Schi im Schnee
Die Option, dass Gemeinden strengere Maßnahmen verabschieden können, bereitet diesen Kopfschmerzen.
© Milan - stock.adobe.com

Trotz Corona

Wie der Wintertourismus laufen soll

„Es muss eine Wintersaison stattfinden.“ Mit diesen Worten machte der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter bereits Ende September deutlich, dass es für ihn und die Tourismuswirtschaft heuer kein Wenn und Aber gibt. Die Regierung stellte auch schon Rahmenbedingungen dafür vor, die nach einem Monat Gezerre nun auch fixiert sind. Im Wesentlichen gelten für den Wintertourismus die 3G-Regeln, der Après-Ski-Bereich wird der Nachtgastronomie gleichgestellt. Die große Frage für die Gemeinden ist aber, ob sie tatsächlich strengere Regeln wie vorgezogene Sperrstunden erlassen können.

Unter dem Motto „Strenge Regeln, sicherer Winter“ wurden die Regeln für eine sichere und erfolgreiche Wintersaison erarbeitet. Und das ist entscheidend, denn der Wintertourismus ist ein wesentlicher Wirtschafts-, Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzfaktor für unsere Regionen. In der Verordnung werden alle Regeln so umgesetzt, wie sie Ende September von Tourismus- und Gesundheitsministerium vereinbart wurden. Die Verordnung soll am 15. November in Kraft treten (Stand 21.Oktober 2021) und Betrieben des Wintertourismus die dringend notwendige Planungssicherheit geben. 

Auch die Weihnachtsmärkte erhalten eine praktikable Lösung. Zukünftig braucht es keine Absperrung, sondern als Option kann nun auch eine Bänderausgabe gewählt werden. 

Schlüsselfaktoren, um gut durch den Winter zu kommen

Die Voraussetzungen für einen sicheren und verantwortungsvollen Winterurlaub in Österreich sind auf der einen Seite die Einhaltung der allgemeinen Grundprinzipien, auf der anderen Seite braucht es auch branchenspezifische Winterregeln. So können auch die zusätzlichen Risiken minimiert werden, die aufgrund der zunehmenden Verlagerung des gesellschaftlichen Lebens in den Innenbereich entstehen.

Gemeinsam mit den Bundesländern, Experten sowie Städte- und Gemeindebund hat die Bundesregierung einen „3-Stufen-Plan“ – der sich vorrangig an der Auslastung der ICU-Kapazitäten1 orientiert – beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, mit den geltenden und zukünftigen Rahmenbedingungen eine Überforderung der Hospitalisierungskapazitäten sowie eine Einstufung von Österreich als Risikogebiet zu verhindern. Als Leitprinzip gilt: Für Geimpfte und Genesene wird es kaum noch Einschränkungen geben. Reduzierte Sperrstunden, Kapazitätsbeschränkungen oder Abstandsregelungen sollen nicht wieder eingeführt werden.

Sonderregelungen zu 3G-Nachweis für die Nachtgastronomie und Après-Ski

In der Stufe 1 gilt für Gastronomiebetriebe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung von Gästen zu rechnen ist (wie zum Beispiel Nachtgastronomie und Après-Ski-Lokale) seit 15. September die Regel, dass Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid) vorweisen müssen. Antikörpernachweis oder Antigentest sind nicht ausreichend. 

Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski-Lokale wird ab der Stufe 2 die 2G-Regel (geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eingeführt.

Diese Regelung tritt ebenso sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft. Neu ist, dass neben den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden zukünftig auch Gemeinden strengere Maßnahmen verabschieden können, dies betrifft jedoch nur Sperrstunden und Pausensperrstunden im Bereich der Gastronomie bei Après-Ski-Lokalen.

Haftungsfragen bereiten Gemeinden Sorge

Gerade die Option, dass Gemeinden strengere Maßnahmen verabschieden können, bereitet diesen Kopfschmerzen. Es dreht sich hier vor allem um Haftungsfragen, denn „eine Regelung der Sperrstunden durch die Bürgermeister käme einer Abschiebung der Verantwortung von Länderseite an die Gemeinden gleich“, wie der Gemeindebund in einer Aussendung festhielt.

Bürgermeister hätten nämlich im Gegensatz zu den Bezirksverwaltungsbehörden keine epidemiologischen Daten zur Verfügung, vermerkt der Gemeindebund. Diese Information sei vor der Entscheidung nötig, um Bedingungen des Verfassungsgerichtshofs zu erfüllen. Da aber die Bürgermeister auf Daten der Bezirksbehörden angewiesen seien und zusätzlich mit dem Gesundheitsministerium Rücksprache halten sollten, „ist es als geradezu grotesk zu werten, weshalb der Bürgermeister regional und lokal geltende Verordnungen erlassen soll und nicht gleich die Bezirksverwaltungsbehörden“, argumentiert Gemeindebund-Chef Alfred Riedl.

