
Das BVergG überlässt öffentlichen Auftraggebern die Entscheidung, wie und in welcher Phase des Vergabeverfahrens die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte erfolgt.
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Vergabe
Wie gelingt eine „grüne“ Ausschreibung?
Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt auch für öffentliche Auftraggeber immer mehr an Bedeutung. Das Vergaberecht bietet mehrere Möglichkeiten, um auch die Auftragsvergabe nachhaltig zu gestalten.
Öffentliche Auftraggeber sind aufgrund des Bundesvergabegesetzes (BVergG) verpflichtet, bei Beschaffungsvorgängen auf die Umweltgerechtheit Bedacht zu nehmen. Dies kann insbesondere durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte (z.B. Energieeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung) bei der
- Beschreibung der Leistung,
- bei der Festlegung von Eignungs- und Auswahlkriterien,
- durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien oder
- von Bedingungen im Leistungsvertrag erfolgen.
Das BVergG überlässt öffentlichen Auftraggebern die Entscheidung, wie und in welcher Phase des Vergabeverfahrens die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte erfolgt.
Auf der Ebene der Leistungsbeschreibung könnten beispielsweise bei Lieferleistungen nur Produkte gefordert werden, die über eine (Umwelt-)Zertifizierung (Bio-Zertifizierung, Umweltzeichen etc.) verfügen. Auch im Zuge der Bestangebotsermittlung kann die Lieferung von umweltschonenden Produkten besser bewertet werden. Im Leistungsvertrag kann der Auftragnehmer verpflichtet werden, einen Mindestprozentsatz an emissionsarmen Fahrzeugen einzusetzen oder zur Vermeidung von Verpackungsmüll Waren nur in größeren Partien anstatt einzeln zu liefern.
Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz
Von besonderer Bedeutung ist das kürzlich in Kraft getretene Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz, welches für die Beschaffung von KFZ erstmals verbindliche Mindestquoten für emissionsarme Fahrzeuge vorsieht.
Infos
Schramm Öhler Rechtsanwälte
Herrengasse 3-5, 3100 St. Pölten
E.Mail: kanzlei@schramm-oehler.at
Tel.: 02742/222 95