Von der Idee zum Investitionskonzept: Die European City Facility unterstützt Gemeinden bei der Vorbereitung nachhaltiger Energieprojekte mit 60.000 Euro.
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European City Facility
Förderung für Energie-, Wärme- und Kältekonzepte in Gemeinden
Viele Gemeinden haben Klima- und Energiepläne beschlossen. Bei der Umsetzung scheitert es aber oft am Geld und an der Vorbereitung. Die European City Facility (EUCF) setzt genau hier an. Sie vergibt Zuschüsse von je 60.000 Euro. Damit sollen Gemeinden ihre Projekte so ausarbeiten, dass Banken und Investorinnen und Investoren sie prüfen und finanzieren können. Die achte Ausschreibung läuft bis 21. Dezember 2026.
Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Energiewende in Europa. Laut EUCF stehen sie aber vor mehreren Hürden. Oft fehlen das finanzielle und rechtliche Wissen, um langfristige Klimastrategien in konkrete Investitionsvorhaben umzuwandeln. Die Kosten für die Projektvorbereitung haben in Gemeindebudgets selten Vorrang, und Banken übernehmen sie in der Regel nicht. Dazu kommt eine starke Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln. Mit neuen Finanzierungsinstrumenten sind viele Gemeinden wenig vertraut.
Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Zeiträume. Politische Perioden sind kurz, Investitionen laufen lange. Außerdem sind viele kleine Einzelprojekte für den Finanzsektor wenig attraktiv, solange sie nicht gebündelt werden.
Die EUCF wurde ursprünglich im EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 gestartet. Heute läuft sie im Rahmen des LIFE-Programms der Europäischen Union weiter. Seit 2019 haben mehr als 400 Begünstigte Unterstützung erhalten. 371 Investitionskonzepte wurden bisher positiv bewertet. Nach eigenen Angaben der Begünstigten wurden damit Investitionen von mehr als 1,7 Milliarden Euro gesichert.
Wer einreichen kann
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie bestimmte öffentliche Körperschaften, die Gemeinden bündeln. Sie müssen zur Gänze in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, in Island, der Ukraine, Moldau, Montenegro oder Nordmazedonien liegen. Österreich gehört bei der Ausschreibung zur Region „Nordische Länder und Westeuropa“. Dazu zählen auch Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden. Die Anträge treten innerhalb dieser Region gegeneinander an.
Die EUCF fördert jede Gemeinde nur einmal. Wer in einer früheren Ausschreibung bereits Geld erhalten hat, ist ausgeschlossen. Das gilt auch für neu gebildete Gemeinden, zu denen eine frühere Begünstigte gehört. Abgelehnte Anträge können dagegen überarbeitet und bei der nächsten Ausschreibung erneut eingereicht werden. Nach der achten Ausschreibung sind zwei weitere geplant. Über die drei Runden sollen insgesamt 185 Begünstigte ausgewählt werden.
Sechs Fragen als erste Hürde
Am Anfang steht ein automatischer Online-Fragebogen. Er enthält sechs Fragen, die alle mit Ja beantwortet werden müssen. Abgefragt werden die Art der Antragstellerin, das Land, ein bestehender Klima- oder Energieplan, die politische Unterstützung, die Bereitschaft zu einer zweijährigen Beobachtungsphase und der Ausschluss einer früheren Förderung.
Als Plan gilt ein Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) nach dem Konvent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Möglich ist auch ein anderer lokaler Klima- oder Energieplan mit Zielen zur Emissionsminderung. Neu ist, dass auch ein kommunaler Wärme- und Kälteplan akzeptiert wird. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie schreibt solche Pläne für Gemeinden mit mehr als 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vor. Andere Wärme- und Kältepläne mit Minderungszielen werden ebenfalls anerkannt. Der Plan muss das gesamte Gebiet der Antragstellerin abdecken und mindestens ein Minderungsziel enthalten.
Wer den Fragebogen besteht, erhält Zugangsdaten für den Nutzerbereich der EUCF-Website. Dort wird der eigentliche Antrag ausgefüllt.
