Asbest in Ostösterreich
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Asbest in Ostösterreich

Die kommunale Dimension des Asbestskandals – eine Analyse

Seit 1990 ist Asbest in Österreich verboten. Trotzdem liegt er auf Gemeindestraßen, Spielplätzen und Ausflugszielen im Südburgenland und darüber hinaus.

Diese Analyse wurde mit KI erstellt.

Die Ursache der Asbestfunde in Ostösterreich ist keine Schlamperei einzelner Betriebe, sondern eine Lücke im Gesetz, die niemand geschlossen hat – und die jetzt die Gemeinden ausbaden.

Ein Gesetz, das seit 36 Jahren gilt, hätte eigentlich Sicherheit schaffen sollen. Asbest ist in Österreich seit 1990 verboten, in der gesamten EU seit 2005. Wer das liest, geht davon aus, dass die Sache erledigt ist. Sie ist es nicht. Denn das Verbot regelt, was Menschen absichtlich in Produkte einbauen – Dämmplatten, Bremsbeläge, Eternitdächer. Es regelt nicht, was die Natur selbst schon eingebaut hat, bevor der erste Bagger anrollte.

Geologisch bedingte Asbestfasern

Im südlichen Burgenland wird seit Jahrzehnten Serpentinit abgebaut, ein dunkelgrünes Gestein, das geologisch bedingt Asbestfasern enthalten kann. Behördliche Materialproben von November 2025 ergaben je nach Gesteinscharge Asbestgehalte zwischen zwei und 100 Prozent. Am 2. Jänner 2026 wurden die vier betroffenen Steinbrüche in Pilgersdorf, Bernstein, Badersdorf und Rumpersdorf (KG Glashütten bei Schlaining) per Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaften gesperrt, mit der Begründung „Gefahr in Verzug“ nach § 175 Mineralrohstoffgesetz. Was danach folgte, war keine lokale Fußnote, sondern eine Kettenreaktion: Greenpeace begann eigene Proben zu nehmen und förderte in Skateparks, auf Krankenhausbaustellen und vor Einfamilienhaussiedlungen teils über 50 Prozent Asbestanteil zutage. Die interaktive Karte der Umweltorganisation zählte mit Stand 1. Juli 2026 bereits 109 dokumentierte Fundorte, 65 davon laborbestätigt. Zuletzt, am 28. Juli 2026, kamen sieben burgenländische Ausflugsziele dazu, darunter die Burg Lockenhaus und die Aussichtswarte Geschriebenstein.

Die Zahlen zur Verbreitung sind so groß, dass sie fast unglaubwürdig wirken, es aber nicht sind: Recherchen gehen von rund 26 bis 50 Millionen Tonnen asbesthaltigem Material aus, das seit 1990 verbaut wurde, je nachdem, ob man der Berechnung des Magazins Falter oder jener von Greenpeace folgt. Betroffen sind mittlerweile nicht nur das Burgenland, sondern auch die Steiermark, Niederösterreich, Wien und mehr als 250 Gemeinden im westlichen Ungarn. Greenpeace beziffert den rein materiellen Sanierungsschaden auf mindestens 1,6 Milliarden Euro, eine Summe, die laut eigener Berechnung die Jahresumsätze der verantwortlichen Steinbruchbetriebe um ein Vielfaches übersteigt.

Fakten und Grenzwerte

Wichtig für die Einordnung, gerade um Panik von Fakten zu trennen: Nicht jeder Nachweis von Asbestmineral bedeutet eine akute Gefährdung. Die burgenländische Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“, besetzt mit Umweltmedizinern der MedUni Wien, hält ausdrücklich fest, dass die bislang erhobenen Luftmesswerte „unter Berücksichtigung der bei natürlichen Asbestvorkommen üblichen Hintergrundbelastung“ sämtlich unter den von ihr festgelegten Richtwerten liegen. In einer Region mit geogenem Asbestvorkommen ist also ein gewisser Basiswert normal, keine Alarmstufe. Das bestätigt sich auch am meistzitierten Einzelwert der Debatte: Die vielfach kolportierten „13.000 Asbestfasern pro Kubikmeter“ aus Großpetersdorf stammen aus einer am 7. Mai 2026 bewusst herbeigeführten „Worst-Case-Messung unter Extrembedingungen“, die gezielt möglichst viel Staub aufwirbeln sollte. Die Messung unter tatsächlichen Realbedingungen zwei Wochen später ergab 300 Fasern pro Kubikmeter – unterhalb des von der Taskforce festgelegten Vorsichtswerts von 1.000 Fasern pro Kubikmeter. Diese Unterscheidung wird in Teil 2 dieses Beitrags noch genauer eingeordnet.

