PFAS gewinnen an Aufmerksamkeit
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Ewigkeitschemikalien

Was Gemeinden über PFAS wissen müssen

Die Stoffe, die unter Ewigkeitschemikalen subsumiert werden, bauen sich praktisch nie ab, wandern mit dem Grundwasser und treffen Gemeinden gleich mehrfach: als Wasserversorger, Feuerwehrerhalter, Kläranlagenbetreiber und erste Anlaufstelle der Bürger.

PFAS stecken in Pfannen, Funktionskleidung wie Regenjacken und Löschschaum. Lange galten sie als Wunderstoffe, heute gelten sie als eines der hartnäckigsten Umweltprobleme Europas. Bund, Länder und EU ziehen die Regeln an, die Fristen laufen bis 2030 und darüber hinaus. Dieser Beitrag erklärt, wie PFAS wirken, wie sie in Boden und Wasser gelangen, was das neue Recht verlangt und warum Wissen über PFAS für Gemeinden zur Pflicht wird.

Was PFAS sind – und warum sie bleiben

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Gemeint ist keine einzelne Chemikalie, sondern eine Gruppe von mehr als 10.000 künstlich hergestellten Verbindungen. Industriell genutzt werden sie seit den 1940er- und 1950er-Jahren. Ihr gemeinsames Merkmal: Kohlenstoffketten, an denen Fluoratome hängen.

Genau diese Bindung macht PFAS so nützlich. Sie sind laut Umweltbundesamt wasser- und fettabweisend und „extrem stabil gegenüber hohen Temperaturen“. Deshalb finden sie sich in beschichteten Pfannen, in Funktionskleidung wie Regenjacken, in Papier- und Lebensmittelverpackungen, in Kosmetika und in Löschschäumen.

Dieselbe Stabilität ist das Problem. Drei Eigenschaften machen PFAS zu einer Herausforderung für Verwaltung und Wasserwirtschaft:

  • Beständig: In der Natur bauen sich PFAS praktisch nicht ab. Was einmal im Boden ist, bleibt dort über Generationen. Daher der Name „Ewigkeitschemikalien“.
  • Mobil: Viele PFAS lösen sich gut in Wasser. Sie sickern in den Untergrund und bilden Schadstofffahnen, die über Kilometer wandern können. Am Flughafen Salzburg ist eine solche Fahne rund 3,5 Kilometer lang.
  • Anreichernd: Langkettige PFAS wie PFOA und PFOS bleiben laut deutschem Umweltbundesamt mehrere Jahre im menschlichen Körper. Weltweit sind sie im Blut fast aller Menschen nachweisbar.

Für Gemeinden folgt daraus eine einfache Logik: Ein PFAS-Eintrag von heute ist ein Problem für Jahrzehnte. Und je später er entdeckt wird, desto größer ist die belastete Fläche.

Was PFAS im Körper anrichten

Akut sind PFAS kaum giftig. Gefährlich wird die langsame Anreicherung über Jahre. Die Forschung hat dazu inzwischen belastbare Befunde:

  • Immunsystem: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt, für die Summe von PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS. Grundlage sind erste Studien, in denen Kinder mit höheren PFAS-Werten im Blut nach üblichen Impfungen weniger Antikörper bildeten.
  • Cholesterin: Für PFOS, PFOA und PFNA sieht das deutsche Umweltbundesamt „eindeutige Hinweise“ auf einen Zusammenhang mit erhöhtem Cholesterin.
  • Krebs: Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO stufte im Dezember 2023 PFOA als „krebserregend für den Menschen“ ein, PFOS als „möglicherweise krebserregend“. Die Einstufung beschreibt, ob ein Stoff Krebs auslösen kann, nicht wie hoch das Risiko bei einer bestimmten Belastung ist.
  • Schwangerschaft: Für ein geringeres Geburtsgewicht gibt es Hinweise, die Evidenz ist aber schwächer. Schwangere, Neugeborene und Kleinkinder gelten als besonders empfindlich.

Das Umweltbundesamt hat PFAS auch in Österreich im Blut von Müttern und im Nabelschnurblut nachgewiesen. Für einige bekannte PFAS sind die Werte zwischen 2010 und 2019 gesunken – ein Effekt früherer Verbote. Eine österreichweite Langzeitstudie zu den Gesundheitsfolgen gibt es bisher nicht; die Grünen haben im Juni 2026 einen Antrag dafür eingebracht.

Wichtig für die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern: Laut deutschem Bundesinstitut für Risikobewertung können Verbraucher ihre PFAS-Aufnahme „kaum beeinflussen“. Der Hebel liegt bei Quellen, Trinkwasser und Lebensmitteln – und damit bei der öffentlichen Hand.

Wie PFAS in Boden und Wasser gelangen

PFAS gelangen auf mehreren Wegen in die Umwelt. Zwei davon führen direkt in die Gemeinde.

Löschschaum. Fluorhaltige Schäume löschen Flüssigkeitsbrände besonders gut, weil sie einen Film bilden, der den Sauerstoff abschneidet. Jahrzehntelang wurden sie bei Übungen und Einsätzen verwendet. Laut Richard Berger, Sprecher des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands, waren solche Löschmittel damals „sogar behördlich vorgeschrieben“. Frühere Übungsplätze von Feuerwehren, Flughäfen, Betriebsfeuerwehren und Militär sind daher typische Verdachtsflächen. Die österreichischen Feuerwehren verzichten seit Oktober 2025 bei Ausbildung und Übungen auf PFAS-Schaum.

Klärschlamm und Dünger. PFAS aus Haushalten und Betrieben landen im Abwasser. Kläranlagen können sie nicht vollständig entfernen. Ein Teil geht in die Gewässer, ein Teil bleibt im Klärschlamm. In Vorarlberg fand das Umweltbundesamt in allen untersuchten Klärschlämmen und Klärschlammkomposten die 13 untersuchten PFAS. Klärschlamm darf je nach Bundesland unter Auflagen als Dünger auf Felder. Grenzwerte für PFAS in Klärschlammkompost und Boden gibt es in Österreich nicht. Deutschland ist hier weiter: Dort gilt für Düngemittel ein Grenzwert von 100 µg/kg für die Summe aus PFOA und PFOS, ab 50 µg/kg muss gekennzeichnet werden.

Industrie und Alltag. Produktionsstandorte, Galvanik, Textil- und Papierbetriebe können PFAS direkt freisetzen. Dazu kommt der diffuse Eintrag aus Konsumprodukten. Ein Sonderfall ist Trifluoressigsäure (TFA), ein sehr kleines, sehr mobiles Abbauprodukt etwa von Kältemitteln und Pflanzenschutzmitteln. Die AGES schätzt die gemessenen TFA-Gehalte derzeit als gesundheitlich unbedenklich ein; die EU bezieht TFA aber in den neuen PFAS-Qualitätsstandard für Oberflächengewässer ein.

Die Lage in Österreich

Das öffentliche Trinkwasser ist nach bisherigen Daten überwiegend unauffällig. Das Problem liegt im Grundwasser, in Altlasten und in privaten Brunnen.

Trinkwasser. Oberösterreich hat früh systematisch gemessen. Von 2021 bis 2024 wurden 555 Proben aus 488 Wasserversorgungsanlagen untersucht. Acht Anlagen, also 1,6 Prozent, lagen über dem heutigen Grenzwert. Betroffen waren rund 851 Personen in Linz, Leonding, Pasching, Tarsdorf und Unterweißenbach. Vier Anlagen wurden an Nachbarversorger angeschlossen.

Altlasten. Im österreichischen Altlastenregister sind drei PFAS-Altlasten der höchsten Prioritätsklasse 1 ausgewiesen: das Feuerlöschübungsgelände am Flughafen Salzburg, die Feuerwehrschule Lebring in der Steiermark und das ELG Tanklager Lannach. Weitere Standorte, etwa der Flughafen Linz, werden untersucht.

Mannswörth. Wie schnell das Thema vor der Haustür landet, zeigte im Mai 2026 der Fall Mannswörth in der Stadtgemeinde Schwechat. Löschschaum von Übungen auf dem OMV-Raffinerieareal hatte über Jahrzehnte das Grundwasser belastet. Gemessen wurden bis zu 0,3 Mikrogramm pro Liter, das Dreifache des Trinkwassergrenzwerts. Den Anwohnern wurde geraten, Grundwasser nicht zu trinken und auch nicht für Garten, Pool oder Tiere zu verwenden. Das öffentliche Netz war laut OMV nicht betroffen.

Hausbrunnen. Rund zehn Prozent der Bevölkerung beziehen Trinkwasser aus einem eigenen Brunnen. Für sie gibt es keine Untersuchungspflicht. Das Land Oberösterreich empfiehlt eine Volluntersuchung inklusive PFAS alle zehn Jahre.

Dunkelziffer. Der Altlastenexperte Thilo Hofmann von der Universität Wien spricht von der „Spitze des Eisbergs“ und erwartet hunderte, möglicherweise mehr als tausend betroffene Flächen. Der Grund: In Österreich wurde bisher deutlich weniger gezielt gesucht als in anderen Ländern. Der Schweizer Kanton Wallis hat allein 187 mutmaßliche PFAS-Standorte durch Löschschäume lokalisiert.

Das neue Recht: Trinkwasser seit 2026, EU-Fristen bis 2030

Die Trinkwasserregel ab 2026. Seit 12. Jänner 2026 darf Trinkwasser in Österreich höchstens 0,10 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 definierten PFAS enthalten („Summe PFAS-20“). Grundlage ist die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, umgesetzt mit der Novelle der Trinkwasserverordnung, BGBl. II Nr. 57/2024. Die Novelle trat im Februar 2024 in Kraft, der PFAS-Grenzwert gilt nach einer Übergangsfrist seit Jänner 2026. Wasserversorger mit einer Abgabe von mehr als zehn Kubikmetern pro Tag müssen ihr Wasser regelmäßig auf PFAS untersuchen lassen.

Wird der Wert überschritten, gilt das Wasser nicht mehr als Trinkwasser. Es darf nicht zum Trinken und Kochen verwendet werden. Abkochen hilft nicht. Körperpflege, Duschen und Putzen bleiben möglich. Der Versorger muss alle Abnehmer informieren. Für kleine und mittlere Versorger sieht das Land Oberösterreich als einzige geeignete Lösung eine Ersatzwasserversorgung, etwa den Anschluss an einen Nachbarn oder eine neue, unbelastete Quelle. Aufbereitung mit Aktivkohle, Umkehrosmose oder Ionenaustausch ist möglich, aber aufwendig.

Die nächsten Schritte der EU:

  • Seit 23.10.2025: REACH-Beschränkung für PFAS in Löschschäumen (VO (EU) 2025/1988) in Kraft, mit Übergangsfristen bis 2030.
    • Für Gemeinden: Feuerwehren müssen auf fluorfreie Schäume umstellen und Altbestände fachgerecht entsorgen.
  • Seit 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung: PFAS in Lebensmittelverpackungen verboten.
    • Für Gemeinden: betrifft Beschaffung, Kantinen und Veranstaltungen.
  • Bis 31.07.2027: Umsetzung der neuen Kommunalabwasserrichtlinie (RL (EU) 2024/3019).
    • Für Gemeinden: 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten und in sensiblen Gebieten ab 10.000; Nachrüstung 2033 bis 2045; mindestens 80 Prozent der Kosten tragen Pharma- und Kosmetikindustrie.
  • Bis 21.12.2027: Umsetzung der RL (EU) 2026/805 zu Grund- und Oberflächenwasser.
    • Für Gemeinden: neue PFAS-Qualitätsstandards, für Oberflächengewässer als Summe von 25 PFAS inklusive TFA; mehr Monitoring.
  • Ende 2026: Endgültige Stellungnahme des ECHA-Ausschusses SEAC zum universellen PFAS-Verbot.
    • Für Gemeinden: Danach entscheidet die EU-Kommission; Verbote greifen frühestens ab 2029.

Das universelle PFAS-Verbot. Fünf Staaten haben 2023 vorgeschlagen, die gesamte Stoffgruppe unter REACH zu beschränken. Der Risikobewertungsausschuss der Chemikalienagentur ECHA hat im März 2026 zugestimmt. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse hält laut Entwurf ein Verbot mit befristeten, anwendungsbezogenen Ausnahmen für die geeignetste Maßnahme. Seine endgültige Stellungnahme ist bis Ende 2026 geplant.

Was fehlt. Für PFAS im Boden gibt es in Österreich keinen Grenzwert, für Düngemittel ebenfalls nicht. Altlasten, die nach 1989 entstanden sind, fallen nicht unter das Altlastensanierungsgesetz. Der nationale PFAS-Aktionsplan des Umweltministeriums liegt seit September 2024 vor.

Warum Gemeinden Bescheid wissen müssen

Zuständig für Grenzwerte, Altlasten und Kontrolle sind Bund und Länder. Die Folgen aber kommen in der Gemeinde an. Kaum eine Ebene ist so oft und so vielfältig betroffen.

Als Wasserversorger. Gemeinden, Verbände und Genossenschaften müssen seit 2026 auf PFAS untersuchen lassen. Bei einer Überschreitung tragen sie die Informationspflicht und meist die Kosten für Ersatzversorgung oder Aufbereitung – auch wenn sie die Belastung nicht verursacht haben.

Als Erhalter der Feuerwehr. Alte Übungsplätze können Altlasten sein. Der Umstieg auf fluorfreie Schäume, die Entsorgung von Restbeständen und neue Ausrüstung kosten Geld und brauchen Planung.

Als Kläranlagenbetreiber. Die Kommunalabwasserrichtlinie verlangt mehr Reinigung und mehr Überwachung. Gleichzeitig steht die Ausbringung von Klärschlamm unter wachsender Beobachtung.

Als Raumplaner und Grundeigentümer. Wer Flächen umwidmet, verkauft oder bebaut, sollte wissen, ob dort früher Löschübungen stattfanden oder belastete Schlämme ausgebracht wurden.

Als erste Anlaufstelle. Wenn Hausbrunnen belastet sind oder Medien berichten, rufen Bürgerinnen und Bürger zuerst im Gemeindeamt an. Mannswörth hat gezeigt, wie heikel die Kommunikation ist: Die Information kam per Postwurf, manche Anwohner übersahen sie zwischen der Werbepost.

Die Kostenfrage. PFAS-Sanierungen sind teuer. Im Kanton Wallis werden die Kosten bis 2045 auf rund eine Milliarde Franken geschätzt. Zum Tempo der Altlastenuntersuchungen sagt das Umweltministerium: „Eine weitere Beschleunigung ist nicht vorgesehen.“

Für Gemeinden heißt das: Ohne eigenes Wissen können sie weder Risiken einschätzen noch ihre Interessen bei Bund, Land und Verursachern vertreten.

Checkliste: Was Gemeinden jetzt tun können

  • PFAS-Befunde prüfen: Liegen für alle eigenen Wasserversorgungsanlagen aktuelle PFAS-20-Analysen vor? Wie nahe liegen die Werte am Grenzwert?
  • Notfallplan erstellen: Welche Ersatzversorgung gibt es, wenn eine Quelle ausfällt? Gibt es eine Verbindung zum Nachbarversorger?
  • Verdachtsflächen kennen: Wo fanden früher Löschübungen statt – Feuerwehrhaus, Betriebsfeuerwehr, Flugplatz, Militärgelände? Wo wurde Klärschlamm ausgebracht?
  • Feuerwehr unterstützen: Restbestände an PFAS-Schaum erfassen und fachgerecht entsorgen, Umstieg auf fluorfreie Schäume planen und budgetieren.
  • Hausbrunnen ansprechen: Besitzerinnen und Besitzer auf die Untersuchungsempfehlung hinweisen, vor allem im Umfeld von Verdachtsflächen.
  • Kommunikation vorbereiten: Klare Ansprechperson, Textbausteine für Bürgerinformation, Kanäle jenseits des Postwurfs.
  • Kläranlage einbinden: Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie und den Umgang mit Klärschlamm mit Betreiber und Verband klären.
  • Verursacherprinzip einfordern: Bei Schäden Verursacher benennen lassen und Fördermöglichkeiten nach Altlastensanierungsgesetz prüfen.

Ansprechpartner: Trinkwasseraufsicht und Wasserwirtschaftsabteilung des jeweiligen Bundeslands, AGES für gesundheitliche Fragen, Umweltbundesamt für Altlasten.

Ausblick: Das Thema wird größer, nicht kleiner

PFAS werden die Gemeinden über Jahrzehnte begleiten. Drei Entwicklungen zeichnen sich ab.

Mehr Messungen, mehr Funde. Mit der Untersuchungspflicht für Trinkwasser und dem neuen EU-Monitoring für Grund- und Oberflächenwasser wird sichtbar, was bisher unbekannt war. Wer misst, findet. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Zahl der bekannten Flächen dann deutlich steigt.

Strengere Regeln. Das universelle PFAS-Verbot der EU würde neue Einträge an der Quelle stoppen. Die Forderungen danach werden lauter: Umweltorganisationen wie Greenpeace und Global 2000 drängen ebenso darauf wie die Grünen im Nationalrat, die im Oktober 2026 ein rasches nationales und europäisches Verbot verlangt haben. Ein Verbot ändert aber nichts an den Altlasten, die bereits im Boden liegen.

Der Streit ums Geld. Die entscheidende Frage der nächsten Jahre lautet: Wer zahlt? Das bestehende Altlastensystem wurde nicht für PFAS gebaut. Ob Hersteller stärker beteiligt werden ist politisch offen.

Gemeinden, die sich jetzt informieren, mögliche Verdachtsflächen kennen und ihre Kommunikation vorbereiten, verschaffen sich einen Vorsprung. Ewigkeitschemikalien verlangen Weitblick – und den haben Gemeinden in der Daseinsvorsorge seit jeher.

Weiterführende Links

Neue Trinkwasserregel ab 2026

Europäische Union

Behörden in Österreich

Gesundheit

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