Englisch ist Pflicht, der Plan nicht
Der Antrag selbst muss auf Englisch gestellt werden. Zwei Dokumente sind verpflichtend. Erstens der Klima-, Energie- oder Wärmeplan. Er darf in der Landessprache eingereicht werden. Zweitens ein Unterstützungsschreiben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder einer anderen politischen Vertretung. Dieses Schreiben muss auf Englisch verfasst sein. Außerdem ist zwingend die Vorlage der EUCF zu verwenden. Schreiben ohne diese Vorlage werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Das Antragsformular hat vier Teile. Neben allgemeinen Angaben und den politischen Verpflichtungen steht das geplante Investitionsprojekt im Mittelpunkt. Gefragt sind unter anderem eine Beschreibung, der Umsetzungszeitraum, der Hauptsektor, die interne Organisation und eine Strategie zur Einbindung von Interessengruppen. In einer Tabelle sind die geplanten Maßnahmen mit Kosten und erwarteten Wirkungen anzugeben. Energieeinsparungen und erneuerbare Erzeugung werden in Gigawattstunden pro Jahr angeführt, die Treibhausgasminderung in Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr.
Eine Mindest- oder Höchstsumme für das Investitionsvolumen gibt es nicht. Stehen die genauen Zahlen noch nicht fest, sind Schätzungen erlaubt. Die Leitlinien warnen allerdings vor Doppelzählungen. Eine Maßnahme soll nicht dieselbe Wirkung gleichzeitig als Einsparung und als erneuerbare Erzeugung ausweisen.
Welche Projekte in Frage kommen
Gefördert werden Vorhaben im Bereich nachhaltige Energie. Dazu zählen öffentliche Gebäude einschließlich Sozial- und Gemeindewohnungen, private Wohn- und Nichtwohngebäude, gebäudeintegrierte Erneuerbare, Fernwärme- und Fernkältenetze, nachhaltige Mobilität, innovative Energieinfrastruktur, Anlagen für erneuerbare Energie und die öffentliche Beleuchtung. Neu in der Liste ist die Abwärmenutzung, etwa aus Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen. Auch Projekte aus anderen Bereichen sind möglich, solange sie der nachhaltigen Energie dienen.
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die auf fossile Brennstoffe ohne Emissionsminderung setzen. Darunter fallen die Förderung von Öl und Erdgas, herkömmliche Gasinfrastruktur und Stromerzeugung mit mehr als 250 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde. Auch große Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis von Öl, Gas, Kohle oder Torf ohne Emissionsminderung werden nicht unterstützt.
Wichtig ist: Das spätere Investitionskonzept muss genau jenes Projekt behandeln, das im Antrag beschrieben wurde. Abweichungen werden bei der abschließenden Prüfung kontrolliert.
Wofür das Geld verwendet werden darf
Die 60.000 Euro sind eine Pauschale. Sie dienen nicht der Umsetzung des Projekts, sondern seiner Vorbereitung. Gemeinden können damit eigenes Personal einsetzen, wenn die internen Kapazitäten ausreichen. Ebenso können sie externe Expertinnen und Experten beauftragen. Finanzierbar sind etwa Machbarkeitsstudien, technische, rechtliche und finanzielle Analysen, Sozial- und Marktstudien sowie Energieaudits. Auch die Teilnahme an Weiterbildungen ist abgedeckt.
Zusammenschlüsse sind ausdrücklich erwünscht
Die EUCF will vor allem kleine und mittlere Gemeinden erreichen. Deshalb werden Zusammenschlüsse bei der Bewertung positiv berücksichtigt. Sowohl formelle als auch informelle Gruppen dürfen einreichen. Eine Gemeinde übernimmt dabei die Führung. Nur sie muss das politische Unterstützungsschreiben vorlegen. Den Klima- oder Energieplan muss entweder die federführende Gemeinde oder die Gruppe als Ganzes haben. Gemeinsame Aktionspläne werden anerkannt.
Der Zuschuss von 60.000 Euro gilt pro Antrag, nicht pro Gemeinde. Die federführende Gemeinde unterzeichnet die Fördervereinbarung und verteilt das Geld unter den Partnern. Keine der beteiligten Gemeinden darf bereits früher gefördert worden sein, weder allein noch in einer anderen Gruppe.
Eine eigene Kategorie bilden öffentliche Körperschaften, die Gemeinden bündeln. Sie müssen gesetzlich als Ebene der lokalen Verwaltung anerkannt sein, die Mitgliedschaft der Gemeinden muss verpflichtend sein und sie dürfen nur aus Gemeinden bestehen. Außerdem brauchen sie eine eigene politische und administrative Struktur. Als Beispiele nennen die Leitlinien unter anderem die deutschen Landkreise, die französischen Gemeindeverbände und die italienischen Unioni dei Comuni. Öffentliche Agenturen, Gemeindeunternehmen oder Vereine zählen ausdrücklich nicht dazu.
