Renaturierung eines Baches
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Politik

Gemeindebund fordert Kostenersatz für Renaturierung

23. August 2024
„Wenn Investitionen der Gemeinden und Städte zur Umsetzung der Renaturierungsverordnung erforderlich sind, dann brauchen wir eine hundertprozentige Finanzierung durch das Klimaschutzministerium. Die Gemeinden können diese Kosten nicht übernehmen“, mahnt Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl. 

Drei Viertel der Gemeinden haben aktuell schon Probleme, ihren Haushalt zu stemmen. „Wir werden es nicht mehr zulassen, dass die Gemeinden für jede neue Maßnahme, die die EU, der Bund oder die Länder beschließen, automatisch auch die Finanzierung übernehmen. Das geht sich auf Dauer nicht mehr aus“, warnt Pressl. 

Für den Gemeindebund kündigt er bei der Überführung in nationales Recht andernfalls auch an, den Konsultationsmechanismus – eine im Jahr 1999 beschlossene Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – auszulösen. „Der Konsultationsmechanismus wird in Kraft gesetzt, wenn durch ein Gesetz Kosten für die Gemeinden entstehen, und die Finanzierung nicht geregelt wurde“, erklärt Pressl.

Sorge um praktische Machbarkeit der Renaturierung

Inhaltlich sorgt sich der Gemeindebund-Präsident auch um die praktische Machbarkeit der Renaturierung: „Ich wünsche mir, dass sich all diejenigen, die jetzt aus ‚sicherer Entfernung‘ entschieden haben, bei den Folgediskussionen auch vor die Bürger vor Ort hinstellen, wenn es dann um Rückbauten, Grundinanspruchnahmen oder Einschränkung von Rechten geht.“ 

Einbindung der Gemeinden gefordert

Gleichzeitig fordert der Gemeindebund-Chef, die Gemeinden von Beginn an in die nationalstaatliche Umsetzung einzubinden. „Das ist im EU-Beschlusstext nicht vorgesehen, für uns aber entscheidend“, so Johannes Pressl. Und bezüglich der Daten will Pressl eine einheitliche Bereitstellung zur Verarbeitung in den GIS-Systemen sowie eine kostenfreie Nutzung für die Gemeinden.

Die Gemeinden sind schon jetzt „Renaturierungs-Europameister“. „Schwammstadtprojekte, Schattenbepflanzungen und Rückbau von Flüssen, machen wir dort, so es sinnvoll ist, schon jetzt. Ein Renaturierungsgesetz war bisher nicht erforderlich und wir brauchen es auch in Zukunft nicht, um praktisch zu handeln. Jede Bürgermeisterin und jeder Bürgermeister ist vor Ort um das Beste für die Menschen bemüht. Was das Beste ist, wissen diejenigen, die vor Ort leben – im Sinne von Subsidiarität und Basisdemokratie - wohl auch selbst am besten“, so Pressl.