Steuern auf Fläche statt auf Wert
Die Reform der Grundsteuer ist ein zentrales Thema in der kommunalen Finanzpolitik in Österreich. Die Gemeinden fordern seit Langem eine grundlegende Neugestaltung der „Grundsteuer B“, da das derzeitige System veraltet ist und sowohl für die Verwaltung als auch für die Gemeinden erhebliche Nachteile mit sich bringt.
Probleme und Forderungen zur Grundsteuerreform
- Veraltete Bemessungsgrundlage: Die aktuellen Einheitswerte, die die Basis für die Grundsteuer bilden, wurden seit rund 50 Jahren nicht mehr angepasst. Diese Diskrepanz führt zu einer ungerechten Besteuerung, da die tatsächlichen Wertentwicklungen von Grundstücken und Immobilien nicht berücksichtigt werden. Während in Deutschland die Einheitswerte 2017 vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden, hält der österreichische Verfassungsgerichtshof die Grundsteuer B bislang für eine „Bagatellsteuer“ und toleriert somit die bestehenden Ungleichheiten.
- Langwierige Verwaltung und Personalmangel: Die Erhebung der Grundsteuer ist ein administrativer Kraftakt, da die Finanzämter nicht über genügend Personal verfügen, um die notwendigen Messbescheide zeitnah zu erstellen. Viele Gemeinden müssen jahrelang auf diese Bescheide warten, was zu Verzögerungen bei der Einnahmenerhebung führt. In einigen Fällen droht sogar die Verjährung der Steueransprüche, was für die Gemeinden enorme finanzielle Verluste bedeutet.
- Unzureichende Erträge und verfassungsrechtliche Bedenken: Trotz der steigenden Immobilienpreise und Baukosten sind die Einnahmen aus der Grundsteuer B in den letzten 20 Jahren nur geringfügig gestiegen. Das bedeutet, dass die Gemeinden bei einer potenziell wichtigen Einnahmequelle weit hinter ihrem finanziellen Potenzial zurückbleiben. Zudem droht eine verfassungsrechtliche Überprüfung, falls die bestehenden Einheitswerte nicht bald reformiert werden.
Reformvorschläge des Gemeindebundes
Der Gemeindebund hat konkrete Vorschläge zur Reform der Grundsteuer B erarbeitet. Im Zentrum steht ein einfacheres „Flächenmodell“, bei dem die Gemeinden die Bewertung der Grundstücke und Gebäude selbst vornehmen können. Dies soll sowohl den Verwaltungsaufwand verringern als auch eine gerechtere Besteuerung ermöglichen. Zudem könnten die Gemeinden durch autonome Festsetzung der Hebesätze ihre Einnahmen besser an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Herausforderungen und politischer Widerstand
Trotz breiter Zustimmung für Reformen – auch von Parteien wie NEOS – gibt es politischen Widerstand. Insbesondere vor Wahlen wird eine Reform oft aufgeschoben. Die Umsetzung der Grundsteuerreform, die im Finanzausgleichspakt 2024 vereinbart wurde, wird frühestens in den nächsten Jahren erwartet.
Conclusio
Die Reform der Grundsteuer ist überfällig und könnte den österreichischen Gemeinden dringend benötigte Einnahmen verschaffen. Allerdings hängt der Erfolg der Reform von der Bereitschaft der Bundesregierung ab, die notwendigen Schritte zur Umsetzung zu gehen. Klar ist, dass ohne eine Reform die finanzielle Schieflage vieler Gemeinden weiter bestehen wird.
Reformansatz
Das Flächenmodell des Österreichischen Gemeindebundes, das als Reformvorschlag für die Grundsteuer B entwickelt wurde, zielt darauf ab, das bestehende System der Einheitswerte, das seit 1973 nicht mehr angepasst wurde, durch ein einfacheres und gerechteres Verfahren zu ersetzen.
Es sieht eine wertunabhängige Besteuerung vor, bei der die Größe der Grundstücke und Gebäude ausschlaggebend ist. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Flächen von bebauten und unbebauten Grundstücken als Grundlage dienen.
So würde beispielsweise die unbebaute Fläche eines Grundstücks mit einem niedrigeren Multiplikator (z. B. 0,10 bis 0,30 Euro pro Quadratmeter) berechnet, während für die Bruttogeschoßfläche eines Gebäudes ein höherer Multiplikator (z. B. ein bis drei Euro pro Quadratmeter) zum Einsatz käme. Dieser Ansatz erlaubt eine differenzierte Behandlung verschiedener Gebäudetypen, wie etwa großer Wohnbauprojekte oder Betriebsgebäude.
