Kind schau freudig in die Kamera
Nach intensiven Verhandlungen konnte erreicht werden, dass nicht nur die Gesamtmittel auf das Niveau der letzten Jahre angehoben wurde, sondern auch der Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge im Ausmaß von 70 Millionen Euro beibehalten wird.
© Shutterstock

Finanzierung der Kinderbetreuung bis 2022 gesichert

Am 24. August 2018 wurde ein Letztentwurf einer neuen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern „über die Elementarpädagogik für die Jahre 2018/19 bis 2021/22“ vorgestellt. Offen ist noch die Finanzierung ganztägiger Schulangebote.

Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, werden die drei auslaufenden Vereinbarungen im Kindergartenbereich zu einer neuen Vereinbarung „über die Elementarpädagogik für die Jahre 2018/19 bis 2021/22“ zusammengeführt. Der Entwurf bringt deutliche Verbesserungen und mehr Mittel im Vergleich zum Erstentwurf. Offen war bislang unter anderem die Höhe der jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel.

Insgesamt geht es um viel Geld, das der Bund in den letzten Jahren auf Basis der nun auslaufenden Art. 15a B-VG-Vereinbarungen im Kindergartenbereich bereitgestellt hat – jährlich 142,5 Millionen Euro. Diese Mittel setz(t)en sich zusammen aus Zuschüssen in Höhe von 70 Millionen als teilweiser Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr, 52,5 Millionen Euro für den Ausbau und für Qualitätsverbesserungen in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie jährlich 20 Millionen Euro für die sprachliche Frühförderung.

Was ursprünglich geplant war

Der ursprüngliche Entwurf der Vereinbarung sah nur Mittel des Bundes im Gesamtausmaß von 110 Millionen Euro pro Jahr vor. Hinzu kam, dass der Entwurf vorsah, dass Gemeinden für den Wegfall der Elternbeiträge infolge des kostenlosen letzten Kindergartenjahres anstatt bislang 70 Millionen nur maximal 49,5 Millionen Euro erhalten hätten. Nachdem die Höhe des Ersatzes noch dazu davon abhängig war, wieviel in Ausbaumaßnahmen und sprachliche Frühförderung investiert wird, hätten Gemeinden im schlechtesten Fall gar keinen Kostenersatz mehr für das Gratiskindergartenjahr erhalten.

Dies wäre insofern problematisch, als es sich beim Gratiskindergartenjahr um eine Maßnahme handelt, die nicht einmalige, sondern fortlaufende Kosten verursacht. Würden diese Mittel eingestellt oder gekürzt werden, dann hätte das massive Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte.

Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge wird beibehalten

Nach intensiven Verhandlungen konnte schlussendlich erreicht werden, dass nicht nur die Gesamtmittel auf das Niveau der letzten Jahre angehoben wurden (142,5 Millionen Euro), sondern auch der Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge im Ausmaß von 70 Millionen Euro explizit beibehalten wird.

Da zudem der Ko-Finanzierungsbeitrag der Länder für den Ausbau und die sprachliche Frühförderung deutlich auf 52,5 Prozent angehoben wurde, stehen für alle Maßnahmen insgesamt rund 180 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung und damit mehr als die letzten Jahre.
Infolge der Kritik von Seiten der Länder und des Österreichischen Gemeindebundes wurden darüber hinaus noch einige Punkte geändert, etwa in Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (statt vier Tage nur zwei Tage/Jahr) oder im Zusammenhang mit den festgelegten Zielen und der Refundierungspflicht bei Nichterreichen der Ziele.

Finanzierung der ganztägigen Schulformen ist noch offen

Ausständig ist noch eine nachhaltige Regelung bei der Finanzierung der ganztägigen Schulformen – auch hier endet demnächst eine Vereinbarung. Seit Jahren leistet der Bund sowohl bei Infrastrukturmaßnahmen (einmalig bis zu 55.000 Euro/Gruppe) auch bei Personalkosten (laufend jährlich bis zu 9000 Euro/Gruppe) einen Ko-Finanzierungsbeitrag. Grundlage hierfür ist die „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen“.

Nachdem diese Vereinbarung mit Ende des Schuljahres 2018/19 ausläuft und zunächst nicht geplant ist, selbige zu verlängern, erhalten all jene Gemeinden, die bislang auf Grundlage der Vereinbarung investiert haben, mit Ende der Laufzeit keinerlei Personalkostenzuschüsse mehr. Die Folgen sind zwar noch nicht absehbar, zu rechnen ist aber damit, dass die Gemeinden die drohende Finanzierungslücke aus eigener Kraft nicht schließen können und daher gezwungen werden, entweder ganztägige Schulangebote zurückzufahren oder aber Betreuungsbeiträge deutlich zu erhöhen.

Dass die Vereinbarung nicht verlängert wird, wurde bislang mit dem im Jahr 2016 beschlossenen Bildungsinvestitionsgesetz begründet. Dieses sieht für den Ausbau ganztägiger Schulangebote im Pflichtschulbereich Investitions- und Personalkostenzuschüsse in den Jahren 2019 bis 2032 (ursprünglich 2017 bis 2025) vor.

Übersehen wurde dabei jedoch, dass dieses Gesetz gerade kein Ersatz für die auslaufende Art. 15a B-VG-Vereinbarung ist, da es nur Zuschüsse für neue Angebote gewährt, jedoch all jene Gemeinden im Stich lässt, die bereits Ausbaumaßnahmen getroffen haben und mit dauerhaften Personalkosten konfrontiert sind.

Personalkostenzuschüsse für Gemeinden

In den letzten Wochen ist aber auch in dieser Frage Bewegung in die Diskussion gekommen. So wurde Anfang Juli im Ministerrat ein Beschluss gefasst, der eine (nochmalige) Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes vorsieht. Diesem Beschluss ist zu entnehmen, dass auch Gemeinden Personalkostenzuschüsse aus dem Bildungsinvestitionsgesetz erhalten sollen, die aufgrund der Art. 15a B-VG-Vereinbarung ganztägige Schulangebote geschaffen bzw. ausgebaut haben.

Offen und noch zu verhandeln ist, in welchen zurückliegenden Zeiträumen Ausbaumaßnahmen ergriffen worden sein müssen, damit Gemeinden auch künftig Mittel für das Betreuungs- bzw. Freizeitpersonal erhalten. Ersten Informationen nach sollen nur jene Gemeinden Personalkostenzuschüsse aus dem Bildungsinvestitionsgesetz erhalten, die in den Jahren 2017/18 und 2018/19 Ausbaumaßnahmen getätigt haben.
Das würde aber bedeuten, dass alle Gemeinden, die vor 2017/18 tätig waren, nach Auslaufen der Vereinbarung keinerlei Personalkostenzuschüsse mehr erhalten.

Gemeinden brauchen Planungssicherheit

Es wird daher wie im Kindergartenbereich auch im Bereich der ganztägigen Schulangebote notwendig sein, den Gemeinden im Wege nachhaltiger Finanzierungslösungen Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Demgemäß sollten alle Gemeinden, die ganztägige Schulangebote bereitstellen, laufend Personalkostenzuschüsse erhalten. Eine abschließende und dauerhafte Lösung könnte und sollte hernach im neuen Finanzausgleich ab 2022 erzielt werden.