Der Finanzausgleich im Endstadium

Bei den Verhandlungen sind noch viele Punkte offen. Ob es ein Ergebnis geben wird, hängt von Finanzminister ab.

Die Spitalsfinanzierung und der Kostendämpfungspfad sind noch offen. Das ist auch für die Gemeinden wichtig, da sie in allen Bundesländern bis auf die Steiermark kräftig mitzahlen. Kostendämpfung wäre ja gut – aber wie soll sie eingehalten werden, wenn vom Bund laufend Belastungspakete – siehe das Ärztearbeitszeitgesetz - geschnürt werden, die das System verteuern?

Gleiches gilt für den Pflegebereich. Auch hier gibt’s einen Kostendämpfungspfad. Aber wie soll er eingehalten werden, wenn gleichzeitig der Standard österreichweit vereinheitlicht und damit verteuert wird. Von der Wechselwirkung mit dem Spitalsbereich – schneller aus dem Spital und ab in die Pflege – und der demographischen Entwicklung ganz abgesehen. Wichtig wäre jedenfalls, dass die Kostendämpfung auch für die Gemeinden dadurch wirksam wird, dass auch die Umlagen, die die Gemeinden zu entrichten haben, mit demselben Prozentsatz gedeckelt werden.



Abgabenautonomie war das große Schlagwort. Übrig geblieben ist nicht viel. Viele Experten haben auf die Probleme und Auswirkungen hingewiesen: Mehr Bürokratie, Steuerdumping – und im Ergebnis werden Reiche reicher und Arme ärmer.



Bei der Grundsteuer tagt zwar schon eine Arbeitsgruppe und die Parameter sollten fixiert werden: Ein einheitliches, aber wesentlich vereinfachtes, bundesweit einheitliches Bewertungssystem und die Bewertung und Vorschreibung durch die Gemeinden. Damit entledigt sich der Bund seiner Aufgabe, die Bewertung vorzunehmen und die angehäuften Rückstände abzubauen. Eine Reform ist aber notwendig, um den verfassungsmäßigen Bestand der Grundsteuer abzusichern. Die Gemeinden werden diese Aufgabe übernehmen. Letztlich fließen die Erträge auch den Gemeinden zu. Die Auswirkungen der Verschiebung im Aufkommen zugunsten der urbanen Räume dürfen aber nicht vergessen werden.



Auch die Aufgabenorientierung wird mit der Kinderbetreuung und dem Bereich der ganztägigen Schulform angegangen. Einfacher wäre die ganztägige Schulform. Gibt es doch hier ein großes Bildungspaket und offenbar neues Geld aus dem Bankenpaket. Mehrfach wurde darauf verwiesen, dass das Schulsystem für Österreich einheitlich gilt. Die unterschiedlichen Dienstgeber Bund/Land für das Lehrpersonal und die Gemeinden für das Betreuungspersonal – so können ganztägige Schulformen nicht funktionieren. Schulcluster unter einer Leitung klingen schön – nur dass dann notwendige administrative Personal sollen die Gemeinden zur Verfügung stellen und auch bezahlen!



Bei der Kinderbetreuung ist das viel schwieriger. Zu unterschiedlich sind die Systeme in den Ländern. Sinnvoller erschien es, die Bundesmittel, die auf vier verschieden Ministerien verteilt sind, zu bündeln und zielgerichtet zu verteilen. Die Kriterien sind noch nicht fixiert, aber Modelle sprechen in der ersten Linie von Qualität und Angebot. Was das für die ländlichen Räume bedeutet liegt auf der Hand.



Wenn aufgabenorientiert verteilt werden soll, dann ist es auch notwendig, beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel Änderungen vorzunehmen. Zumindest die Abflachung – Beseitigung der 10.000-Stufe - wäre mehr als gerechtfertigt. Oder will man die ländlichen Räume und kleinen Gemeinden aushungern und aufgeben?



Diskutiert werden auch zahlreiche Vereinfachungen im FAG, die aber das Aufkommen und die Verteilung der Mittel nicht verändern sollen. Wie überhaupt auffällt, dass der Bund dort vereinfachen will, wo es ihn betrifft, er aber detaillierte Vorgaben für die anderen Gebietskörperschaften in anderen Bereichen vornehmen will: Die Steuerung und Entscheidung soll vom Bund erfolgen. Beispielsweise durch genaue Kriterien für die Vergabe von Bedarfszuweisungsmittel, einem neuen Berichtswesen und einem Controlling. Dass dem so nicht zugestimmt werden kann, ist einsichtig.



Zu guter Letzt - woran der gesamte FAG hängt – geht’s ums Geld. Die Länder wie die Gemeinden haben einen moderaten Mehrbedarf von je 500 Millionen Euro angemeldet. Begründet wir das mit Kostensteigerungen im Gesundheits- und Pflegebereich, der Mindestsicherung, der Bewältigung der Flüchtlingsströme und der Mammutaufgabe Integration. Das sind nachvollziehbare und in den Budgets darstellbare Kostensteigerungen. Diese Kostensteigerungen können auch nicht durch die allgemeine Steigerung der Ertragsanteile finanziert werden. Diese neuen Geldmittel könnten für die Gemeinden in einen Strukturfonds eingebracht werden, um Abwanderungsgemeinden und strukturschwache Regionen gezielt zu unterstützen. Hier könnte auch eine dem Bedarf angepasste Aufteilung auf die Ländertöpfe erfolgen, um die Schere zwischen den Ländern schrittweise zu schließen. Bisher ist der Bund allerdings ablehnend.

Ob es gelingen wird in den verbleibenden Wochen noch eine Einigung zu erzielen, ist offen. Ob nach Ablauf der Zeit alle Finanzausgleichspartner K.O. sind, oder ein Ergebnis vorliegt mit dem alle leben können, hängt in erster Linie vom Finanzminister ab.