Der Finanzausgleich ab 2017

Die Verhandlungen zur Steuerreform sind abgeschlossen. Die Verhandlungen zum Finanzausgleich werden in den nächsten Monaten beginnen.

Der Gemeindebund hat sich mit der Thematik Finanzausgleich auch bei der Sitzung des Bundesvorstandes Ende März befasst und wichtige Eckpunkte formuliert. Der künftige Finanzausgleich und die damit verbundene Mittelausstattung der Gebietskörperschaften muss aufgabenorientiert erfolgen. Damit muss eine Entflechtung der Transferströme einhergehen. Es ist allseits bekannt, dass die Gemeinden wesentliche Mittel für das Gesundheits- & Sozialwesen sowie für die Jugendwohlfahrt aufbringen müssen, ohne dabei entsprechende Steuerungsmöglichkeiten zu haben.



Um ihre Kernaufgaben erfüllen zu können, bedürfen die Gemeinden einer entsprechenden finanziellen Ausstattung. Die Verteilung der Mittel innerhalb der Gemeinden, die derzeit nach den sogenannten abgestuften Bevölkerungsschlüssel erfolgt, ist nicht mehr zeitgemäß. Die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen muss für alle Bürger, egal ob sie in großen oder kleinen Gemeinden leben, ermöglicht werden. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel muss abgeschafft oder zumindest abgeflacht werden. Um die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen herzustellen, sind auch Stützungsmaßnahmen für jene Regionen und Gemeinden erforderlich, die durch Abwanderung und besondere Strukturschwäche gekennzeichnet sind. Dem Bekenntnis zur Erhaltung des ländlichen Raumes müssen auch entsprechende Taten folgen.



Ein Strukturfonds, gespeist aus Mitteln des Bundes, der Länder und der Gemeinden müsste daher geschaffen werden, um speziell diesen Regionen und Gemeinden helfen zu können.



Die Gemeinden sind jene Gebietskörperschaften, die neben dem Bund über wesentliche gemeindeeigene Abgaben verfügen. Hier wird dem viel geforderten Prinzip der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung entsprochen. Die Kommunalsteuer, die Grundsteuer und die Erträge der Grunderwerbssteuer müssen daher weiterhin den Gemeinden zufließen. Für die Grundsteuer – die nicht Gegenstand der Steuerreform war – ist es ein Gebot der Stunde, dass die Einheitswerte als Grundlage für die Bemessung reformiert werden. Ein Modell wurde bereits vom Gemeindebund entwickelt und an den Bund herangetragen. Spätestens im Rahmen des Finanzausgleichs muss auch eine Umsetzung erfolgen.



Auch zum Haushaltswesen hat sich der Bundesvorstand geäußert. Die Regierung wird aufgefordert – wie das auch der deutsche Bundestag getan hat – sich gegen die flächendeckende Einführung der europäischen Haushaltsrechtsstandards (EPSAS) auszusprechen.



Die Gemeinden sind von der Steuerreform genauso betroffen wie die anderen Gebietskörperschaften. Das bedeutet weniger Einnahmen bei gleichzeitigem Anstieg der Aufgaben. Effizientes Verwalten – zum Beispiel durch Kooperationen – ist daher gefordert. Zum wiederholten Mal wurde daher gefordert, Gemeindekooperationen umsatzsteuerlich zu entlasten, genauso wie die Umsatzsteuerbefreiung bei Schulbauten wieder einzuführen.