Warum hat das niemand früher gemerkt? Die ehrliche Antwort ist: Man hat es gemerkt, nur nicht ernst genommen. Das Vorkommen von Asbest im burgenländischen Serpentinit ist laut geologischer Fachliteratur seit Jahrzehnten bekannt. Und selbst die Grünen Burgenland, dem Land nicht grundsätzlich feindlich gesinnt, räumt in ihrer eigenen FAQ ein, dass das Thema von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften über lange Zeit „vielleicht nicht ernst genug genommen“ wurde. Das ist keine Anklage gegen einzelne Beamte. Es ist eine Beschreibung dessen, was Max Weber die Eigenlogik der Bürokratie nannte: Zuständigkeiten werden formal korrekt abgegrenzt, und genau in den Zwischenräumen dieser Abgrenzung verschwindet die Verantwortung.

Zur Person: Max Weber (1864–1920) war deutscher Soziologe und Nationalökonom, einer der Begründer der modernen Soziologie und Verwaltungswissenschaft. In seinem Hauptwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“ (posthum 1922) beschrieb er die moderne Bürokratie als „rational-legale Herrschaft“: Handeln nach festen, unpersönlichen Regeln und klar abgegrenzten Zuständigkeiten, das Willkür verhindern soll. Webers eigene Pointe dabei, bis heute zentral für die Verwaltungswissenschaft: Genau diese saubere Abgrenzung kann dazu führen, dass sich niemand mehr für das zuständig fühlt, was zwischen zwei Zuständigkeiten liegt.

Genau das lässt sich derzeit im Burgenland live beobachten. Das Land verweist auf den Bund, weil die burgenländischen Behörden nach eigener Auskunft „ausschließlich in mittelbarer Bundesverwaltung“ handeln und nicht für Abbau, Verkauf oder Inverkehrbringen des Gesteins zuständig sind. Der Bund hat bislang im Wesentlichen eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Greenpeace wiederum wirft den Behörden vor, naheliegende Ermittlungsschritte wie die Auswertung alter Lieferlisten der Steinbrüche ungenutzt zu lassen, „während Gemeinden, Betriebe sowie die Menschen mit den Sanierungskosten allein“ bleiben. Diese Aussage ist bemerkenswert, weil sie von der Umweltorganisation selbst kommt, die den Behörden ansonsten Untätigkeit vorwirft: Selbst Greenpeace ordnet die Gemeinden hier klar als Betroffene ein, nicht als Verursacher.

Ein Blick über die Grenze zeigt, dass die Regelungslücke kein Naturgesetz ist. Die Schweiz kennt das Problem asbesthaltigen Serpentinits seit Jahren und hat dafür ein eigenes, praxistaugliches Regelwerk der Suva (Suva steht für Schweizerische Unfallversicherungsanstalt – das ist der größte gesetzliche Unfallversicherer der Schweiz, eine öffentlich-rechtliche Anstalt (vergleichbar am ehesten mit einer Mischung aus AUVA und Arbeitsinspektorat in Österreich)) geschaffen, das exakt beschreibt, ab welcher Bearbeitungsart welche Schutzmaßnahmen gelten. Österreich hat für dieselbe Gesteinsart keine vergleichbare bundesweit einheitliche Regelung, und genau das rügt inzwischen sogar das Land Burgenland selbst, wenn es über seine Taskforce einheitliche Grenzwerte für Asbest in Steinbrüchen einfordert. Die Pointe daran: Ein Bundesland fordert vom Bund eine Regelung, die es für seine eigenen Behörden längst hätte mitgestalten können.

