Datenschutz in Gemeinden
Auf dem Schreibtisch darf man sensible Daten nicht mehr herumliegen haben.
Shutterstock/Mathias Rosenthal

Noch viele offene Fragen zum Datenschutz

14. März 2018
Die Fachhochschule Oberösterreich in Hagenberg hat einen Leitfaden erarbeitet, der Gemeinden bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben Unterstützung bieten. Die Unterlagen stehen Gemeinden auf Kommunalnet.at kostenlos zur Verfügung. Dennoch ist noch nicht alles geklärt.

Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Geltung. Ab diesem Zeitpunkt sind die EU-rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.



Wesentliche Neuerungen abseits der verpflichtenden Benennung eines Datenschutzbeauftragten (hierzu gibt es in den und innerhalb der einzelnen Bundesländer unterschiedliche Lösungen) sind die Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und die gestärkten Rechte der Betroffenen – also jener, deren Daten verarbeitet werden.



Trotz des Vorliegens des Arbeitsbehelfs gibt es auch noch viele offene Fragen, die von den übergeordneten Stellen derzeit nicht beantwortet werden. „So ist es zwar zulässig, dass der Datenschutzbeauftragte ein Bediensteter (der Gemeinde) ist, da er aber die Pflichten und Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit ausüben können muss, stellt sich die Frage unter welchen Umständen das überhaupt und vor allem in kleineren Gemeinden mit wenigen Mitarbeitern denkbar ist“, kritisiert Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

Klarstellung über öffentliche Stellen fehlt



Ebenso fehlt nach wie vor eine Klarstellung bzw. Definition, was eine öffentliche Stelle im Sinn der EU-Verordnung ist, schließlich sind öffentliche Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.



Muss beispielsweise ein gemeindeeigenes Abfallunternehmen, das ausschließlich privatwirtschaftlich tätig ist, auch einen Datenschutzbeauftragten haben oder nicht? Hier gehen die Meinungen weit auseinander, die Gemeinden brauchen jedoch Rechtssicherheit.



Ausständig sind zudem noch Verordnungen (Listen), aus denen hervorgeht, für welche Datenverarbeitungsvorgänge eine Datenschutz-Folgenabschätzung jedenfalls erforderlich ist und für welche Verarbeitungsvorgänge eine derartige Abschätzung, die mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden ist, nicht erforderlich ist.



„Wir haben schon Mitte März und im Mai muss das umgesetzt sein. Wir brauchen hier schnellstens Antworten. Wir handeln nach bestem Wissen und Gewissen und wollen Unklarheiten für die Gemeinden vermeiden“, so Riedl.

Leitfaden zum Herunterladen



Für Gemeinden ist der komplette Leitfaden auf der kommunalen Arbeitsplattform Kommunalnet.at im Login-Bereich bereitgestellt.