Rauchfangkehrer bei der Arbeit
Hauptüberprüfung sind künftig nur noch alle sieben Jahre vorgeschrieben.
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Feuerpolizeiordnung wird vereinfacht

19. November 2025
Die Tiroler Feuerpolizeiordnung (TFPO) ist die rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Brandverhütung und des Brandschutzes. Dieses Gesetz wird nun im Rahmen des Tirol Konvent, dem Weiterentwicklungsprozess der Tiroler Landesverwaltung, modernisiert und massiv vereinfacht. Ziel der Novelle ist es, durch klarere und vereinfachte Bestimmungen den bürokratischen Aufwand für Bürger, Unternehmen sowie Gemeinden unter Wahrung der Sicherheit zu reduzieren.

Die Novelle wurde in Begutachtung geschickt und soll im März 2026 dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

„Von Unternehmern, Gemeinden und Bürgern wird immer wieder der Brandschutz als überschießend und hemmend wahrgenommen. Tirol will Sicherheit gewährleisten und die bestehenden Regelungen dennoch entbürokratisieren. Mit Verbesserungen bei der Landesstelle für Brandverhütung, der Verkürzung der Wartedauer auf Sachverständigengutachten und dem Wegfall von zusätzlichen brandschutztechnischen Gutachten haben wir bereits wichtige Schritte gesetzt. Nun folgt mit der Novelle der Feuerpolizeiordnung eine handfeste gesetzliche Änderung. Unter anderem verhindern wir doppelte Arbeit für Betriebe wie die Abhaltung einer Feuerbeschau zusätzlich zur umfassenden 82b-Prüfung laut Gewerbeordnung. Damit gibt es spürbare Erleichterungen“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle. 

Bauweise, Heizsysteme und technische Anlagen haben sich geändert

„Die Tiroler Feuerpolizeiordnung wurde seit Jahrzehnten nicht mehr grundlegend überarbeitet. In dieser Zeit haben sich Bauweise, Heizsysteme und technische Anlagen jedoch stark weiterentwickelt und sind sicherer geworden“, sagt Landesrätin Astrid Mair und führt weiter aus: „Um diesen Fortschritten Rechnung zu tragen und aktuelle Standards abzubilden, war eine Anpassung der Vorschrift notwendig. Sicherheit hat stets oberste Priorität. Gleichzeitig wollen wir niemandem unnötige Bürokratie aufbürden. Die Novelle bringt einerseits Einsparungen für die Bürgerinnen und Bürger und entlastet andererseits die Rauchfangkehrer sowie die öffentliche Verwaltung.“

Hauptüberprüfungen durch Rauchfangkehrer und Feuerbeschauen werden reduziert

Die Novelle reduziert Kontrollintervalle dort, wo dies ohne Risiko möglich ist.

Rauchfangkehrer-Überprüfungen

Kamine müssen regelmäßig durch Rauchfangkehrer überprüft werden. Neben jährlichen Überprüfungen finden alle fünf Jahre zusätzliche Hauptüberprüfungen statt. Die Hauptüberprüfungen werden mit der Novelle reduziert:

  • Hauptüberprüfung künftig nur noch alle sieben Jahre (bisher: alle fünf Jahre)
  • Stillgelegte (nicht mehr benutzte) Kamine müssen nur mehr im Rahmen dieser Hauptüberprüfung kontrolliert werden (bisher: jährlich)

Feuerbeschauen

Die Novelle soll eine deutliche Entlastung für Gemeinden und Betriebe hinsichtlich der Feuerbeschauen bringen. 

Die Zahl der Betriebe, welche künftig einer Feuerbeschau zu unterziehen sind, wird deutlich reduziert, weil die Novelle zur Feuerpolizeiordnung die bestehenden Verpflichtungen aus der Gewerbeordnung besser berücksichtigt und anerkennt. Denn für Betriebsanlagen sieht die Gewerbeordnung eine regelmäßige und umfassende Überprüfung vor. 

Den Abschluss dieser Sicherheitsüberprüfung bildet die sogenannte 82b-Prüfbescheinigung. Bei Vorliegen dieser qualifizierten Prüfbescheinigung verlängert sich die Frist für die Feuerbeschau künftig von sechs auf zwölf Jahre. Im Interesse einer effizienten Brandbekämpfung und der Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort findet dann nur noch eine kleine Kommission durch die örtliche Feuerwehr statt. 

„Durch die Novelle werden die notwendigen Feuerbeschauen um rund die Hälfte reduziert. Weiterhin überprüft werden potentiell gefährliche Anlagen, nicht mehr überprüft werden müssen hingegen ungefährliche Gewerbe – etwa, wenn es sich um reine Büroräumlichkeiten handelt“, erklärt Landesrätin Mair, die gleichzeitig klarstellt: „Die Sicherheit wird nicht reduziert: Alle Gebäude in Tirol müssen weiterhin strenge brandschutztechnische Auflagen erfüllen – gefährdete Gebäude, darunter beispielsweise auch Schulen, werden weiterhin regelmäßig kontrolliert.“

Feuer im Freien künftig klar geregelt

Die neue TFPO schafft erstmals klare Regeln für Feuer im Freien. Grundsatz: Feuer im Freien ist verboten, außer es handelt sich um Brauchtumsfeuer, Zweckfeuer sowie Feuer in geeigneten bzw. ausgewiesenen Grillstellen und in Brandschalen. Damit werden bisherige Auslegungsprobleme beseitigt und der Vollzug für Behörden erleichtert.

Neu geregelt wird auch die Schnee- und Räumpflicht in Feuerwehrzonen, die sich auf Privatgründen befinden: Diese müssen künftig tagsüber bzw. während der Betriebszeiten stets freigehalten werden, um Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern.

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