Öffentliche Debatte und die Rolle der Gemeinden

Für Gemeinden bedeutet das eine Unterscheidung, die in der öffentlichen Debatte bisher zu wenig sauber gezogen wird, und die deshalb an dieser Stelle ausdrücklich präzisiert sei: Gemeinden sind als Straßenerhalter für Gemeindestraßen, öffentliches Gut und Güterwege operativ zuständig, das heißt, sie müssen sich um ihre eigenen Flächen kümmern. Das ist aber nicht dasselbe wie eine Verursacher- oder Kostenzuständigkeit. Wer das asbesthaltige Material über Jahrzehnte auf den Markt gebracht hat, waren die Steinbrüche, nicht die Gemeinden, die es gutgläubig als geprüften Baustoff bezogen haben. Weder das Land noch Greenpeace stellen das infrage, wie die beiden zitierten Aussagen oben zeigen. Offen und in keiner der ausgewerteten Quellen abschließend geklärt ist hingegen, ob und in welchem Umfang Gemeinden zivilrechtlich Rückgriff auf die Verkäufer nehmen könnten (etwa über Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche). In den seltensten Fällen sind Gemeinden bei einem Vorfall dieser Größenordnung tatsächlich die Verursacher, meist haben sie ein Produkt verwendet, das ihnen als geprüft und normgerecht verkauft wurde.

Bis diese Frage geklärt ist, hilft Bürgermeistern kein Verweis auf Zuständigkeiten, sondern nur die eigene Faktenlage. Ein Verweis auf den Katastrophenfonds oder einen möglichen, aber bislang nicht beantragten Zugriff auf den EU-Solidaritätsfonds ersetzt keine verbindliche Förderzusage. Wer als Bürgermeister jetzt abwartet, bis Land, Bund und Steinbruchbetreiber sich einigen, wartet auf ein Ergebnis, das im besten Fall Monate dauert und im schlechtesten Fall gar nicht kommt.

Die Schlussfolgerung ist deshalb doppelt zu lesen. Erstens: Gemeinden müssen selbst wissen, ob asbesthaltiges Material in ihren Straßen liegen könnte, und selbst handeln, bevor eine Behörde, ein Journalist oder eine Umweltorganisation es für sie herausfindet. Zweitens, und das ist die Korrektur gegenüber mancher bisherigen Darstellung: Operative Zuständigkeit ist keine Schuldzuweisung. Wer als Gemeinde jetzt prüft, prüft als Betroffene, nicht als Verursacherin. Der zweite Teil dieses Schwerpunkts zeigt, warum selbst die Feststellung, was tatsächlich gefährlich ist, methodisch umstritten ist. Der dritte liefert die praktische Anleitung dazu.

  1. ^ Greenpeace Österreich, greenpeace.at, Stand 2.6.2026
  2. ^ bauXund Forschung und Beratung GmbH, „Asbesthaltiger Naturstein – die Lücke im EU-Asbestverbot“, 7.7.2023
  3. ^ ungiftig.at, „Asbest-Schotter im Burgenland: Fakten, Funde und offene Fragen“, Stand 22.7.2026
  4. ^ ebd.; burgenland.ORF.at, „Vier Steinbrüche bleiben weiter geschlossen“, 17.1.2026
  5. ^ Greenpeace Österreich, Presseaussendung, 23.1.2026
  6. ^ ungiftig.at, Stand 22.7.2026
  7. ^ Greenpeace Österreich/OTS, 28.7.2026, siehe Teil 4
  8. ^ ungiftig.at, Stand 22.7.2026, mit Verweis auf Falter und Greenpeace
  9. ^ Greenpeace Österreich, greenpeace.at, Stand 2.6.2026; ungiftig.at, Stand 22.7.2026
  10. ^ Greenpeace Österreich, greenpeace.at, Stand 2.6.2026
  11. ^ Land Burgenland, Presseaussendung der Taskforce, 14.2.2026
  12. ^ Burgenland.ORF.at, „Asbest: Messwerte für Großpetersdorf veröffentlicht“, 22.5.2026; MeinBezirk Oberwart, 22.5.2026
  13. ^ Die Grünen Burgenland, „FAQ: Asbest im Burgenland“, 11.6.2026
  14. ^ Land Burgenland, Presseaussendung, 21.5.2026
  15. ^ ebd.
  16. ^ Stefan Stadler, Greenpeace Österreich, zitiert nach OTS, 28.7.2026
  17. ^ Suva, Merkblatt 84072, „Asbesthaltiger Serpentinit – Lebenswichtige Regeln für die Bearbeitung“
  18. ^ Land Burgenland, Presseaussendung der Taskforce, 14.2.2026
  19. ^ Die Grünen Burgenland, FAQ, 11.6.2026
  20. ^ MeinBezirk Burgenland, „Greenpeace sieht Chance auf EU-Gelder für Asbest-Sanierung“, 7.7.2026