Recht
Wahlrechtsreform bringt Übergangsfrist und mehr Geld
Die wichtigste davon ist, dass den Gemeinden eine Übergangsfrist für die barrierefreie Ausgestaltung der Wahllokale bis 2028 zugestanden wurde. Somit muss erst ab 1. Jänner 2028 jedes Wahllokal einen barrierefreien Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben.
Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden. Prinzipiell sollen die Neuerungen Anfang 2024 in Kraft treten – also zeitgerecht für die nächste Nationalratswahl im Herbst 2024 (wenn sie nicht vorgezogen wird) und mit Premiere bei der schon im Spätfrühling anstehenden EU-Wahl.
Erleichterungen für Menschen mit Behinderung
Um Menschen mit Behinderung das Wählen zu erleichtern, sollen auch die Bereitstellung von Wahlschablonen für Wahlkarten, die Abschrägung des amtlichen Stimmzettels, Mindestschriftgrößen für Drucksorten sowie vermehrte Informationen in einfacher Sprache kommen. Das betrifft etwa das Informationsblatt über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte, das in Hinkunft verpflichtend in leicht lesbarer Sprache verfasst sein muss. Diese Maßnahme könnte auch insgesamt dazu beitragen, die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen zu reduzieren.
Wahlkarten können sofort ausgefüllt werden
Es wird auch in allen Gemeinden die – bisher nur in den Statutarstädten gesetzlich erlaubte – Möglichkeit geben, Wahlkarten gleich beim Abholen am Gemeindeamt auszufüllen und wieder abzugeben. Damit werde „eigentlich eine Art Vorwahltag eingeführt“, pries ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl die Erleichterung der Briefwahl.
Höhere finanzielle Entschädigungen für Wahlbeisitzer
In Bezug auf die Administration von Wahlen werden mit dem Gesetzespaket unter anderem höhere finanzielle Entschädigungen für Wahlbeisitzerinnen und -beisitzer verankert. Diese erhalten künftig bundesweit einheitlich und wertgesichert zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals.
Ausgezahlt werden soll die Entschädigung steuerfrei, dafür muss ergänzend zur Sammelnovelle allerdings noch das Einkommensteuergesetz geändert werden, wie in den Erläuterungen festgehalten wird.
Begleitend zur höheren finanziellen Entschädigung für Wahlbeisitzer:innen wird auch die Pauschalentschädigung, die die Gemeinden für den Wahlaufwand vom Bund erhalten, deutlich erhöht. So werden künftig bei Nationalratswahlen pro wahlberechtigter Person zwei Euro statt 94 Cent zur Auszahlung gelangen. Das entspreche ungefähr einer Verdoppelung, weil auch die 94 Cent in der ersten Jahreshälfte 2023 zu valorisieren gewesen wären, heißt es dazu in den Erläuterungen.