Max Linder (FPÖ), Günther Vallant (SPÖ) und Christian Poglitsch (VP)
Max Linder (FPÖ), Günther Vallant (SPÖ) und Christian Poglitsch (VP) teilen sich das Präsidentenamt.

Drei Präsidenten für den Kärntner Gemeindebund

6. Mai 2021
Statutarische Regelungslücken führten nach den diesjährigen Gemeinderats‐ und Bürgermeisterwahlen zu intensiven Diskussionen über die künftige Aufstellung des Kärntner Gemeindebundes. Nach intensiven Beratungen soll nun eine Dreifachspitze den Kärntner Gemeindebund vertreten. Weiters soll das Verhältniswahlrecht unmissverständlich als Grundlage für die Bestellung der Organe festgeschrieben werden und eine Modernisierung der Statuten erfolgen.

Wo keine klaren Spielregeln vorherrschen, kommt es zu Diskussionen – so könnte man die Ausgangslage vor den Neuwahlen im Kärntner Gemeindebund beschreiben. Zwar wurde seit der Gründung des Gemeindebundes das Verhältniswahlrecht für personelle Weichenstellungen angewendet, klar geregelt war dies in den Statuten jedoch nicht.

Mit der nunmehrigen Einigung der Fraktionsführer von SPÖ, ÖVP und FPÖ sollen nun klare Regelungen geschaffen werden, die Klarheit  bringen und auch Bestand haben.

Dass diese Diskussionen notwendig waren, darüber sind sich Präsident Günther Vallant (Bürgermeister von Frantschach, SP), Vizepräsident Christian Poglitsch (Bürgermeister von Finkenstein, VP) und Vizepräsident Maximilian Linder (Bürgermeister von Afritz, FP) einig.

„Durch die geplante Dreifachspitze kommt die schon bisher gelebte Überparteilichkeit des Kärntner Gemeindebundes auch außen wirksam und in den Statuten zum Ausdruck. Kommunale Themen haben keine Farbe, ungeachtet dessen ist es wichtig, dass die Parteien, die Bürgermeister stellen, sich auch adäquat einbringen können. Dies ist durch die aktuelle Einigung sichergestellt“, so Präsident Vallant.

Präsidium wird verkleinert

Wie diese Dreifach‐Spitze funktionieren soll, erläutert Vizepräsident Christian Poglitsch: „Es soll einen ersten, einen zweiten und einen dritten Präsidenten geben. Zwischen diesen wird es eine Referatsaufteilung wie in einem Gemeindevorstand geben. So kann jeder sich dort einbringen, wo seine Stärken bzw. Interessen liegen. Das Land und andere Ansprechpartner haben für eine Funktionsperiode des Gemeinderates einen fixen Hauptansprechpartner. Das Präsidium wird von fünf auf drei Mitglieder verkleinert.“

Dass die Festschreibung des Verhältniswahlrechts Spekulationen und Parteitaktik hintanhält, bekräftigt Vizepräsident Maximilian Linder: „Uns war es wichtig, dass es künftig keine Unklarheiten gibt und nicht nach jeden Gemeinderats‐ und Bürgermeisterwahlen neue Diskussionen aufkommen. Durch die Einigung ist kurz nach den Stichwahlen klar, welche Parteien Nominierungen für die Bestellung der Mitglieder des Präsidiums, des Landesvorstandes und der Delegierten abgeben können.“

Bezirksorganisationen werden abgeschafft

Weitere geplante Änderungen in den Statuten betreffen neben Klarstellungen auch eine Reduktion der Gremien (Bezirksorganisationen sollen entfallen) und die ausdrückliche Möglichkeit, Sitzungen ohne physische Anwesenheit abzuhalten und dort Beschlüsse zu fassen.

Damit soll den Möglichkeiten der Digitalisierung Rechnung getragen werden, und bei Bedarf kann ein Austausch zwischen (Gruppen von) Bürgermeistern und Gemeindebund auch kurzfristiger als bisher und digital stattfinden.

Die Neuerungen sollen nach der Wahl der Delegierten in den Bezirken durch die Landesversammlung am 5. Juli 2021 beschlossen werden und dann die Basis für die Neuwahlen der Organe des Gemeindebundes (Präsidium, Landesvorstand, Rechnungsprüfer, Schiedsgericht) darstellen.