Wasserwerk
Kommunale Wasserversorger sind ab 2029 als Erste betroffen. Eine Verordnung zur Messung des Wasserverbrauchs ist nun in Begutachtung.
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Wasserentnahmeregister kommt schrittweise

2. Oktober 2026
Wer in Österreich wie viel Wasser aus dem Grundwasser, aus Flüssen oder Seen entnimmt, ist bisher nur teilweise bekannt. Ein digitales Wasserentnahmeregister soll das ändern. Die Bundesregierung hat sich auf eine entsprechende Verordnung geeinigt. Der Entwurf ist nun in Begutachtung. Für Stellungnahmen sind vier Wochen vorgesehen. Mit dem Register wird ein Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umgesetzt.

In wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden sind bisher Höchstmengen festgelegt. Wie viel Wasser tatsächlich entnommen wird, wurde dagegen vielfach nur abgeschätzt. Künftig sollen wesentliche Wasserentnahmen gemessen und digital gemeldet werden. Die Daten werden zentral zusammengeführt. Sie sollen eine Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der österreichischen Wasserwirtschaft bilden.

Pressekonferenz zum Wasserentnahmeregister
NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard, Umweltminister Norbert Totschnig und SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr präsentierten die Pläne für das Wasserentnahmeregister. Foto: Rene Hemerka

Hintergrund sind die Folgen des Klimawandels. Längere Trockenperioden, höhere Verdunstung und regional sinkende Grundwasserstände erhöhen den Druck auf die Wasserreserven. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) sagt: „Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt, deshalb müssen wir wissen, wo und wie viel Wasser gebraucht wird.“ Mit den Daten sollen auch mögliche Nutzungskonflikte früher erkannt werden.

Schrittweise Einführung bis 2032

Ob eine Entnahme in das Register aufgenommen wird, hängt von der bewilligten Entnahmemenge und von festgelegten Schwellenwerten ab. Kleine Entnahmen, etwa aus gewöhnlichen Haus- und Hofbrunnen, fallen nicht darunter. In einem ersten Entwurf aus dem Sommer waren als Schwellenwerte unter anderem 200.000 Kubikmeter pro Jahr beziehungsweise 1.400 Kubikmeter pro Tag vorgesehen.

Ab 1. Juli 2029 werden im ersten Schritt die größten Grundwasserentnahmen registriert. Betroffen sind etwa die kommunale Wasserversorgung, die Industrie und die Landwirtschaft. Ab 1. Jänner 2032 wird die Registerpflicht auf weitere Grundwasserentnahmen und auf größere Entnahmen aus Oberflächengewässern ausgeweitet.

Länder müssen Bescheide aufbereiten

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) baut die digitale Datenstruktur auf. Die Bundesländer tragen vorhandene Informationen aus wasserrechtlichen Bewilligungen ein. Unterlagen, die bisher nur auf Papier vorliegen, müssen dafür erst aufbereitet werden. Diese Vorarbeiten brauchen Zeit. Die Registerpflicht beginnt daher, bevor erstmals tatsächliche Entnahmemengen gemeldet werden.

Das Ministerium bezeichnet das Register als das größte Digitalisierungsprojekt in der österreichischen Wasserwirtschaft. Der Aufwand für das Ablesen, Dokumentieren und die digitale Eingabe soll laut Regierung gering bleiben.

Daten über große Verbraucher fehlen

SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr verweist darauf, dass die meisten Haushalte einen Wasserzähler haben. Über den Verbrauch großer Betriebe sei dagegen fast nichts bekannt. Das Register solle diese Lücke schließen. NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard hebt die Digitalisierung bestehender Informationen hervor. Nach dem sogenannten Once-Only-Prinzip sollen bereits vorhandene Daten nicht mehrfach gemeldet werden müssen.

Kritik von Umweltorganisationen

Umweltorganisationen begrüßen das Register grundsätzlich. Sie kritisieren aber die Reichweite und den Zeitplan. Greenpeace hält die Schwellenwerte in der ersten Stufe für zu hoch. Dadurch würden vor allem große Teile der Landwirtschaft zunächst nicht erfasst. Der vollständige Ausbau im Jahr 2032 komme zudem zu spät.

Auch der WWF warnt vor möglichen „blinden Flecken“. Bei zu hohen Schwellen könne die Gesamtbelastung durch viele kleinere Entnahmen nicht ausreichend sichtbar werden. Der WWF fordert einen früheren Start und eine breitere Erfassung. Zudem verlangt die Organisation mehr Maßnahmen zum Wasserrückhalt, etwa die Renaturierung von Flüssen und Auen, die Wiedervernässung von Mooren und den Schutz unverbauter Böden. Greenpeace fordert eine nationale Wasserstrategie und eine Abgabe von zehn Cent je Kubikmeter für große industrielle Grundwasserentnahmen. Diese Forderungen gehen über das geplante Register hinaus.

Das Umweltministerium betont, dass es bei akuter regionaler Wasserknappheit bereits heute wasserrechtliche Eingriffsmöglichkeiten gibt.

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