Checkliste Asbest
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Asbest in Ostösterreich

Asbestfunde: Acht Schritte im Verdachtsfall

3. August 2026
Das ist keine Verursacher- oder Kostenzuständigkeit, aber ein guter Grund, selbst aktiv zu werden, statt auf Land oder Bund zu warten. Ein Leitfaden für den Ernstfall.

Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt

Konkret betroffen sein können vor allem Gemeinden im Südburgenland und den angrenzenden Bezirken der Steiermark und Niederösterreichs, aber auch jede andere Gemeinde, die in den vergangenen drei Jahrzehnten Schotter, Rollsplit oder Asphaltmischgut von burgenländischen Serpentinit-Steinbrüchen bezogen hat, ganz unabhängig von der Entfernung zum Abbaugebiet. Da das Material über Jahrzehnte im Straßen-, Güterwege- und Spielplatzbau verwendet wurde, ist eine geografische Selbstberuhigung nach dem Motto „das betrifft nur das Burgenland“ nicht seriös.

Zuständigkeit und Haftung: zwei getrennte Fragen

Wichtig für die eigene Gesprächsführung mit Land, Bund und Öffentlichkeit: Dass Gemeinden als Straßenerhalter operativ zuständig sind, bedeutet nicht, dass sie den Schaden verursacht haben oder ihn zahlen müssen. Das Land Burgenland selbst weist jede Verantwortung für Abbau, Verkauf oder Inverkehrbringen des Gesteinsmaterials von sich, und Greenpeace ordnet Gemeinden ausdrücklich als Leidtragende der Kostenfrage ein, nicht als Verursacher. Eine Gemeinde, die jetzt eine Untersuchung beauftragt, tut das als mögliche Geschädigte, nicht als Schuldige. Ob zivilrechtliche Rückgriffsmöglichkeiten auf die Verkäufer bestehen, ist bislang öffentlich nicht geklärt.

  1. Faktenlage und eigene Rolle klären. Die Gemeinde sollte sich zunächst selbst vor Augen führen, dass sie hier in der Position der (möglichen) Betroffenen handelt, nicht der Verursacherin. Das ist auch für die interne Kommunikation im Gemeinderat und mit der Bevölkerung wichtig.
  2. Materialherkunft rekonstruieren. Bauakten, Ausschreibungsunterlagen und, wo verfügbar, Lieferscheine der vergangenen Jahrzehnte sollten darauf geprüft werden, ob Schotter, Rollsplit oder Asphaltmischgut aus einem der vier betroffenen Steinbrüche (Pilgersdorf, Bernstein, Badersdorf, Rumpersdorf/Glashütten bei Schlaining) oder anderen burgenländischen Serpentinit-Brüchen stammt. Auch Streusplitt aus burgenländischer Herkunft gehört auf diese Liste.
  3. Risikoflächen priorisieren. Nicht jede Fläche ist gleich dringend. Vorrang haben stark genutzte, stark befahrene oder stark bewitterte Flächen, auf denen durch Abrieb, Verkehr oder Trockenheit Fasern freigesetzt werden können: Hauptverkehrsstraßen, Schotterstraßen, Güterwege, Kinderspielplätze, Skateparks, Parkplätze und Wanderwege. Intakte, wenig genutzte Asphaltflächen sind nach aktuellem Kenntnisstand deutlich weniger dringlich, solange sie nicht aufgebrochen oder bearbeitet werden.
  4. Keine eigenmächtige Bearbeitung. Solange kein Verdacht ausgeräumt ist, sollten Bauhofmitarbeitende keine Grab-, Fräs- oder Aufbrucharbeiten an möglicherweise betroffenen Flächen ohne vorherige fachkundige Abklärung durchführen. Genau die Bearbeitung ist der Moment größter Faserfreisetzung.
  5. Fachgerechte Beprobung beauftragen. Für die Untersuchung sollte ein akkreditiertes Labor mit ausgewiesener Erfahrung bei geogenem Asbest beauftragt werden, nicht ein x-beliebiges Baustofflabor. Wichtig ist, vorab zu klären und schriftlich zu dokumentieren, welche Methode und welche Messbedingungen angewendet werden und warum, angesichts des in Teil 2 beschriebenen Streits zwischen VDI 3866 und TRGS 517 sowie der Erfahrung aus Großpetersdorf, dass auch die Testbedingungen das Ergebnis stark verändern. Die Kosten einer Asbestbestimmung liegen abhängig von Material und Fragestellung zwischen rund 100 Euro und mehreren tausend Euro.
  6. Sofortmaßnahmen bei bestätigtem Befund. Als kurzfristige Schutzmaßnahmen gelten das Sperren stark genutzter Flächen, das Befeuchten von Schotterflächen bei Trockenheit und Hitze, um Staubaufwirbelung zu verhindern, sowie das Versiegeln betroffener Abschnitte mit einer neuen Asphalt- oder Deckschicht als vergleichsweise rasche und wirksame Sofortlösung, wie sie die Stadt Wien bei ihren betroffenen Straßenabschnitten bereits umgesetzt hat.
  7. Kommunikation ohne Beschönigung und ohne Panik. Bürgerinnen und Bürger sollten sachlich informiert werden: welche Flächen betroffen sind, welches Risiko konkret besteht (gebunden versus freigesetzt, Hintergrundbelastung versus Grenzwertüberschreitung), welche Sofortmaßnahmen bereits laufen und wo weitere Informationen verfügbar sind. Verschweigen schafft Vertrauensverlust, Alarmismus schafft Panik. Beides schadet der Gemeinde am Ende mehr als eine nüchterne Information, die auch benennt, was nicht bekannt ist.
  8. Finanzierung aktiv einfordern, nicht selbst tragen. Gemeinden sollten sich nicht darauf verlassen, mit den Sanierungskosten allein gelassen zu werden, und sie sollten die Kostenfrage nicht vorschnell als eigene akzeptieren. Anzusprechen sind das Land, konkret über die Taskforce, sowie  koordinierte Forderungen nach Bundesmitteln aus dem Katastrophenfonds. Ein möglicher Zugriff auf den EU-Solidaritätsfonds wird laut einer von Greenpeace beauftragten Rechtsstudie des Ökobüros für plausibel gehalten, ist aber antragsgebunden und fristbehaftet mit zwölf Wochen ab Eintreten des Notstandes. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den Steinbruchbetreibern bestehen.

