Die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit
Was früher als Pilotprojekt ohne Regelung über die Kostentragung begonnen hat, soll nunmehr unter der Finanzierungsverantwortung der Gemeinden österreichweit umgesetzt werden. Zugleich werden die zeitlichen, inhaltlichen und qualitativen Vorgaben angehoben.
Ein neues Schuljahr hat begonnen und mit diesem auch zahlreiche Neuerungen. So ist es das erste Jahr, in dem an ganztägigen Schulen verpflichtend eine tägliche Bewegungseinheit anzubieten ist - was nicht im Turnunterricht geschieht, muss im Freizeitteil nachgeholt werden. Erstmals unterliegt auch der Freizeitteil im Rahmen der ganztägigen Schulangebote der Schulaufsicht. Diese wird ein strenges Auge darauf werfen, ob die – nun auch um den Freizeitteil erweiterten – Betreuungspläne eingehalten werden. Das erforderliche Personal für den Freizeitteil ganztägiger Schulangebote müssen Gemeinden bereitstellen. Und diese stehen, abgesehen von der Finanzierbarkeit, zunehmend vor dem Problem der Administrierbarkeit des erforderlichen Freizeitpersonals.
Abhilfe und eine qualitative Aufwertung sollte der neu geschaffene „Freizeitpädagoge“ bringen. Dieser kann jedoch sinnvollerweise nur in städtischen Regionen eingesetzt werden, in ländlichen Regionen lässt sich weder für die getrennte und schon gar nicht für die verschränkte Form der ganztägigen Schulangebote geeignetes und bereitwilliges Personal finden, das für wenige Stunden am Tag bzw. in der Woche Schüler betreut.
Neben der fehlenden Auslastung erschweren auch Urlaubszeitenregelung, Ersatzpersonal im Urlaubs- und Krankheitsfall zusätzlich die Personaladministration. Ursächlich hierfür ist unter anderem die Zersplitterung im Personalbereich. Dass an einer Schule bis zu drei Dienstgeber alleine nur für das pädagogische Personal zuständig sind, wird auf anderen Ebenen nur ungern gehört. Bis Einsicht darüber besteht, dass die derzeitige Personalsituation in ganztägigen Schulen weder ökonomisch noch zeitgemäß ist, werden vermutlich noch mehrere Schuljahre vergehen.