Mödlhammer unterschreibt Dokument
Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer unterschrieb das Paktum namens der Gemeinden. Foto: Gemeindebund

Der Finanzausgleich ist unter Dach und Fach

7. November 2016
Der Pakt zum Finanzausgleich ist unterzeichnet: Vertreter der Regierung, allen voran Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sowie die Landesfinanzreferenten, Städtebund und Gemeindebund einigten sich nach rund eineinhalbjährigen Verhandlungen.

Neben Schelling waren noch SPÖ-Minister Thomas Drozda sowie Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) und der die Städte vertretende St. Pöltener Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) bei der Unterzeichnung im Finanzministerium anwesend. Auch die ÖVP-Chefverhandler, Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer, sowie der steirische Landesfinanzreferent Michael Schickhofer (SPÖ) unterschrieben das grundsätzliche Papier zur Einigung im Finanzausgleich. Schelling betonte, neue Strukturen erarbeitet zu haben, wie eine aufgabenorientierte Steuerung, etwa bei der Kinderbetreuung. Die Kriterien dafür sollen bis 1. September feststehen.

300 Millionen mehr für Länder



Der Finanzausgleich soll die Verteilung der Steuermittel bis 2021 regeln. Schelling (ÖVP) zeigte sich dabei besonders erfreut, dass der Einstieg in eine Aufgabenorientierung gelungen sei. Die Länder wiederum sind über die 300 Millionen-Gabe beglückt.



Konkret ist vorgesehen, dass den Bundesländern jedes Jahr 300 Millionen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese zweckgebunden sind. Hinzu kommt noch eine Einmalzahlung von 125 Millionen Euro zur Bewältigung der großen Flüchtlingswelle des Vorjahres.



Von diesen 125 Millionen gehen 37 Millionen an Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen haben. Insgesamt bekommen die Kommunen vom 300 Millionen-Brocken 106 Millionen Euro. 60 Millionen fließen hier in einen Fonds für strukturschwache Gemeinden. Schließlich können sich die Kommunen noch über 80 Millionen (über die ganze Periode gerechnet) für die Siedlungswasserwirtschaft freuen.

300 Millionen mehr für Länder



Der Finanzausgleich soll die Verteilung der Steuermittel bis 2021 regeln. Schelling (ÖVP) zeigte sich dabei besonders erfreut, dass der Einstieg in eine Aufgabenorientierung gelungen sei. Die Länder wiederum sind über die 300 Millionen-Gabe beglückt.



Konkret ist vorgesehen, dass den Bundesländern jedes Jahr 300 Millionen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese zweckgebunden sind. Hinzu kommt noch eine Einmalzahlung von 125 Millionen Euro zur Bewältigung der großen Flüchtlingswelle des Vorjahres.



Von diesen 125 Millionen gehen 37 Millionen an Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen haben. Insgesamt bekommen die Kommunen vom 300 Millionen-Brocken 106 Millionen Euro. 60 Millionen fließen hier in einen Fonds für strukturschwache Gemeinden. Schließlich können sich die Kommunen noch über 80 Millionen (über die ganze Periode gerechnet) für die Siedlungswasserwirtschaft freuen.



Eine Valorisierung gibt es beim Pflegefonds um 4,6 Prozent, was einen Wert von 110 Millionen bis 2021 entspricht, als Anschub für den Ausbau von Hospiz und Palliativversorgung fließen 18 Millionen Euro. 15 Millionen kostet die Abschaffung des Kinderselbstbehalts in Spitälern.

Änderung bei Wohnbauförderung



Was die Aufgabenorientierung angeht, werden die Mittel für Kindergärten ab 2018 kriteriengebunden vergeben. Ab 2019 gilt dasselbe für die Nachmittagsbetreuung an Schulen. Verländert wird der Wohnbauförderungsbeitrag. Gleichzeitig soll eine bundeseinheitliche Bauordnung etabliert werden. Eine weitere Einigung gibt es bei der Errichtung von Eisenbahnkreuzungen. Hier teilen sich Bund und Länder bzw. Gemeinden die Errichtungskosten zu gleichen Teilen. Vereinbart wurden auch noch (bis 2018) Haftungsobergrenzen für die Gebietskörperschaften sowie ein Spekulationsverbot. Zu guter Letzt wurden noch Kostendämpfungspfade für Gesundheit und Pflege vereinbart. Bei der Gesundheit wird von 3,6 auf 3,2 Prozent bis 2021 abgeschmolzen.



(APA, 7.11.2016)