Abgeltungsverordnung wurde endlich erlassen

Nach langwierigen Verhandlungen ist am 23. September 2015 die Abgeltungsverordnung erlassen worden. Sie tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.

Gemeinden und Abfallverbände erhalten durch die neue Abgeltungsverordnung einen zusätzlichen Teil der Kosten für Verpackungen, die im Restmüll landen. Dieser Umstand ist zwar zu begrüßen, dass es so lange gedauert hat, ist jedoch durchaus kritisch anzumerken.



Zur Erinnerung: Bereits am 4. Juni 2013 hat der Nationalrat eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes beschlossen. Mit den neuen Bestimmungen sollte mehr Wettbewerb im Bereich der Verpackungssammlungen umgesetzt werden, eine deutlichere Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Haushaltsverpackungen erfolgen, aber auch eine Regelung für die Abgeltung von Verpackungsstoffen in Siedlungsabfällen gefunden werden. Entsprechend der Finanzierungsverantwortung der Wirtschaft für Verpackungsabfälle sollten die im Restmüll enthaltenen Verpackungsanteile abgegolten werden. Bislang zahlte die in Verkehr setzende Wirtschaft den Gemeinden und Verbänden hierfür nur rund elf Millionen Euro pro Jahr.



Die Abgeltungsverordnung sieht vor, dass Gemeinden und Verbände deutlich mehr als bisher für die im Restmüll anfallenden Verpackungen erhalten. Schätzungen zufolge geht man von zusätzlichen Abgeltungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro aus. Nach langwierigen Verhandlungen konnte ein Berechnungsmodell für die Zuteilung der abzugeltenden Verpackungsmassen entwickelt werden, das Rücksicht auf die jeweiligen Sammelsysteme und Verpackungsmengen nimmt.



An sich hätte die Abgeltungsverordnung bereits Anfang des Jahres 2015 in Kraft treten sollen. Bedauerlicherweise ist es zu keinem zügigen Erlass der Abgeltungsverordnung gekommen, da sich plötzlich einzelne Länder und Landesabfallverbände einmengten, die mit der Zielsetzung und dem Berechnungsmodell nicht einverstanden waren. Zudem wurde die Zielrichtung der Abgeltungsverordnung hinterfragt, für manche waren zu wenig ökologische Kriterien erfüllt. Dadurch hat sich die Erlassung der Abgeltungsverordnung erheblich verzögert und das mögliche Inkrafttreten wurde von Monat zu Monat verschoben. Dabei wurde übersehen, dass mit der Abgeltungsverordnung schlicht der Aufwand der Gemeinden abzudecken ist, der daraus entsteht, dass Verpackungsmaterialien auch im Restmüll enthalten sind und den Gemeinden dadurch Mehrkosten erwachsen.



Letztlich waren neue Verhandlungen zu führen, neue Rechenmodelle zu erarbeiten, Gutachten zu erstellen, mit dem Ergebnis, dass der Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Abgeltung vorerst auf den 1. Juli 2015 verschoben wurde. Auch dieses Datum hat leider nicht gehalten. Nun stehen wir vor dem Ergebnis, dass die Verordnung erst ab 1. Jänner 2016 wirksam wird. Für die Gemeinden ein Verlust von mehreren Millionen Euro.



Die nunmehr erlassene Abgeltungsverordnung gibt das Mengengerüst für die einzelnen Bundesländer vor. In den Bundesländern sind nun Mengenaufteilungsmodelle zu finden, um sicherzustellen, dass alle Gemeinden bzw. Verbände einen Teil ihrer Kosten für Verpackungen im Restmüll erhalten. Hinsichtlich der Abgeltungshöhe für die im Restmüll anfallenden Verpackungsmengen sind Vereinbarungen zwischen dem Ausschreibungsführer (ARA) und den Vertragspartnern (Gemeinde, Verband) zu treffen. Grundlage für die Abgeltungshöhe sind die Kosten der Sammlung und Behandlung von Restmüll. Nähere Details erhalten Gemeinden und Verbände demnächst.



Es bleibt zu hoffen, dass keine neuen Querschüsse erfolgen und die Gemeinden endlich zu ihrem Geld kommen. Dieses Kapitel in der Abfallwirtschaft sollte damit erledigt sein.