Beratungsgespräch im modernen Büro
Daten sollen laufen, nicht die Menschen. Die Reformpartnerschaft legt dafür den Fokus auf die kommunale Ebene.
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Gemeindepaket soll Gemeindeämter entlasten

Die Gruppe „Verfassung und Verwaltung“ der Reformpartnerschaft hat ein Paket auf den Weg gebracht, das einen besonderen Fokus auf die Gemeinden legt. Verwaltungswege sollen für die Bürgerinnen und Bürger einfacher werden. Die tägliche Arbeit in den Gemeinden soll effizienter und damit leichter werden. Die Staatssekretäre Alexander Pröll, Jörg Leichtfried und Sepp Schellhorn sowie Gemeindebundpräsident Johannes Pressl zeigen sich erfreut über das Paket.

Staatssekretär Alexander Pröll bezeichnet die Gemeinden als „Rückgrat unseres Landes“. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeindeämtern würden Tag für Tag großartige Arbeit leisten, oft weit über das Selbstverständliche hinaus. „Sie verdienen die beste Unterstützung“, sagt Pröll. Die Verwaltung solle daher digital, schnell und bürgernah werden. „Was der Staat schon weiß, muss niemand mehr doppelt angeben.“ Das bringe Entlastung für die Menschen und mehr Freiraum für jene, die die Gemeinden am Laufen halten.

Schnellere Verfahren und weniger Bürokratie

Für Staatssekretär Jörg Leichtfried ist das Paket ein wichtiger Schritt zu einer modernen Verwaltung. Er nennt drei Punkte: schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. „Das schafft mehr Spielraum für jene, die tagtäglich vor Ort in den Gemeinden für die Menschen arbeiten“, sagt Leichtfried.

Mehr Zeit für Schule, Kindergarten und Nahversorgung

Staatssekretär Sepp Schellhorn sieht die Gemeinden als Ausgangspunkt für Reformen. „Wenn wir einen schnelleren, schlankeren und schlaueren Staat wollen, müssen wir bei den Gemeinden beginnen“, sagt er. Dort würden die Menschen am direktesten spüren, wenn Behördenwege leichter und effizienter werden. Ziel sei es, den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld zu sparen. Gleichzeitig solle die Verwaltung mehr Spielraum bekommen. So bleibe wieder mehr Zeit für wichtige Aufgaben in der Gemeinde, etwa Schule, Kindergarten und Nahversorgung.

Gemeinsame Datenplattform und Once-Only-Prinzip

Gemeindebundpräsident Johannes Pressl betont, dass das Paket die Zusammenarbeit stärke, „ohne die Selbstständigkeit der Gemeinden infrage zu stellen“. Bei der Digitalisierung müsse nicht jede Gemeinde jede Lösung allein entwickeln. Jede Gemeinde müsse sie aber für die Menschen vor Ort nutzen können.

Konkret nennt Pressl drei Bausteine: die gemeinsame Gemeindedatenplattform, einheitliche Schnittstellen und das Once-Only-Prinzip. Diese sollen dafür sorgen, „dass Daten laufen und nicht die Menschen“. Zugleich stellt Pressl eine Bedingung: Die Datenhoheit müsse bei den Gemeinden bleiben.

Technik im Hintergrund

Digitalisierung ist für Pressl kein Gegenentwurf zu Nähe. „Die Technik soll im Hintergrund arbeiten, damit im Gemeindeamt mehr Zeit für die Menschen bleibt“, sagt er. So bleibe die Gemeinde auch in einer digitalen Welt handlungsfähig, persönlich und nah.