Ein zentrales Ziel des Flächenmodells ist es, den Gemeinden mehr Autonomie bei der Festlegung der Steuersätze zu geben. Innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens könnten die Gemeinderäte selbst entscheiden, welche Hebesätze für ihre Region am besten geeignet sind.
Der Gemeindebund schlägt auch vor, dass die Bewertung der Grundstücke und Gebäude künftig von den Gemeinden selbst durchgeführt wird, was den bisherigen Rückstau bei den Finanzämtern auflöst. Derzeit fehlen oft die notwendigen Einheitswertbescheide, was zu verzögerten Steuereinnahmen führt. Durch die Verlagerung dieser Aufgabe auf die Gemeinden soll das System schneller und effizienter werden.
Fazit
Das Flächenmodell des Gemeindebundes bietet eine moderne und effiziente Alternative zur bisherigen Grundsteuer. Es ermöglicht eine einfachere Handhabung, mehr Autonomie für die Gemeinden und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Die Reform steht jedoch vor politischen Herausforderungen, da es noch Konsens auf Bundesebene braucht, um das Modell in die Praxis umzusetzen.
Dieses Modell wird von vielen als dringend notwendige Reform gesehen, um den Gemeinden eine stabile und faire Finanzierungsquelle zu sichern und gleichzeitig die Verwaltung zu entlasten.
Wertmodell oder Flächenmodell?
Bereits seit Jahrzehnten wird an Reformen zur Grundsteuer vergeblich gearbeitet. Dank der Verwendung längst veralteter Einheitswerte besteht nun permanent die Gefahr, dass die Grundsteuer vom Verfassungsgerichtshof gekippt wird. Der Handlungsdruck ist daher hoch.
Finanzwissenschaftlich, aber auch in der finanzwirtschaftlichen Praxis der meisten gut entwickelten Staaten ist es unbestritten, dass eine ausreichend bzw. stärker ergiebige Grundsteuer Teil der Gemeindefinanzierung bilden sollte.
In den OECD-Mitgliedsstaaten reichte in der Dekade von 2010 bis 2020 die Bandbreite für das Aufkommen an Grundsteuer von 3 Prozent des BIP und mehr (in Großbritannien, Kanada, USA, Spanien) bis unter 0,2 Prozent (Griechenland, Österreich, Schweiz).
Aus dieser finanzwirtschaftlichen Sicht sprechen sich nationale Expert:innen verstärkt für eine Besteuerung von Immobilien (mit Bezug zu den Verkehrswerten) und damit auch für eine erhöhte Finanzautonomie der Gemeinden aus. Dies muss nicht zu einer Ausweitung der Steuerquote führen, weil auch eine korrespondierende Reduzierung des Anteils der Gemeinden am Steuerverbund im Weg des Finanzausgleichs möglich wäre.
Jedenfalls sollte damit eine verbesserte und nachhaltige Ergiebigkeit einer auch an Verkehrswerten orientierten Grundsteuerbemessung möglich sein, da ein positiver Zusammenhang zwischen dem Wirtschaftswachstum und dem gesamten Bestand an Grund- und Immobilienvermögen gegeben ist.
Ein zweiter Reformansatz besteht darin, die von Aufhebung durch den VfGH bedrohten Einheitswerte zu überdenken und eine Neugestaltung der Steuerbasis für die Besteuerung der Grundstücke (Grundsteuer B) vorzunehmen. Dies betonte kürzlich der Rechnungshof, der dabei auch die verwaltungsökonomische Problematik der Aktualisierung der Einheitswerte im Auge hat.
Im Kern geht es um ein vereinfachtes und verfassungsrechtlich haltbares Modell der Grundsteuer mit einem einfachen Bezug zur (bebauten) Fläche der Grundstücke („Flächenmodell“).
Die ernsthafte Betrachtung von Reformansätzen macht deutlich, dass es vor einer weiteren Konkretisierung und Präzisierung von Alternativen einer reformierten Grundsteuer einer politischen Zielbestimmung bedarf. Es geht dabei um Priorisierung der verschiedenen Ziele, denn die Ergiebigkeit des Steueraufkommens ist nicht das einzige Ziel.
Quelle: KEZ-Blog; Öffentliche Finanzen und Föderalismus; „Überfällige Reform der Grundsteuer – Lösungsvorschläge“, nachzulesen
Hier finden Sie auch das Buch „Optionen einer Grundsteuerreform“, erschienen in der ÖHW-Reihe „Haushaltswesen in Österreich“ als Download.