Bis 2029 ist der flächendeckende Ausbau von Gewaltambulanzen geplant.
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Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen beschlossen
Der Ministerrat hat am 23. April 2025 die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Mädchen beschlossen. Der Plan soll für die Jahre 2025 bis 2029 gelten. Er wird unter Federführung des Frauenministeriums erstellt. Mit dabei sind die Ressorts für Inneres, Justiz und Bildung. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner sprach von einem verbindlichen Auftrag an die beteiligten Ministerien. Der Beschluss startet einen Prozess mit mehreren Arbeitsgruppen. Diese Gruppen sollen Maßnahmen bündeln und neue Schritte vorbereiten.
Gewalt gegen Frauen ist in Österreich ein weit verbreitetes Problem. Die Statistik zeigt: Jede dritte Frau erlebt im Lauf ihres Lebens Gewalt. Die Formen reichen von körperlichen Übergriffen über Stalking bis zu sexueller Belästigung.
Für das Jahr 2025 wurden bis November 14 Femizide und 26 Mordversuche an Frauen registriert. Im Jahr davor sprachen Behörden rund 14.000 Annäherungs- und Betretungsverbote aus. Damit wird deutlich, dass Schutz, Prävention und Strafverfolgung weiter ausgebaut werden sollen.
Geplante Maßnahmen
Ein zentraler Teil ist die Reform des Sexualstrafrechts. Sie soll bis zum zweiten Quartal 2026 umgesetzt werden. In der Diskussion steht das Zustimmungsprinzip „Nur ja heißt ja“. Die SPÖ drängt auf eine klare Verankerung. Die ÖVP zeigt sich vorsichtiger. Beide Seiten wollen davor internationale Fachmeinungen einholen.
Ab 2026 sollen Hochrisiko-Gewalttäter nach einem Betretungsverbot elektronische Fußfesseln oder Armbänder tragen können. Ebenfalls für 2026 ist ein Entwurf vorgesehen, der Betretungsverbote für Sexualstraftäter auf weitere Orte ausdehnt. Genannt wurden etwa Schwimmbäder und Fitnessstudios.
Die Regierung prüft ein Verbot sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen. Das Verbot soll 2026 kommen. Zusätzlich werden rechtliche Folgen für den missbräuchlichen Einsatz von Deepfakes vorbereitet. Diese Regeln sollen 2026 oder 2027 gelten.
Bis 2029 ist der flächendeckende Ausbau von Gewaltambulanzen geplant. In diesen Einrichtungen können Opfer von Gewalt kostenlos untersucht werden. Verletzungen werden dokumentiert. Spuren werden gesichert. Das soll Betroffenen helfen und Verfahren erleichtern.
Bereits umgesetzte Schritte
Ein Teil des Programms ist bereits in Kraft. Seit September 2025 ist das ungefragte Versenden von Genitalbildern strafbar. Wer solche Bilder ohne Aufforderung über digitale Wege schickt und damit belästigt, kann gerichtlich bestraft werden. Diese Regelung wird auch als Beitrag gegen digitale Gewalt gesehen.
Maßnahmen im Bildungsbereich
Das Bildungsministerium kündigte eigene Schritte an: Minister Christoph Wiederkehr stellte ein Paket mit 15 Punkten in Aussicht. Geplant sind Kinderschutzkonzepte an Schulen und bessere Medienkompetenz.
Auch die psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll stärker unterstützt werden. Ab 2028 soll das Pflichtschulfach Demokratie eingeführt werden. Für 2026 ist ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen vorgesehen. Zudem sollen Workshops in Schulen und Jugendzentren gegen ehrkulturelle Gewalt stattfinden. Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler sowie an pädagogische Fachkräfte.
Finanzierung und Umsetzung
Die Finanzierung von Beratungseinrichtungen ist laut Regierung bis 2027 durch Rahmenvereinbarungen abgesichert. Das Frauenbudget wurde trotz Sparvorgaben nicht gekürzt.
Für Gemeinden ist wichtig, dass viele Hilfsangebote vor Ort liegen. Dazu zählen Beratungsstellen, Opferschutzeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Kooperationen mit Polizei, Gesundheitsdiensten und Schulen. Der Aktionsplan soll diese Strukturen besser verbinden und Zuständigkeiten klarer machen.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Integrationsministerin Claudia Plakolm verwies auf einen aus ihrer Sicht hohen Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund. Sie sprach von einem Anstieg ehrkultureller Gewalttaten.
Die FPÖ lehnte den Aktionsplan ab. Sie forderte stattdessen mehr Grenzschutz und Abschiebungen nach Verurteilungen.
Die Grünen begrüßten die Priorität für den Gewaltschutz. Sie verlangten aber rasche Umsetzungsschritte.
Der Österreichische Frauenring nannte den Beschluss eine wichtige frauenpolitische Entscheidung. Er verwies auf die hohe Zahl an Femiziden und versuchten Femiziden und sprach von einer großen Krise, die politisches Handeln erfordere.