Aubad Fieberbrunn
Die Sanierung des Aubades Fieberbrunn wird demnächst geprüft.
© Aubad Fieberbrunn

Grünes Licht für Förderung von vier Schwimmbädern

27. November 2025
„Jedes Kind soll schwimmen lernen“ – unter diesem Motto hat das Land Tirol das 75 Millionen Euro schwere Bäderprogramm zur Sicherstellung der Bäderversorgung und zur Förderung von Schwimmkursen ins Leben gerufen. Nach dem Spatenstich des ersten durch den Bädertopf finanzierten Projektes – dem Hallenbad in Axams – hat der Bäderbeirat vier weitere Projekte als förderwürdig eingestuft – vorbehaltlich des Vorliegens der gemäß Richtlinie erforderlichen Unterlagen.

In der Sitzung wurden folgende Projekte als förderwürdig eingestuft: 

  • Sanierung Freischwimmbad Pitz Park (Bezirk Imst)
  • Sanierung Hallenbad Stubay (Bezirk Innsbruck-Land)
  • Sanierung / Zubau / Neubau Hallenbad Höttinger Au (Bezirk Innsbruck-Stadt)
  • Sanierung Regionalbad Tiroler Oberland Telfs (Bezirk Innsbruck-Land)

Zudem wurden in der Sitzung des Beirats drei weitere Projekte präsentiert. Nach Übermittlung der finalen Unterlagen, insbesondere der Kosten- und Finanzierungsnachweise, werden diese bei der nächsten Sitzung durch den Beirat geprüft:

  • Sanierung Aubad Fieberbrunn (Bezirk Kitzbühel)
  • Sanierung Alpentherme Ehrenberg (Bezirk Reutte)
  • Sanierung Freischwimmbad Münster (Bezirk Kufstein)

Bereits in der Vergangenheit vom Bäderbeirat positiv beurteilt wurden der Neubau eines Regionalbades Westliches Mittelgebirge in Axams (Bezirk Innsbruck-Land) sowie die Sanierung des Hallenbades Ehrwald (Bezirk Reutte).

Österreichweit einzigartiges Fördermodell

Neben der Förderung von Schwimmkursen stehen mittels des Bädertopfs für den Erhalt von Schwimmflächen bis 2030 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Konkret gefördert werden: 

  • der Neubau von Hallenbädern (bis zu 55 Prozent der förderbaren Kosten; zehn bis dreißig Millionen Euro),
  • die Sanierung von Hallenbädern (bis zu 40 Prozent der förderbaren Kosten; zwei bis neun Millionen Euro),
  • die Sanierung von Freischwimmbädern (bis zu 20 Prozent der förderbaren Kosten; zwei bis acht Millionen Euro) und
  • Erhaltungsmaßnahmen in Form eines Betriebsbeitrages (Sockelbetrag jährlich 100.000 Euro + zusätzlicher Betrag, welcher sich durch Quadratmeter der Grundversorgungsschwimmfläche und der Gratiseintritten für Kindergärten, Schulen und Horteinrichtungen, die das Erlernen von Schwimmen ermöglichen, errechnet)

Förderansuchen werden vom Bäderbeirat bewertet. Dieser besteht neben dem Vorsitzenden LHStv Wohlgemuth aus VertreterInnen der Wirtschaftskammer, der Stadt Innsbruck, des Gemeindeverbands, der Arbeiterkammer des Verbands der Tiroler Tourismusverbände, der Bildungsdirektion und der zuständigen Abteilungen des Landes. Basis für die Bewertung sind eigens ausgearbeitete Richtlinien, in denen unter anderem festgelegt ist, dass ein zu förderndes Bad gemäß der Bäderstudie 2024 der überregionalen Bäderversorgung dienen muss. Auf Basis der Beschlussempfehlungen durch den Beirat werden die Förderungen in weiterer Folge durch die Tiroler Landesregierung gewährt. 

Mehr Informationen zur Bäderförderungen und den Richtlinien 

Bäderförderung | Land Tirol

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