Sankt Gilgen
In Sankt Gilgen wird fast die Hälfte der Wohnungen als Zweitwohnsitz genutzt. Mit der Bestellung als offizielles Kontrollorgan der Grundverkehrsbehörde erhält die Gemeinde zusätzliche Möglichkeiten, die Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen.
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Grundverkehrsgesetz zeigt Wirkung

1. Juni 2026
Die Novelle des Salzburger Grundverkehrsgesetzes, die am 1. September 2025 in Kraft getreten ist, zeigt bereits erste Auswirkungen. Laut dem Grundverkehrsbericht 2025 konnte die Grundverkehrsbehörde ihre Kontrolltätigkeit deutlich ausweiten. Gleichzeitig wurden Verwaltungsverfahren vereinfacht und digitalisiert.

Vor der Novelle waren Grundstückskäufe häufig mit umfangreichen Nachweispflichten und Genehmigungsverfahren verbunden. Nach Angaben des Landes wurden Zuständigkeiten gebündelt und Verwaltungsabläufe vereinfacht.

Bei Baulandkäufen ist nun in vielen Fällen keine Bescheinigung des Grundverkehrsbeauftragten mehr erforderlich. Stattdessen genügt eine Parteienerklärung gemeinsam mit einem Widmungsnachweis. Dadurch wurden im Vergleich zum selben Zeitraum des Jahres 2024 um 43 Prozent weniger Bescheinigungen ausgestellt.

Die frei gewordenen Ressourcen nutzt die Behörde verstärkt für Kontrollen. So stieg die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen von 39 im Jahr 2024 auf 152 im Jahr 2025. Die Kontrollen betreffen unter anderem illegale Zweitwohnsitze, spekulative Leerstände und Scheinhauptwohnsitze.

Landesrat Martin Zauner spricht von einer schnelleren und unkomplizierteren Abwicklung für Bürgerinnen und Bürger.

Digitalisierung senkt Aufwand und Kosten

Neben den Verwaltungsvereinfachungen spielte auch die Digitalisierung von Verfahren eine Rolle. Der geringere Verwaltungsaufwand ermöglichte nach Angaben des Landes eine Senkung der Verwaltungsabgaben für Betroffene.

Gemeinden erhielten neue Kontrollmöglichkeiten

Erstmals in Salzburg wurde eine Gemeinde per Bescheid als juristische Person zum grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgan bestellt. St. Gilgen am Wolfgangsee hat diese Rolle übernommen.

Fast die Hälfte der Wohnungen in St. Gilgen wird als Zweitwohnsitz genutzt, und der Druck auf den Immobilienmarkt ist hoch. Seit 1993 dürfen in der Gemeinde keine neuen Zweitwohnsitzobjekte mehr geschaffen werden. Das Verbot wird aber umgangen, indem Familienmitglieder in Ferienwohnungen gemeldet werden, obwohl der tatsächliche Lebensmittelpunkt woanders liegt.

Als offizielles Kontrollorgan der Grundverkehrsbehörde darf die Gemeinde nun eigenständig prüfen, ob Immobilienkäuferinnen und Immobilienkäufer tatsächlich in ihren Wohnungen leben. Gemeindebedienstete sowie beauftragte Personen sind berechtigt, direkt vor Ort zu kontrollieren, ob Immobilien tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist die Ortskenntnis: Gemeinden kennen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort oft besser als zentrale Behörden. 

Landesrat Zauner übergab Bürgermeister Otto Kloiber den entsprechenden Bescheid persönlich. St. Gilgen soll als Modell für andere Gemeinden dienen, die ähnliche Probleme mit illegalen Zweitwohnsitzen haben.

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