Schild "Zimmer zu vermieten"
Nächtigungsbezogenen Abgaben werden zu einer neuen landesweiten Aufenthaltsabgabe zusammengeführt.
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Das soll das neue Tourismusgesetz enthalten

15. Oktober 2025
Die Kärntner Landesregierung hat das neue Tourismusgesetz zur Begutachtung vorgelegt. Es soll Teil der größten Tourismusreform seit zehn Jahren sein.

Das derzeit geltende Tourismusgesetz ist über zehn Jahre alt. Künftig sollen aus den derzeit 125 Tourismusorganisationen auf drei Ebenen neun mehrgemeindige Tourismusverbände werden. Die örtliche und die regionale Ebene werden zu flächendeckenden Verbänden zusammengelegt. Diese Verbände sollen von Tourismusunternehmerinnen und Tourismusunternehmern geführt werden. Die Kärnten Werbung bleibt bestehen.

„Es sollen mehr Mittel in das Gästeerlebnis und die Infrastruktur fließen und weniger in die Verwaltung", erklärt Landesrat Sebastian Schuschnig. Die örtlichen Interessen sollen durch Erlebnisräume, Tourismusforen und fix eingerichtete Ansprechpartner vertreten werden.

Unternehmer erhalten mehr Einfluss

Das Gesetz sieht vor, dass zwei Drittel des Vorstandes durch Unternehmerinnen und Unternehmer zu besetzen sind. „Bei allen wichtigen touristischen Entscheidungen haben Unternehmer künftig das letzte Wort", so Schuschnig. Die Verkaufsförderung soll künftig landesweit zentral durch die Kärnten Werbung erfolgen.

Neue Aufenthaltsabgabe ab November 2026

Die bisherigen nächtigungsbezogenen Abgaben werden zu einer neuen landesweiten Aufenthaltsabgabe zusammengeführt. Sie beträgt ab 1. November 2026 4,50 Euro pro Gast und Nacht. Für die Campingbranche gilt eine besondere Taxe von 4 Euro.

Aus der Abgabe wird erstmals ein Infrastrukturfonds gespeist. Mit diesem Fonds stehen jährlich rund 8 Millionen Euro zusätzlich bereit, um Großprojekte in den Tourismusregionen zu finanzieren und touristische Verkehrsangebote auszubauen. „Die gesamte Abgabe fließt in den Tourismus. Das Land bekommt keinen Cent aus dieser Abgabe", betonte der Landesrat. Die Gästemeldung soll künftig digital erfolgen.

Gäste sollen das kärntenweite Öffentliche-Verkehr-Angebot ohne Mehrkosten nutzen können.

Weiterer Zeitplan

Das Reformpaket wurde von Anfang an mit den wesentlichen Stakeholdern des Tourismus erarbeitet. Nun folgt eine vierwöchige Begutachtungsphase. In den kommenden Wochen sind Informations- und Diskussionstermine zur Reform in den Regionen geplant.

Die Gründung der Tourismusverbände ist für 2026 vorgesehen. Mit November 2026 tritt die neue Aufenthaltsabgabe in Kraft. Ab Jänner 2027 soll die neue Tourismusstruktur starten.