Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Berging. Dipl.-Wirt.Ing. Martin Kirschbaum
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Steine und Erden, Dozent für Aufbereitungsverfahren in der Baustoffproduktion, RWTH Aachen University
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Steine und Erden, Dozent für Aufbereitungsverfahren in der Baustoffproduktion, RWTH Aachen University
© privat
Asbest Causa in Ostösterreich
Ein wissenschaftlichter Blick auf Asbestmessung und dessen Gesundheitsgefahr
Zur Einordnung der Fakten hat KOMMUNAL den Experten Martin Kirschbaum zu seinen Gutachten für einen Steinbruchbetreiber im Burgenland befragt.
Die Causa um Asbestvorkommen in Steinbrüchen im Burgenland und auf Verkehrsflächen in ganz Ostösterreich schlägt hohe Wellen. KOMMUNAL hat dazu den Experten Martin Kirschbaum befragt, der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Steine und Erden ist und der schon zu Beginn des Interviews darauf hingewiesen hat, man müsse ganz klar zwischen belegbaren Tatsachen, fachlichen Bewertungen und rechtlichen oder unternehmerischen Verantwortungsfragen unterscheiden.
Seine Stellungnahme bezieht sich auf die wissenschaftlich-methodische Bewertung von Asbest in mineralischen Rohstoffen, auf Fragen der Faserfreisetzung und auf die Beurteilung möglicher inhalativer Expositionen. "Für unternehmerische Entscheidungen, behördliche Maßnahmen oder rechtliche Verantwortungszuweisungen kann und werde ich nicht stellvertretend sprechen", stellt der Experte gleich zu Beginn des Gespräches klar.
KOMMUNAL: Sie wurden von den Steinbruchbetreibern beauftragt, die ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einer Wiedereröffnung haben. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre fachliche Einschätzung davon unabhängig ist, und würden Sie einer Überprüfung Ihrer Methodenkritik durch ein von keiner Seite beauftragtes, neutrales Institut zustimmen?
Martin Kirschbaum: Ja, ich wurde von den Betreibern beauftragt. Das ändert jedoch nichts daran, dass meine Bewertung ausschließlich auf überprüfbaren analytischen, mineralogischen und arbeitshygienischen Kriterien beruht. Wissenschaftliche Aussagen sind nicht deshalb richtig oder falsch, weil sie von einer bestimmten Seite beauftragt wurden, sondern weil Methode, Datengrundlage und Schlussfolgerung nachvollziehbar sind.
Einer unabhängigen Überprüfung durch ein fachlich qualifiziertes, nicht interessengebundenes Institut stehe ich ausdrücklich offen gegenüber, sofern Untersuchungsauftrag, Probenahme, Analytik und Bewertungskriterien vorab transparent und fachlich korrekt definiert werden.
Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass ich in Deutschland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Steine und Erden bin, als Dozent an der RWTH Aachen University im Bereich Aufbereitungsverfahren in der Baustoffproduktion tätig bin und langjährig in einschlägigen Arbeitsausschüssen mitgewirkt habe, unter anderem zur Aktualisierung der TRGS 517 sowie zur VDI 2584 betreffend Emissionsminderung bei Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von Gesteinskörnungen und ungebundenen Baustoffgemischen.
KOMMUNAL: Sie sagen, entscheidend sei nicht der Massegehalt im Gestein, sondern die WHO-Faser in der Atemluft. Warum haben die Steinbrüche in den Jahrzehnten des laufenden Abbaus dann nicht von sich aus regelmäßig eigene Luftmessungen durchgeführt und veröffentlicht, um genau das zu belegen, bevor die Behörden eingriffen?
Martin Kirschbaum: Ich kann nicht für Entscheidungen der Betreiber sprechen. Fachlich ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem mineralogischen Befund im Gestein und der tatsächlichen inhalativen Exposition von Beschäftigten oder Anwohnern. Für die gesundheitliche Risikobewertung ist entscheidend, ob und in welcher Konzentration lungengängige Asbestfasern in der Atemluft auftreten.
Ob in der Vergangenheit bestimmte Messungen hätten durchgeführt werden müssen, hängt von den damals geltenden rechtlichen Anforderungen, den bekannten geologischen Befunden und den konkreten Arbeitsverfahren ab. Soweit mir Unterlagen vorliegen, wurden erforderliche Messungen durchgeführt. Diese ergaben mW im Schnitt Werte der Atemluftbelastung, die nicht einmal ein Drittel der damals geltenden Grenzwerte erreichten. Weiterer Messbedarf kann sich insbesondere aus geänderten rechtlichen oder technischen Bewertungsmaßstäben ergeben.
