Wasserhahn aus dem Wasser kommt
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Zündstoff für kommunale Wasserversorger?

Für die österreichischen Wasserversorger enthält der EU-Vorschlag zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie einigen Zündstoff, weshalb es notwendig sein wird, sich intensiv in den EU-Gesetzgebungsprozess einzubringen.

In Österreich gibt es ca. 5500 Wasserversorger, zwei Drittel davon stellen täglich weniger als 100 m³ Wasser zur Verfügung. Diese kleinen Wasserversorger müssten, geht es nach der EU-Kommission, weitaus mehr Proben nehmen und Wasseranalysen durchführen, als bisher. Bis 1000 m³ potenzielle Wasserleistung/Tag wären zehn Proben pro Jahr, bis 10.000 m³/Tag 50 Proben und darüber hinaus 365 Proben pro Jahr zu ziehen.

Laut einer Studie der BOKU Wien würden die Untersuchungskosten kleiner Wasserversorger von aktuell etwa 250 Euro auf 18.000 Euro steigen, wobei davon auszugehen ist, dass diese Kosten an die Konsumenten weitergegeben werden.

Kommission nimmt Preissteigerungen für Leitungswasser in Kauf

Die Kommission nimmt Preissteigerungen für Leitungswasser aber in Kauf und argumentiert in ihrer Folgenabschätzung damit, dass qualitativ höherwertiges Leitungswasser zu geringerem Konsum von abgefülltem Trink- bzw. Mineralwasser führen könnte, wodurch sich die Verbraucher wieder einiges ersparen.

Weitere Kritikpunkte am Kommissionsvorschlag betreffen die Streichung der Indikatorparameter oder die Tatsache, dass WHO-Empfehlungen bei der Festlegung von Qualitätsparametern nicht zur Gänze berücksichtigt werden. Auch der Entfall der Möglichkeit, nationale Abweichungen zu erlauben, wird von Wasserversorgern kritisch gesehen die zunehmende Übertragung von Verantwortung an die Wasserversorger entspricht nicht dem Verursacherprinzip.

Letztendlich muss es zu einer Abwägung der Interessen von Versorgern und Versorgten sowie einer Bestimmung der gewünschten Ziele kommen. Gerade in Österreich wurde die EU-Bürgerinitiative „Right to Water" stark unterstützt, wobei es den Unterzeichnern wohl nicht hauptsächlich um eine bessere Wasserversorgung, sondern um ein Verhindern des Schreckgespenstes „Ausverkauf des Wassers" ging. Ob die Unterstützer von damals glücklich wären, wenn die Interpretation der Right to Water-Forderungen zu erhöhten Wasserrechnungen führt, darf bezweifelt werden.

Nicht jedes Detail regeln

Aus Sicht des Gemeindebundes muss auch hier auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip verwiesen werden. Eine Revision der Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 hat sicher ihre Berechtigung, der europäische Gesetzgeber sollte sich jedoch davor hüten, jedes kleinste Detail zu regeln. Auch in der Wasserversorgung gibt es unterschiedliche Traditionen und Ansätze, die EU sollte den Rahmen vorgeben, nationale Systeme aber nicht umkrempeln.

Im EU-Parlament ist federführend der Umweltausschuss zuständig, der bis Anfang Mai einen Berichtsentwurf vorlegen wird.

Der Kommissionsvorschlag steht bekanntlich nur am Beginn des EU-Gesetzgebungsprozesses. Parlament und Rat sind dafür verantwortlich, diesen Vorschlag so zu verändern, dass er letzten Endes den Praxistest besteht. Interessensvertreter und Experten sind jetzt aufgefordert, mit ihrer Expertise zur Umwandlung eines in europäischen Sphären entstandenen Vorschlags in ein vor Ort umsetzbares Gesetz beizutragen.