Ein Leitbild für die räumliche Entwicklung Vorarlbergs
Das Raumbild 2030 soll dazu beitragen, dass die nötige Abstimmung zwischen Siedlungsentwicklung und Mobilität, Wirtschaft, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, aber auch dem Erhalt von Natur- und Freiräumen gut gelingt.
„Wir wollen kein Wachstum um jeden Preis, sondern auch die Landesgrünzone sichern. Wenn Flächen aus der Grünzone herausgenommen werden müssen, dann nur im Ausnahmefall und auf Basis eindeutiger Regeln für die Kompensation", betonte Landeshauptmann Markus Wallner bei der Präsentation des Raumbildes.
Nutzungskonflikte minimieren
In den einzelnen Phasen des Raumbildprozesses sei es gelungen, die verschiedenen Standpunkte, Bedürfnisse und Interessen einzubinden, meinte Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.
In diesem Sinne gelte es etwa geeignete Standorte für die Wirtschaft zu sichern, diese gut in die bestehenden Siedlungsstrukturen einzubetten und Nutzungskonflikte weitestmöglich zu minimieren.
Ortskerne stärken, Bauland nutzen
Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Stärkung von Ortskernen, der Nutzung des Baulandes und der Innenentwicklung der Siedlungsgebiete. „Dabei entfalten das Raumbild und die kürzlich in Kraft getretene Novelle des Raumplanungsgesetzes zusammen ihre volle Wirkung“, so Rüdisser. Er verwies auf das parallel zum Raumbild in Ausarbeitung befindliche Mobilitätskonzept des Landes, um auch die nötige Abstimmung mit Verkehr und Mobilität zu treffen.
Regionale Zusammenarbeit
Besonderer Wert wird bei all diesen Zielen auf die regionale Zusammenarbeit gelegt.
„Wir bemühen uns intensiv um geeignete Rahmenbedingungen, um die Gemeinden in den Regios zu unterstützen und verstärkt regionale Planungen zu forcieren. Denn sowohl im Hinblick auf die Kosteneffizienz als auch die Servicequalität birgt die regionale Zusammenarbeit – wie sich gezeigt hat – vielfach großes Potenzial“, so Landeshauptmann Wallner.
Aktionsplan zur Umsetzung der Raumplanung
Zur Umsetzung des Raumbildes wird nun ein Aktionsplan vorbereitet, erläuterte Sabina Danczul, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Baurecht. In einigen Regionen werden schon jetzt Inhalte des Raumbildes in regionale und kommunale Entwicklungskonzepte gegossen, hier greifen auch bereits die neuen Förderrichtlinien des Landes zur Stärkung der Regionen.