Die von der Reformpartnerschaft ausgearbeiteten Punkte im Rahmen dieses Gemeindepakets:

  1. „Kooperation statt Zwangsfusion“: Interkommunale Kooperation soll attraktiver gestaltet werden. Beispiel: Mehrere Gemeindeverbände zur Wasserversorgung dürfen sich zusammenschließen.
  2. Raschere Verfahren durch Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs – Beispiel: raschere Baugenehmigung des Einfamilien-Hauses, weil eine Verfahrensebene gestrichen wird.
  3. Public AI Initiative: Die Initiative beinhaltet das KI-Transformationsprogramm des Bundes mit gemeinsamer Infrastruktur, Governance und Kompetenzaufbau, Shared-Service-Ansatz, Austausch mit Ländern und Gemeinden.
  4. Gemeindedatenplattform: Einheitliche Schnittstellen und eine bessere Datenbasis machen Verwaltungsverfahren, Förderungen und Planungen in ganz Österreich einfacher. Die Datenplattform soll von Anfang an mit den bestehenden digitalen Angeboten des Bundes zusammenspielen. Für die Vorbereitung und den Aufbau der Gemeindedatenplattform wird der Bund entsprechend unterstützend mitwirken.
  5. Ausbau des dadeX zur zentralen Datenmanagement-Infrastruktur („Project X“): Das Once-Only-Prinzip soll für eine zukunftsfähige, bürgernahe und leistungsfähige Verwaltung konsequent umgesetzt werden: Dazu gehören insbesondere die ID Austria als digitaler Zugang zur Verwaltung und der Ausbau des Digital Austria Data Exchange (dadeX) für den sicheren Datenaustausch. Der Zugang der Wissenschaft und Forschung zu Register- und Verwaltungsdaten erfolgt über das Austrian Micro Data Center (AMDC). Ein weiteres zentrales Instrument ist die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB). Mit dem Ausbau des dadeX wird ein wesentlicher Schritt zur nächsten Stufe des E-Governments gesetzt: von digitalen Formularen hin zu vernetzten, datenbasierten und proaktiven Services. Beispiel: Wo Daten mehrfach abgefragt werden, obwohl sie schon via dadeX abrufbar sind, sollen Abfragen reduziert und Meldewege gebündelt werden.
  6. Digitale Kompetenzoffensive direkt in die Gemeinden: Ab Dezember 2026 können österreichische Gemeinden neue „Digital Überall“-Workshops für ihre Bürgerinnen und Bürger kostenlos buchen. Dabei gibt es vier praxisnahe Schwerpunkte: Digitale Senioren, Digitale Amtswege & Sicherheit im Internet, Faktenerkennung und Künstliche Intelligenz. Bis zu 3.000 Workshops bis Ende 2027 stehen österreichweit zur Verfügung (https://www.digitalaustria.gv.at/kompetenzen/workshops.html
  7. Digitale Verwaltung: Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen nicht immer wieder neu abverlangt werden – Behörden tauschen sie künftig sicher und automatisiert untereinander aus („Once-Only-Prinzip“). Daher soll die digitale Datenaustausch-Infrastruktur für ganz Österreich ausgebaut und besser vernetzt werden. Darüber hinaus sollen antragslose und vollautomatisierte Verfahren auch auf Gemeindeebene eingesetzt werden. Die AVG-Novelle „Digitale Verwaltung“ bietet dabei die rechtsstaatliche Basis für den Einsatz digitaler Verfahren. Beispiel: vollautomatisierte Gebührenvorschreibungen.
  8. Entbürokratisierung bei kommunalen Verwaltungsaufgaben: Dies beinhaltet den Abbau von Papier-, Aushang- und Barzahlungserfordernissen – eine eigene Sammelnovelle zur Entbürokratisierung und zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen soll Vereinfachungen und Entlastungen bringen. Beispiel: Digitale Kundmachungen sollen in jedem Fall möglich sein.
  9. Vereinfachungen bei der Abwicklung von Volksbegehren und Wahlen (Gemeinde-Deregulierung). Beispiel: keine unnötigen Öffnungszeiten der Gemeindeämter für den Eintragungszeitraum für Volksbegehren.
  10. Knowledge Sharing: Ein gebietskörperschaftsübergreifender Einsatz von Amtssachverständigen bringt raschere Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren („Amtssachverständigen-Pool“ für ganz Österreich).

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