Fernpassstraße
Der Fernpasstunnel und das 7,5-Tonnen-Fahrverbot für LKW am Fernpass sind laut Gutachten miteinander vereinbar.
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Lkw-Fahrverbot am Fernpass kann trotz Tunnel bestehen bleiben

13. März 2025
Ein neues verkehrstechnisches Gutachten bestätigt, dass das bestehende Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen am Fernpass auch nach dem Bau des Fernpasstunnels in Kraft bleibt. Damit wird die Position der Tiroler Landesregierung gestützt. Bereits drei frühere Rechtsgutachten kamen zu demselben Ergebnis.

Tirols Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler betont die Bedeutung des Verbots: „Das Lkw-Fahrverbot ist ein Grundpfeiler des Fernpass-Pakets. Am Fahrverbot führt kein Weg, und auch kein Tunnel vorbei.“ Das Verbot sei nicht nur rechtlich haltbar, sondern auch verkehrstechnisch notwendig. Einschränkungen für den Güterverkehr bestehen bereits seit mehr als 35 Jahren und bleiben auch in Zukunft bestehen.

Sicherheitspaket für den Fernpass

Das sogenannte Fernpass-Paket sieht Investitionen von 500 Millionen Euro in die Verkehrssicherheit vor. Dazu gehören der Bau des Fernpasstunnels und einer zweiten Röhre des Lermooser Tunnels. Diese Maßnahmen sollen die Strecke sicherer machen, ohne deren Kapazität zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt über Mauteinnahmen.

Laut Geisler sind alternative Konzepte wie eine „Großtunnellösung“ nicht sinnvoll: „Wer das fordert, schafft eine neue Transitroute und nimmt den Verkehrsinfarkt in Kauf. Das kommt nicht in Frage.“

Strenge Kontrollen und steigende Anzeigen

Das Fahrverbot wird von der Polizei an Kontrollstellen in Musau und Nassereith überwacht. 2024 gab es über 1.000 Anzeigen wegen Verstößen, ein Anstieg von mehr als 30 Prozent im Vergleich zu 2023. Verkehrsrechtsexperte Bernhard Knapp betont die strenge Umsetzung: „Scheinladungen reichen nicht aus, die Exekutive schaut hier sehr genau hin.“ Eine noch schärfere Regelung würde allerdings heimische Unternehmen und die Bevölkerung stark belasten.

Verwaltung durch Fernpassstraße GmbH

Für den Bau und die Erhaltung der B 179 ist künftig die Fernpassstraße GmbH zuständig. Diese Gesellschaft gehört zu 100 Prozent dem Land Tirol. Geschäftsführer Klaus Gspan hat bereits Gespräche mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden geführt. Er betont die Bedeutung eines regelmäßigen Austauschs, um Planungen abzustimmen.

Zur Finanzierung nimmt die Fernpassstraße GmbH einen Kredit von 600 Millionen Euro auf. Dieser deckt neben den Baukosten auch die laufende Erhaltung und Personalkosten ab. Laut Geisler entlastet die Mautlösung das Landesbudget: „Die Kosten für die Investitionen werden nur von den Nutzerinnen und Nutzern der Infrastruktur getragen, die zum Großteil Durchfahrende sind.“

Gutachten bestätigt Notwendigkeit des Fahrverbots

Das Gutachten stellt klar, dass der Fernpasstunnel die Sicherheit erhöht, aber keine zusätzlichen Kapazitäten schafft. Auch eine zweite Röhre des Lermooser Tunnels ändert daran nichts. Die Experten kommen zu dem Schluss: „Das Lkw-Fahrverbot ist aus verkehrstechnischer Sicht unbedingt notwendig.“ Ohne diese Maßnahme würde sich der Güterverkehr über den Fernpass mehr als verdoppeln und die Verkehrssituation verschärfen.

Das Fahrverbot bleibt somit eine zentrale Maßnahme, um die Verkehrsbelastung auf der B 179 zu begrenzen und die Sicherheit auf der Strecke zu gewährleisten.

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