Traktor beim Güllen
Künftig wird auf die verpflichtende Messung des Stickstoffgehalts im Wirtschaftsdünger verzichtet.
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Weniger Bürokratie beim Grundwasserschutz

6. März 2026
Eine Novelle des Grundwasserschutzprogramms Graz bis Bad Radkersburg bringt Änderungen im Umgang mit Grund- und Trinkwasser. Ziel ist es, den Schutz des Grund- und Trinkwassers aufrechtzuerhalten und gleichzeitig landwirtschaftliche Betriebe zu entlasten.

Auswertungen von Grundwasseruntersuchungen zeigen laut Evaluierung überwiegend stabile Verhältnisse. An 87 Prozent der Messstellen liegen die Werte unter den festgelegten Schwellenwerten. Bei 70 Prozent der Messstellen sind die Messwerte gleich geblieben oder gesunken.

In einzelnen Regionen bestehen weiterhin sogenannte Nitrat-Hotspots. Betroffen sind Teile des unteren Murtals, des Leibnitzer Felds und des Grazer Felds. In diesen Gebieten können Behörden gezielte Maßnahmen setzen. Dazu zählen verstärkte Kontrollen, zusätzliche Untersuchungen und eine intensivere Beratung durch die Landwirtschaftskammer.

Weniger verpflichtende Messungen

Eine wichtige Änderung betrifft die Untersuchung von Wirtschaftsdünger. Künftig entfällt die verpflichtende Messung des Stickstoffgehalts.

Ein Fachgutachten bestätigt, dass die Referenzwerte der österreichischen Nitrataktionsverordnung die tatsächlichen Bedingungen ausreichend abbilden. Daher gilt der bisherige Messaufwand als nicht mehr notwendig.

Statt der Messung kann der Stickstoffgehalt künftig auch berechnet werden. Grundlage dafür ist eine verbesserte Datenlage. Damit sollen Bürokratie und Kosten für landwirtschaftliche Betriebe sinken.

Die bestehenden Obergrenzen für Stickstoffdüngung bleiben unverändert. Auch Dokumentationspflichten und Kontrollen gelten weiterhin.

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