Rathaus in Steyr
Steyr, hier das Rathaus, ist eine der drei Statutarstädte in Oberösterreich.
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BHs und Statutarstädte arbeiten zusammen

28. Januar 2019
Mit 1. Februar startet die Kooperation zwischen den Bezirkshauptmannschaften Linz-Land, Wels-Land und Steyr-Land und den Bezirksverwaltungsbehörden der drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr. Tätigkeitsbereiche werden von der einen Behörde an die andere übergeben.

Ziel der Kooperationen sind Qualitätsverbesserung für die Bürgerinnen und Bürger, eine Effektivitäts- bzw. Effizienzsteigerung und damit der wirksamere Einsatz öffentlicher Mittel.

In den anlaufenden Kooperationen wird die Zusammenarbeit in gewissen Bereichen forciert, so exemplarisch bei Integration und Migration.

Die Magistrate Wels und Steyr übertragen ihre Tätigkeitsbereiche im Forst- und Naturschutzrecht auf die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, die Bezirksverwaltungsbehörden unter anderem die Bereiche im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz auf die Statutarstädte.