Für Neubau- und Sanierungsprojekte

Unabhängig von einem konkreten Verdachtsfall empfiehlt es sich, das Vorgehen der Stadt Wien zum Standard zu machen: Vor jedem Straßenaufbruch wird der bestehende Straßenkörper im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen routinemäßig auf Asbest untersucht, und die eingesetzten Asphaltmischgut-Produzenten werden über die Herkunft des verwendeten Gesteinsmaterials befragt. Das verursacht zusätzlichen Aufwand bei der Ausschreibung, verhindert aber, dass eine Gemeinde unwissentlich weiteres asbesthaltiges Material verbaut oder bei bestehenden Aufbrüchen unvorbereitet auf einen Befund trifft.

Was Gemeinden nicht tun sollten

  • Nicht auf eine Entscheidung von Land oder Bund warten, bevor überhaupt die eigene Faktenlage geklärt wird.
  • Nicht auf eine einzelne Diskussion um Messmethoden verweisen, um eine Untersuchung ganz zu unterlassen.
  • Nicht selbst Proben nehmen oder bearbeiten lassen ohne fachkundige Anleitung.
  • Nicht kommunizieren, bevor die Faktenlage zumindest in Grundzügen gesichert ist, aber auch nicht so lange schweigen, bis andere die Deutungshoheit übernehmen.

Quellen:

  • ungiftig.at, Fundortliste, Stand 22.7.202
  • Land Burgenland, Presseaussendung, 21.5.2026
  • Stefan Stadler, Greenpeace, zitiert nach OTS, 28.7.2026
  • Die Grünen Burgenland, FAQ, 11.6.2026
  • Greenpeace, greenpeace.at, Stand 2.6.2026
  • Stadt Wien/MA 28, zitiert nach wien.ORF.at, 3.6.2026
  • Die Grünen Burgenland, FAQ, 11.6.2026
  • prima-magazin.at, 27.5.2026
  • MeinBezirk Liesing, „Asbest auf Wiens Straßen: Stadt reagiert auf Funde“, Juni 2026; Greenpeace, OTS, 28.7.2026
  • MeinBezirk Burgenland, „Greenpeace sieht Chance auf EU-Gelder für Asbest-Sanierung“, 7.7.2026
  • MA 28, zitiert nach wien.ORF.at, 3.6.2026

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