Gegen staatsfeindliche Verbindungen

30. Januar 2017
Die Zahl der Anhänger staatsfeindlicher Verbindungen in Österreich nimmt zu. Sie erkennen den österreichischen Staat, die Verfassung und die österreichischen Institutionen nicht an.





Derzeit sind mehr als 1100 Aktivisten in Österreich namentlich bekannt. „Man darf staatsfeindliche Verbindungen nicht verharmlosen. Sie lehnen jegliche behördliche Maßnahmen ab. Das Wesen eines Rechtsstaates besteht aber im ausgewogenen Verhältnis von Pflichten auf der einen und Rechten auf der anderen Seite. Wer den Staat und die Pflichten der Staatsbürger verweigert, verhindert damit auch, dass der Staat seiner Aufgabe, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen, nachkommen kann“, sagte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler.



Einige Verbindungen berufen sich in ihren Handlungen darauf, dass sie die Eigenstaatlichkeit Österreichs nicht anerkennen, weil ihrer Meinung nach das „Deutsche Reich“ weiterhin Bestand habe und daher alle nach 1945 beschlossenen Gesetze ungültig seien.



Die Aktivitäten gehen so weit, dass staatliche Akteure oder Privatpersonen, meist ohne ihr Wissen, in „Verhandlungen“ solcher fiktiver Gerichte zu hohen „Geldstrafen“ verurteilt werden. Diese Strafen werden dann in ein US-Schuldenregister eingetragen und über in Malta ansässige Inkassobüros einzutreiben versucht.



Sektionschef Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Bundesministerium für Justiz, kündigte die Schaffung einer eigenen rechtlichen Bestimmung gegenüber Gründern und Anhängern staatsfeindlicher Verbindungen an. „Die Zahl von nunmehr 1100 Anhängern zeigt, wie dringend es ist, diese Verbindungen aktiv zu bekämpfen.“ Das Justizministerium setzt dabei auf die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften, den Schutz der Bediensteten und die Schaffung neuen Rechts. Der Strafrahmen soll zwei Jahre betragen.

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