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Grundlegendes
Die Tiroler Gemeindeordnung
Die Tiroler Gemeindeordnung (TGO) regelt die Organisation und Aufgaben der Gemeinden im Bundesland Tirol. Sie wurde 2001 verabschiedet und seither mehrfach angepasst.
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Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von der Bevölkerung gewählt. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder variiert je nach Einwohnerzahl zwischen mindestens 9 und maximal 21 Mitgliedern. Für die Landeshauptstadt Innsbruck gelten eigene Regelungen.
Ein wichtiger Aspekt der TGO ist die detaillierte Regelung der Gemeindewirtschaft und des Gemeindehaushalts. Im vierten Abschnitt der TGO werden die Grundlagen der Gemeindewirtschaft festgelegt, während der fünfte Abschnitt den Gemeindehaushalt behandelt. Diese Abschnitte wurden im Zuge der Einführung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) umfassend angepasst, um ein integriertes System der doppelten Buchführung zu implementieren.
Die Gemeindeordnung im Volltext finden sie hier.