Was sich durch die VRV ändert
Anstelle des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts tritt der integrierte Dreikomponentenhaushalt:
Ausgewogenheit der Haushalte
Anstelle der Ausgeglichenheit des ordentlichen Haushalts und bei jedem Vorhaben, tritt die Ausgewogenheit der Haushalte.
- Ergebnishaushalt: Ausgeglichenheit ist abzustreben
- Finanzierungshaushalt: Sicherstellung der Liquidität
- Vermögenshaushalt: positives Nettovermögen ist sicherzustellen
Neuer Begriff: "Haushaltspotential"
Das „Haushaltspotential“ gibt die aktuelle Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte wieder. Das schafft Vergleichbarkeit mit der bisherigen Rechtslage, aus der Überschüsse bzw. Fehlbeträge einfach abzuleiten waren und dient der Transparenz.
Neues Instrument: Haushaltskonsolidierungskonzept
Ist das Haushaltspotential in der mittelfristigen Finanzplanung negativ bzw. die allgemeine Haushaltsrücklage aufgebraucht und Kassenkredit überzogen, haben Kommunen der Abt. Gemeinden ein Haushaltssanierungskonzept vorzulegen.
Stärkung der Gemeindeautonomie durch Deregulierung
Neue genehmigungsfreie Tatbestände sorgen für eine Verwaltungsvereinfachung und die Stärkung der Gemeindeautonomie im Vergleich zu den bisher notwendigen Genehmigungen für verschiedene Finanzgeschäfte.