Die Behörden haben die Sperren im Übrigen aber nicht auf Messungen der Atemluftbelastung gestützt, sondern auf – m.E. unrichtig durchgeführte – Messungen des Mineralgehaltes selektiv ausgewählter Steine.
Für eine künftige Bewertung halte ich transparente, nachvollziehbare und unabhängige Luftmessungen ausdrücklich für sinnvoll.
KOMMUNAL: Die behördlichen Materialproben von November 2025 zeigten je nach Charge Asbestgehalte von bis zu 100 Prozent im abgebauten Gestein. Reicht ein Streit über die Messmethode aus, um Werte in dieser Größenordnung ernsthaft zu relativieren?
Martin Kirschbaum: Werte dieser Größenordnung wären, wenn sie sich auf repräsentative Proben des abgebauten Materials beziehen und methodisch korrekt bestimmt wurden, selbstverständlich ernst zu nehmen. Genau deshalb ist aber die methodische Klärung so wichtig.
Ein Wert von „100 Prozent Asbest“ muss fachlich eingeordnet werden – denn in der Natur wurden weltweit niemals Gesteinslagerstätten mit mehr als 10% Asbestmineralanteil gefunden: Bezieht sich dieser Wert also auf eine selektiv entnommene Faserprobe, auf eine bestimmte mineralische Ader, auf eine Staubfraktion oder auf eine repräsentative Charge des abgebauten Materials? Ohne diese Informationen lässt sich aus der Zahl allein keine belastbare Aussage über die durchschnittliche Materialzusammensetzung oder die tatsächliche Expositionssituation ableiten.
Nach Sichtung der mir vorliegenden Probenahme-Berichte wurden nach meiner fachlichen Einschätzung keine repräsentativen Proben im Sinne einer belastbaren Bewertung ganzer Abbaubereiche oder Materialchargen entnommen. Vielmehr wurden offenbar vergleichsweise kleine Materialmengen (500 g) entnommen und anschließend weiter auf 50 g reduziert. Zudem ist nach meiner Bewertung zu prüfen, ob die angewandte Norm und der konkrete Untersuchungsauftrag zur gestellten Fragestellung passten.
Soweit lediglich eine qualitative oder halbquantitative Betrachtung erfolgt, etwa im Sinne „Asbest vorhanden oder nicht vorhanden“, lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ein belastbarer quantitativer Massegehalt für repräsentative Materialchargen ableiten. Methodenkritik bedeutet hier keine Verharmlosung, sondern ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bewertung.
Es handelt sich daher aus meiner Sicht nicht um einen „Streit um die Messmethode“ sondern um die fachlich zentrale Frage, ob Probenahme, Probenaufbereitung, Normbezug, Analytik und Schlussfolgerung zur konkreten Bewertungsfrage passe
Zur Messmethode erlauben sie mir folgenden Vergleich: Wenn ich durch Anschauen und Handauflegen bei einem Patienten feststelle „der oder die hat Fieber“, dann habe ich eine qualitative Aussage, Fieber ja oder nein oder vielleicht. Dann greife ich normalerweise normkonform zu einem Fieber-Thermometer. Bei der korrekten Anwendung stecke ich das dann aber weder in die Nasenlöcher noch zwischen die Zehen. Korrekt angewandt erhalte ich genaue, quantitative Messwerte zur Beurteilung. Entscheidend ist also nicht nur, dass gemessen wird, sondern auch, was gemessen wird, wo gemessen wird, wie gemessen wird und ob das Messergebnis zur gestellten Frage passt.
KOMMUNAL: Sie sprechen von einer „wundersamen Asbestvermehrung“ zwischen Steinbruch und öffentlichem Parkplatz. Ist es nicht naheliegender, dass sich Asbestfasern durch jahrzehntelangen Abrieb, Verwitterung und Verkehr auf stark genutzten Flächen anders verteilen und aufkonzentrieren als im ursprünglichen Gestein, statt dass die Messung falsch wäre?
