Die Gemeinden werden 400 bis 500 Millionen Euro pro Jahr durch Einsparungen bzw. Leistungskürzungen finanzieren müssen.
© www.BilderBox.com

Die Auswirkungen der Steuerreform auf die Gemeinden

Gut ein Drittel der Gesamteinnahmen der Gemeinden stammt aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben (USt, LSt, ESt, KÖSt etc.), die grundsätzlich zu 11,849 Prozent den Gemeinden zukommen. Der Finanzausgleich sorgt dafür, dass neben den Ertragsanteilen des Bundes (67,934 Prozent) und der Länder (20,217 Prozent) auch jene der Gemeinden in Normaljahren oder Jahren der Hochkonjunktur wie 2018 steigen oder in Krisenjahren wie 2009 und 2010 zurückgehen.

Ein Stagnieren der Ertragsanteile gegenüber dem Vorjahr trat zuletzt 2017 aufgrund der Lohnsteuer-Tarifsenkung auf, die das Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben seither um jährlich rund 2,75 Milliarden Euro dämpft.

Bereits 2018 wurde die erste Etappe umgesetzt, u. a. der Familienbonus Plus (ein Steuerabsetzbetrag je Kind). Die Ertragsanteile der Gemeinden werden dadurch um jährlich rund 140 Millionen Euro gedämpft. Angesichts der Hochkonjunktur und der deutlich verbesserten Arbeitsmarktlage war dies für die Gemeinden noch kaum spürbar, da die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien 2018 um gut sechs Prozent zulegten.

Die zweite Etappe

2020 soll eine Entlastung von Geringverdienern und eine Entbürokratisierung und Ökologisierung des Steuersystems erfolgen. Gemäß den Anfang des Jahres vorgestellten Eckpunkten soll die geplante Reduktion der SV-Beiträge den Löwenanteil des Volumens von einer Milliarde Euro ausmachen. Da die angekündigte Senkung der SV-Beiträge in Höhe von rund 700 Millionen Euro aus dem Bundesbudget zu finanzieren ist, verbleibt eine Senkung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben von rund 300 Millionen Euro, womit die Gemeindeertragsanteile um weitere rund 35 Millionen Euro pro Jahr gedämpft werden.

… und die dritte Etappe

Die dritte Etappe der Steuerreform wird dann zu wirklich großen finanziellen Einschnitten führen – Mindereinnahmen an Gemeinde-Ertragsanteilen von deutlich über 400 Millionen Euro pro Jahr sind zu erwarten: Die für 2022 angekündigte Steuerentlastung mit einem Volumen von jährlich rund 3,5 Milliarden Euro dürfte vorwiegend im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer stattfinden, aber auch die Unternehmen sollen entlastet werden.

Bis zum Herbst 2019 will die Bundesregierung die konkreten Maßnahmen dazu festlegen. In geringem Ausmaß (Volumen von 200 Millionen Euro pro Jahr) sollen steuerliche Gegenfinanzierungmaßnahmen u. a. durch die geplante Digitalsteuer (Online-Werbeabgabe für internationale Großunternehmen) erfolgen.

Gegenfinanzierung weitgehend über Einsparungen

Rechnet man alle drei Etappen zusammen, so ergibt sich ab 2023 ein kommunaler Konsolidierungsbedarf von jährlich fast 600 Millionen Euro (knapp fünf Prozent der Gemeindeertragsanteile).

Zieht man heran, dass die Ertragsanteile in einem Normaljahr um drei bis vier Prozent wachsen, so wird dies angesichts der jährlich weitaus stärker steigenden (Pflicht-)Ausgaben im Sozial-, Pflege-, Bildungs- und Gesundheitsbereich eine kaum lösbare Aufgabe.

Zwar wird der zusätzliche Konsum aufgrund der Steuersenkungen einen gewissen Dämpfungseffekt herbeiführen, nachdem jedoch fast keine steuerlichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen geplant sind, werden die Gemeinden wohl 400 bis 500 Millionen Euro pro Jahr durch Einsparungen bzw. Leistungskürzungen finanzieren müssen, es sei denn, der Bund beendet seine Blockade, den Gemeinden durch die überfällige Reform der Grundsteuer B eine moderate, aber nachhaltige Einnahmensteigerung zu ermöglichen