Arzt mit Verstorbenem
Ärzte werden künftig für die Totenbeschau besser entlohnt.
© Shutterstock/Jamesboy Nuchaikong

Bestattungsgesetz wurde vereinfacht

8. Mai 2019
Nach der Aufregung um die Feststellung des Todes durch Notärzte wurde nun ein neues Kärntner Bestattungsgesetz beschlossen. Es soll Vereinfachungen bringen und zur Modernisierung beitragen. Die wesentlichsten Änderungen umfassen die Bestellung des Totenbeschauers, die Vergütung des Totenbeschauers, die Verlegung und den Transport der Leiche, Naturbestattung, Änderungen bei der Überprüfung von Sonderbestattungsanlagen, die Entnahme von Aschenteilen sowie die Auflassung oder Stilllegung von Bestattungsanlagen.

Was die Bestellung des Totenbeschauers betrifft, so ist dafür künftig weder ein Gemeinderatsbeschluss noch eine persönliche Angelobung notwendig.

Vielmehr kann der Bürgermeister die Bestellung alleine vornehmen, die Bestätigung erfolgt schriftlich.

„Mit dieser Änderung haben wir dem Wunsch vieler Betroffener entsprochen“, betont Landesrätin Beate Prettner. Die Totenbeschau selbst sei ehestmöglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesfallanzeige, vorzunehmen.

Bei Bedarf kann die Durchführung der Totenbeschau auch auf die in einer Primärversorgungseinheit tätigen Ärzte übertragen werden. Ferner können die Amtsärzte der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel sich die Gemeinde befindet, mit ihrer Zustimmung als Totenbeschauer bestellt werden.

Bessere Vergütung der Totenbeschauer

Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Kärntner Gemeindebund und der Kurie der niedergelassenen Ärzte hat man sich bei der Neuregelung der Entschädigung auf eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung des Honorars geeinigt.

Von Montag bis Freitag (7 bis 19 Uhr) wird das Honorar 120 Euro (statt bisher 53,20 Euro) betragen, was ergo mehr als einer Verdoppelung gleichkommt.

Von Montag bis Freitag im Zeitraum 19 Uhr bis 7 Uhr sowie am Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr beträgt die Vergütung 180 Euro (statt bisher 74,30 Euro). Für Samstag, Sonntag und Feiertag von 19 bis 7 Uhr wurde eine Verdreifachung beschlossen: 230 Euro statt 74,30 Euro.

Zufrieden mit dem nunmehr erzielten Verhandlungsergebnis zeigt sich der Präsident des Kärntner Gemeindebundes, Peter Stauber: „Mit dem verhandelten Tarif wurde Sorge dafür getragen, dass die Totenbeschau wieder funktioniert und für Ärzte wieder interessant ist.“

Keine Totenbeschau durch Notärzte

Beseitigt wurde, so Landesrätin Prettner, die „Irritation“ der Notärzte aufgrund eines „offensichtlich missverständlich formulierten Gesetzestextes“ werden: „Es konnte nie und es kann auch künftig keine Rede davon sein, dass Notärzte die Totenbeschau durchführen. Vielmehr können sie - so sie ohnehin vor Ort sind - den Tod feststellen, damit die Leiche verbracht werden kann. Dazu wurden im Notärzteprotokoll zwei Zeilen hinzugefügt“, erläutert Prettner. Es gehe dabei nicht um eine Totenbeschau, sondern um eine Todesfeststellung. Erst danach dürfe eine Leiche an einen anderen Platz gebracht werden.

Kleine Menge Asche darf entnommen werden

Zu den weiteren Gesetzesänderungen erklärt Prettner: „Mit der Möglichkeit zur Entnahme einer symbolischen Menge der Leichenasche entsprechen wir dem Wunsch vieler Menschen, die sich beispielsweise ein Schmuckstück anfertigen lassen wollen oder die Asche in einer Ampulle zu Hause aufbewahren möchten.“