Bürgermeister hätten auch keine wissenschaftlichen epidemiologischen Kenntnisse, es sei daher auch „schlicht unrichtig“, dass sie rasch auf lokale Entwicklungen reagieren könnten. Schon jetzt sei die Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Bezirken mühsam, mit den Bürgermeistern eine vierte Ebene einzuziehen, könne nicht zu einer Beschleunigung führen.

Auch der Präsident des Salzburger Gemeindeverbands, Günther Mitterer, kritisierte in „ORF Salzburg“, dass den Kommunen Verantwortung für einen Bereich auferlegt werde, für den sie gar keine Kompetenzen hätten. „Die Gemeinden sind weder Gesundheitsbehörden noch gewerbe­rechtlich verantwortlich“, bestätigte Mitterer. „Zielführender wären einheitliche landesweite Regelungen – oder Regelungen, die in allen westlichen Bundesländern gelten. Die Bevölkerung und die Gäste sollen sich auskennen.“ Letztlich gehe es auch um Haftungsfragen. „Das kann man nicht einfach auf die Gemeinden und die Bürgermeister abwälzen.“

Aus dem Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer hieß es ebenfalls Anfang Oktober dazu, man nehme die neue Bundesregelung zur Kenntnis. In Salzburg werde es demnach auch in der kommenden Saison gemeinsam mit den Gemeinden, den Sanitäts-und Bezirksverwaltungsbehörden Lösungen geben.

Kein Après-Ski wie früher

Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und den Tiroler Landeshauptmann Günther Platter stand bereits Ende September fest, dass es in dieser Wintersaison kein Après-Ski wie in der Vergangenheit geben wird. Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf zahlreiche Maßnahmen verständigt, die einen sicheren Wintertourismus gewährleisten sollen. 

Generell gelten für Après-Ski-Lokale die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. Gleichzeitig ist es notwendig, auf regional unterschiedliche Corona-Zahlen eingehen zu können. Da örtliche Gegebenheiten, lokale Besonderheiten und epidemiologische Entwicklungen auf Gemeindeebene besser überblickt werden können, werden die Gemeindekompetenzen hierzu ausgeweitet. Daher wurde ein entsprechender Gesetzesantrag eingebracht, der im Gesundheitsausschuss abgesegnet wurde. 

Après-Ski
Um Après-Ski-Auswüchsen, wie sie in der Vergangenheit zu beobachten waren, einen Riegel vorzuschieben, sollen Gemeinden per Gesetz ein Instrument erhalten: Sie sollen künftig die Öffnungszeiten des Après- Ski-Betriebs individuell regeln können. Ein Instrument, mit dem die Gemeinden keine große Freude haben. Foto: charmedlightph - stock.adobe.com

„Die Corona-Zahlen entwickeln sich in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden sehr unterschiedlich. Das müssen wir im Hinblick auf die Wintersaison berücksichtigen. Wenn in einer Gemeinde verschärfte Maßnahmen notwendig sind, soll das nicht automatisch auch für alle anderen gelten müssen. Daher weiten wir die Kompetenzen auf Gemeindeebene aus. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können demnach selber Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festlegen“, so Köstinger. „Die Wintersaison ist ein entscheidender Faktor für unseren heimischen Tourismus, die betroffenen Betriebe und ihre Mitarbeiter. Nach dem ­Motto ‚Strenge Regeln, sicherer Winter‘ haben wir klare Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Saison geschaffen. Sollte es die Corona-Situation erfordern, müssen dort verschärfte Maßnahmen gesetzt werden, wo sie notwendig sind. Indem wir unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern das Instrument in die Hand geben, können sie schnell und passgenau die Schritte setzen, die für die jeweilige Region am besten sind.“ 

Landeshauptmann Platter hält fest: „Es wird eine Wintersaison geben – aber ohne Après-Ski, wie wir es von früher kennen. Um den Auswüchsen, wie sie da und dort in der Vergangenheit zu beobachten waren, einen Riegel vorzuschieben, erhalten die Gemeinden nun per Gesetz ein Instrument dazu. Die Gemeinden können künftig die Öffnungszeiten des Après- Ski-Betriebs individuell regeln. Das ist für eine Wintersaison, in der die Sicherheit von Einheimischen, Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oberste Priorität hat, unerlässlich.“ 

Advent- und Weihnachtsmärkte

Christkindlmarkt
Die gute Nachricht ist: Weihnachtsmärkte werden heuer stattfinden können. Foto: Calin Stan - stock.adobe.com

Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte braucht es für den Zutritt einen 3G-Nachweis. Auch hier sollen die Kontrollpflichten nicht überspannt werden.

Die Pflicht des für den Gelegenheitsmarkt Verantwortlichen zur 3G-Kontrolle ist erfüllt, wenn diese anlässlich einer Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb beziehungsweise innerhalb des Marktareals erfolgt.

Eine Ausgabe von Bändern statt einer Einzäunung ist nun als Option eingeführt. Das heißt: Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb beziehungsweise innerhalb des Marktareals mit einer stichprobenartigen Kontrolle.

Detaillierte Infos zu den Regeln für Adventmärkte unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at.