So wird bewertet
Nach Ende der Einreichfrist prüft ein Team externer Expertinnen und Experten die Anträge. Jeder Antrag wird von mindestens zwei Personen bewertet. Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, kommt eine dritte Person dazu. Die Endnote ist der Durchschnitt.
Maximal sind 20 Punkte möglich. Sieben Punkte entfallen auf die Ambition des Projekts. Hier zählen das Investitionsvolumen und die erwarteten Wirkungen, jeweils absolut und pro Kopf, sowie die Kosteneffizienz und die Übertragbarkeit. Je fünf Punkte gibt es für die interne Organisation und für die Einbindung von Interessengruppen. Drei Punkte entfallen auf Stimmigkeit und Plausibilität.
Bei drei der vier Kriterien gilt eine Mindestschwelle von 50 Prozent der möglichen Punkte. Wer bei Organisation, Einbindung von Interessengruppen oder Plausibilität darunter bleibt, scheidet aus. Für die Ambition gilt keine Schwelle.
Besonders gewichtet wird die Energieeffizienz. Stammt mehr als die Hälfte der erwarteten Wirkung aus Energieeinsparungen, gibt es dafür 2,5 Punkte. Enthält ein Projekt wesentliche Effizienzmaßnahmen, die aber nicht die Mehrheit ausmachen, gibt es die Hälfte. Reine Erzeugungsprojekte ohne Effizienzmaßnahmen erhalten in diesem Punkt nichts.
Anträge müssen auf die jeweilige Gemeinde zugeschnitten sein. Enthalten mehrere Anträge gleiche oder sehr ähnliche Texte, werden sie abgelehnt. Bei Punktegleichstand entscheidet die höhere erwartete Wirkung pro Kopf.
Vom Zuschlag zur Auszahlung
Die Bewertung dauert etwa zwei Monate. Alle Antragstellerinnen erhalten per E-Mail das Ergebnis und eine schriftliche Rückmeldung. Einwände sind innerhalb von zehn Arbeitstagen möglich. Anträge über der Mindestschwelle, die nicht zum Zug kommen, landen auf einer Warteliste. Springt eine ausgewählte Gemeinde ab, rücken sie nach.
Für die Unterzeichnung der Fördervereinbarung bleiben zwei Monate. Danach fließen 65 Prozent des Zuschusses. Die Gemeinde hat anschließend bis zu zwölf Monate Zeit, das Investitionskonzept zu erstellen. Es besteht aus einer Vorlage, die in der Landessprache ausgefüllt werden kann, einer englischen Zusammenfassung, einem Finanzmodell, einer Präsentation für Investorinnen und Investoren sowie einem politischen Unterstützungsschreiben für die Umsetzung. Mindestens zwei Gutachterinnen und Gutachter prüfen das fertige Konzept. Fällt die Prüfung positiv aus, werden die restlichen 35 Prozent überwiesen.
Begleitung vor und nach dem Konzept
In jedem teilnehmenden Land gibt es eine nationale Anlaufstelle, einen sogenannten National Hub. Er berät in der Landessprache zum Antrag und später zur Konzepterstellung. Anträge oder Konzepte schreibt er aber nicht. Daneben steht ein zentraler Helpdesk für Fragen zur Verfügung. Begünstigte erhalten Zugang zu einem Lernprogramm mit Online-Modulen, Präsenztagen und Austausch zwischen Gemeinden.
Auch nach der Genehmigung des Konzepts endet die Begleitung nicht. Die EUCF organisiert Treffen mit Finanzierungsinstituten und nationale Runde Tische. Ausgewählte Begünstigte erhalten eine individuelle Überprüfung ihres Konzepts mit Empfehlungen zur Finanzierbarkeit. Zwei Jahre lang wird die Umsetzung beobachtet. Die Gemeinden melden dazu nach einem und nach zwei Jahren in einem einfachen Formular den Fortschritt und die Hürden.
Einreichung
Der automatische Fragebogen kann nicht erkennen, ob eine Gemeinde schon einmal gefördert wurde. Dafür gibt es auf der Website eine Liste der bisherigen Begünstigten
Der Artikel wurde mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt.