Klassisches Holzhaus in Österreich
Wer in Niederösterreich ein Häuschen im Grünen hat, darf zukünftig dort nicht auch automatisch wählen.
Foto: Shutterstock/visualpower

Gemeinden müssen Zweitwohnsitzer überprüfen

23. Juni 2017
Bisher durfte jeder, der in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz hat, bei Landtags- und Gemeinderatswahlen wählen. In Zukunft dürfen das nur jene, die nachweisen können, dass sie aus wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Interessen in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sind.

Rund 120.000 Menschen haben in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz. Damit verbunden war bisher die Möglichkeit, bei Landtags- und Gemeinderatswahlen in der Zweitwohnsitz-Gemeinde seine Stimme abzugeben. Zu Wahlzeiten führte, das schon mehrfach zu Aufregungen, weil immer wieder der Verdacht aufkam, dass sich Anhänger einer Partei (meist ging es um die ÖVP) nur deswegen anmeldeten, um wählen zu dürfen. Das soll durch eine entsprechende Änderung des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes nicht mehr möglich sein.



Um festzustellen, ob ein ordentlicher Wohnsitz vorliegt, müssen die Gemeinden nun bis 30. September ihre Nebenwohnsitzer überprüfen. Passieren soll das mittels eines Wählerevidenzblattes, das den Betroffenen per Post zugeschickt wird und innerhalb von zwei Wochen retourniert werden muss.



Mit dem NÖ Landesbürgerevidenzengesetz wurden auch die Gemeindeordnung und das Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert. Zukünftig ist es nicht mehr möglich, dass eine Person in zwei Gemeinden ein Gemeinderatsmandat hat. Außerdem müssen Bürgermeister künftig in der Gemeinde, in der sie politisch tätig sind, auch ihren Hauptwohnsitz haben.