Antrag auf Baugenehmigung
Zwölf Monate Frist für Bebauungspläne: Danach soll ein Bauverfahren direkt starten können. Gemeinden bekommen einen klaren Rahmen.
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Baurecht wird entrümpelt

2. November 2026
Die steirische Landesregierung hat den Entwurf für eine Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes in Begutachtung geschickt. Das Gesetz soll grundlegend vereinfacht werden. Verantwortlich ist Landesrat Hannes Amesbauer, zuständig für Bau und Raumordnung. Erarbeitet wurde der Entwurf in enger Abstimmung mit Wohnbau- und Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer. Die Ziele: weniger Bürokratie, schnellere Bauverfahren und mehr Rechtssicherheit.

Die Novelle ist ein eigener Teil des zweiten Deregulierungspakets der Landesregierung. Dazu kommen Anpassungen im Raumordnungsrecht. Diese sind im Sammelgesetz des Deregulierungspakets enthalten.

Hintergrund der Reform: Viele Novellen haben in den vergangenen Jahren neue Vorschriften, zusätzliche Anforderungen und weitere Verfahrensschritte gebracht. Der Entwurf soll nun keine weitere kleine Reparatur sein. Er soll das historisch gewachsene Baugesetz von Grund auf vereinfachen. Notwendige Qualitäts- und Schutzstandards sollen dabei erhalten bleiben.

Neue Kategorie: freie Bauvorhaben

Eine zentrale Neuerung betrifft die Einteilung der Bauverfahren. Bewilligungspflichtige und meldepflichtige Vorhaben sollen klarer voneinander getrennt werden. Neu eingeführt wird die Kategorie der freien Bauvorhaben. Für Maßnahmen mit vergleichsweise geringen Eingriffen ist dann kein Weg zum Gemeindeamt mehr nötig. Dazu zählen unter anderem bestimmte Maßnahmen der Gartengestaltung, Regenwasserzisternen und landwirtschaftliche Hagelschutznetze.

Auch Nutzungsänderungen bestehender Räume sollen unter klar festgelegten Voraussetzungen ohne Behördenweg möglich sein. Vereinfachte Verfahren sind zudem etwa für kleinere Zubauten und Klimaanlagen vorgesehen.

Kürzere Fristen mit Bestätigung durch Ziviltechniker

Verbesserungen plant das Land auch bei den Verfahrensfristen. Voraussetzung sind vollständige Bauunterlagen und eine Bestätigung durch eine unabhängige Ziviltechnikerin oder einen unabhängigen Ziviltechniker. In diesem Fall verkürzt sich die Entscheidungsfrist im ordentlichen Bauverfahren von sechs auf vier Monate. Im vereinfachten Verfahren sinkt sie von drei auf zwei Monate.

Für das vereinfachte Verfahren ist unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Bewilligungsfiktion vorgesehen. Entscheidet die Behörde nicht rechtzeitig, gilt das Vorhaben dann als bewilligt. Die zusätzliche Bestätigung durch Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker ist freiwillig. Die Behörde behält ihre Prüf- und Kontrollmöglichkeiten in jede Richtung.

Rechtssicherheit für alte Gebäude

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Bauen im Bestand. Gebäude, die seit mehr als 30 Jahren unbeanstandet bestehen, sollen unter festgelegten Voraussetzungen als rechtmäßiger Bestand festgestellt werden können. Ein Abbruchbescheid für Häuser, die jahrzehntelang unbeanstandet zum Wohnen genutzt wurden, soll damit nicht mehr die Regel sein. Sanierungen und Nutzungsänderungen älterer Gebäude sollen leichter werden. Zwingende Sicherheitsanforderungen gelten aber weiterhin.

Geruchsimmissionen und Bebauungspläne

Neu geregelt wird auch die Beurteilung von Geruchsimmissionen bei landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben. Nachvollziehbare Maßstäbe sollen Landwirtinnen und Landwirten, Nachbarinnen und Nachbarn sowie Gemeinden mehr Rechtssicherheit geben.

Bei Bebauungsplänen sollen unnötige Detailvorschriften wegfallen. Für die Erlassung eines Bebauungsplans gilt künftig eine verbindliche Frist von zwölf Monaten. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt die Festlegung des Bebauungsplans. Ein weiterer Rechtsakt ist dafür nicht nötig. Das Bauverfahren kann direkt beginnen. Damit soll das sogenannte „Freiklagen“ bei massiver Fristüberschreitung künftig nicht mehr vorkommen. In Graz ist dieser Fall bereits aufgetreten.

Außerdem weist das Gesetz künftig ausdrücklich darauf hin, dass Gemeinden bei Bauangelegenheiten fachlich zusammenarbeiten können.

Amesbauer: Weniger Behördenwege

Landesrat Hannes Amesbauer sieht in der Reform eine Entlastung für alle Beteiligten: „Mit dieser umfassenden Baugesetzreform entrümpeln wir das historisch gewachsene Baugesetz. Damit geben wir Gemeinden, Unternehmern, Landwirten und Bürgern die rechtlichen Möglichkeiten in die Hand, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sicherzustellen. Künftig soll nicht mehr für jede Kleinigkeit ein Behördenweg notwendig sein.“

Gleichzeitig sollen die Behörden entlastet werden. „Wir setzen auf mehr Eigenverantwortung, damit die Bürger schneller zu ihrem Recht kommen und von ausufernden Vorschriften befreit werden, während wir gleichzeitig die Behörden von überbordenden und längst überholten Prüfpflichten entlasten. Unser Ziel ist ein Baurecht, das Bauen ermöglicht, statt es unnötig zu erschweren“, sagt Amesbauer.

Schmiedtbauer: Niedrigere Bau- und Wohnkosten

Landesrätin Simone Schmiedtbauer erwartet sich von der Novelle geringere Kosten: „Mit der Baugesetznovelle machen wir das Bauen in der Steiermark einfacher, schneller und günstiger.“ Profitieren sollen laut Schmiedtbauer die Steirerinnen und Steirer durch niedrigere Bau- und Wohnkosten, die Bauwirtschaft durch bessere Rahmenbedingungen und die Landwirtschaft durch deutlich einfachere Verfahren bei der Weiterentwicklung der Betriebe.

Auch die Gemeinden nennt sie ausdrücklich: „Gleichzeitig werden Gemeinden entlastet und profitieren von einem klaren gesetzlichen Rahmen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass Bauen wieder leichter wird, Sanierungen leistbarer werden und dringend benötigter Wohnraum schneller entstehen kann.“

Die nächsten Schritte

Die Begutachtung dauert sechs Wochen. Danach werden die eingelangten Stellungnahmen geprüft. Der Beschluss in der Landesregierung ist für das erste Halbjahr 2027 geplant. Anschließend geht der Entwurf an den Steiermärkischen Landtag.

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