Martin Kirschbaum: Die von mir angesprochene „wundersame Asbestvermehrung“ war keine Polemik, sondern eine zugespitzte Beschreibung eines fachlich erklärungsbedürftigen Befundsprungs: Wenn in einem Ausgangsmaterial ein bestimmter Asbestanteil festgestellt wird, an anderer Stelle aber erheblich höhere Werte berichtet werden, muss nachvollziehbar erklärt werden, wodurch diese Differenz entstanden sein soll.
Dass sich feine Faser- oder Staubfraktionen durch Abrieb, Verwitterung und Nutzung anders zusammensetzen können als das ursprüngliche Gestein, ist grundsätzlich möglich und fachlich zu prüfen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede beobachtete Differenz bereits erklärt ist.
Entscheidend ist, ob die gemessenen Konzentrationen durch Materialherkunft, Korngrößenverteilung, Nutzungsgeschichte und Probenahme plausibel nachvollziehbar sind. Wenn auf einem Parkplatz deutlich höhere Asbestanteile gefunden werden als im Ausgangsmaterial, muss man systematisch prüfen, ob eine Anreicherung stattgefunden hat, ob selektive Fraktionen beprobt wurden, ob Fremdmaterial eingetragen wurde oder ob analytische bzw. probenahmetechnische Effekte eine Rolle spielen.
Meine Kritik richtet sich nicht gegen die Möglichkeit einer Anreicherung, sondern gegen vorschnelle Schlussfolgerungen ohne belastbare Ursachenanalyse.
Bei Beurteilung wissenschaftlicher Analyse der zugängigen Probe- und Analyse-Daten, wurden hier, wie in den Steinbrüchen, selektive nicht repräsentative Probenahmen durchgeführt. Wenn aus mehreren 10.000 Körnern zwei oder drei „auffällige“ Körner selektiv ausgewählt und dann analysiert werden, ist der Aussagewert zum Gefährdungspotential weniger als null. Weiter ist hier anzumerken, dass es umfangreiche Untersuchungen zur Nachzerkleinerung und zum Verschleiß von Natursteinen unter Verkehrsbelastung gibt. Diese zeigen nach meinem Kenntnisstand, dass der Gesteinsverschleiß in vielen Anwendungsfällen begrenzt ist und gering und insbesondere die Entstehung von potenziell lungengängigen WHO- Fasern differenziert bewertet werden muss, aber in der Regel marginal ist. Auf solchen technischen Grundlagen beruhen auch zahlreiche Prüf- und Bewertungsregeln für Straßen- und Gleisbaustoffe in der EU, in Österreich und in Ungarn.
KOMMUNAL: Wenn gebundener Asbest im Gestein grundsätzlich unbedenklich ist, wie Sie sagen: Warum wurden dann alle vier Steinbrüche vollständig gesperrt und nicht nur einzelne auffällige Chargen isoliert?
Martin Kirschbaum: Grundsätzlich sind Asbestminerale gebunden im Gestein unbedenklich. Erst bei einer massiven mechanischen Bearbeitung können Fasern, die dann nicht zwangsläufig WHO-Format haben, freigesetzt werden. sei. Gebundene mineralische Bestandteile sind anders zu bewerten als freigesetzte lungengängige Fasern.
Entscheidend für die gesundheitliche Bewertung ist die Exposition bei Gewinnung, Bearbeitung, Transport, Nutzung und ggf. Verwitterung, nicht allein der mineralogische Mineralbestand im unveränderten Gesteinsverband. Korrekte Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung sichern – wie bei den meisten Materialien – die Unbedenklichkeit.
Ansonsten verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3: Anhand weniger nicht repräsentativen 50 g umfassenden Materialprobe können weder mehrere Millionen Tonnen Gesteinsvorräte noch tausende von Tonnen Fertigprodukten belastbar bewertet werden. Warum die Betriebe auf der konkreten Datenbasis gesperrt wurden, müssen Sie die Behörden fragen. Aus meiner Sicht gab es dazu jedenfalls keine fachliche Grundlage, weil es über das gewonnene Gestein keine repräsentative Aussage zur Asbestmineralhaltigkeit gab und Belastungen der Atemluft über den Grenzwerten weder nachgewiesen noch zu vermuten waren.
KOMMUNAL: Welche Prüfmethode und welchen Prüfablauf würden Sie selbst als wissenschaftlich einwandfrei anerkennen, um vor einer Wiedereröffnung sowohl für die Bevölkerung als auch für die Beschäftigten in den Steinbrüchen Sicherheit zu schaffen, und wer sollte diese Untersuchung durchführen, damit sie von allen Seiten akzeptiert wird?
Martin Kirschbaum: Wissenschaftlich sinnvoll wäre ein mehrstufiges Untersuchungsprogramm, das nicht nur Materialgehalte, sondern auch Freisetzung und Exposition erfasst.
Dazu gehören aus meiner Sicht:
- geologische und mineralogische Beurteilung der Lagerstätte, was durch die Montanuniversität Leoben und vorliegende Gutachten hinreichend erfolgt ist,
- repräsentative und dokumentierte Probenahmen aus unterschiedlichen Abbaubereichen und Materialströmen,
- Untersuchung relevanter Korngrößen- und Staubfraktionen,
- standardisierte Freisetzungsversuche,
- personenbezogene und stationäre Arbeitsplatzmessungen,
- Immissionsmessungen im Umfeld,
- begleitendes Monitoring bei realistischen Betriebsbedingungen,
- klare Festlegung der Auswertekriterien,
- transparente Qualitätssicherung.
Die Analytik sollte durch akkreditierte, fachlich ausgewiesene Labore mit geeigneten elektronenmikroskopischen Verfahren und klar definierten Auswertekriterien erfolgen. Akzeptanz ließe sich am ehesten erreichen, wenn Untersuchungsdesign, Probenahme und Qualitätssicherung von einer unabhängigen fachlichen Stelle unter Beteiligung der Behörde, der Betreiber und gegebenenfalls kommunaler Vertreter festgelegt werden.
KOMMUNAL: Sollten sich die hohen Asbestwerte in weiteren, methodisch unstrittigen Untersuchungen bestätigen: Welche Verantwortung sehen die Betriebe dann für die bereits verbauten Millionen Tonnen Material in Gemeinden, Privatgärten und auf Spielplätzen?
Martin Kirschbaum: Eine rechtliche Bewertung der Verantwortung kann ich nicht leisten; sie stellen hier eine rein juristische Frage.
Fachlich kann ich nur sagen: Wenn es irgendwo tatsächlich relevante Atemluftbelastungen mit WHO-Fasern geben sollte, wären zunächst Quellen der Fasern und Gründe für deren Freisetzung zu ermitteln. Verwitterungsböden, Baustoffe und Dächer können auch Faserquellen sein. Korrekt verbautes Gestein in dann normkonform genützten Anlagen ist als relevante Faserquelle nicht belegt. Hochfrequentierte und mit Schwerlastverkehr belastete Straßen in Siedlungsnähe sind natürlich – wie es ja auch Vorschrift ist – mit gebundenen Decken auszuführen.
Fachlich wäre bei bestätigten relevanten Befunden jedenfalls ein strukturiertes Vorgehen erforderlich:
- Rückverfolgbarkeit der Materialströme,
- Priorisierung sensibler Nutzungen wie Spielplätze, Schulen, Kindergärten und private Aufenthaltsbereiche,
- Bewertung des tatsächlichen Freisetzungspotenzials ,
- gegebenenfalls Festlegung geeigneter Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen,
- transparente Kommunikation gegenüber den betroffenen Kommunen und Nutzern.
Entscheidend wäre auch hier nicht allein ein abstrakter Materialgehalt, sondern ob unter den konkreten Nutzungsbedingungen lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden können.
Die Betriebe sollten aus meiner Sicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Aufklärung und Datenbereitstellung beitragen. Nach den mir zugängigen Unterlagen ist bis dato keine Überschreitung von gesetzlichen Grenzwerten belegt. Sollte sich dies durch methodisch belastbare Untersuchungen ändern, wäre die Situation selbstverständlich neu zu bewerten.
Zusammenfassend halte ich eine unabhängige, methodisch saubere und transparente Untersuchung für den sachgerechten Weg. Dabei sollten Materialanalytik, Freisetzungsverhalten und tatsächliche Luftbelastung gemeinsam betrachtet werden. Weder eine pauschale Entwarnung noch eine pauschale Gefährdungsbehauptung ist ohne belastbare Datengrundlage wissenschaftlich angemessen.
Zur Person:
Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Berging. Dipl.-Wirt.Ing. Martin Kirschbaum ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Steine und Erden und Dozent für Aufbereitungsverfahren in der Baustoffproduktion an der RWTH Aachen University
Die Stellungsnahme von Greenpeace wurde bereits angefragt und wird demnächst ebenfalls hier erscheinen.
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