilometer Wegelänge innerorts können die Erhebungssoftware kostenfrei nutzen.
  • Die Mitarbeiter, die die Erhebungen durchführen, werden sich jeweils vorher bei den Gemeindeämtern und beim Bürgermeister melden.

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