Photovoltaikanlage
Bei der Verpachtung von Pachtflächen zur Errichtung erneuerbarer Energieanlagen sollte man auf marktgerechte Preise achten.
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Vorsicht bei Pachtverträgen von Solar- und PV-Anlagen

4. März 2022
Auch in Deutschland wird im Photovoltaik-Bereich immer schwieriger, geeignete Flächen zu finden. Derzeit beobachtet man dort häufig den Versuch einiger energiewirtschaftlicher Akteure, kommunale Flächen insbesondere für die spätere Photovoltaiknutzung mit nicht marktkonformen Pachtverträgen langfristig zu reservieren.

Dabei werden nach einem Bericht der Berliner Anwaltskanzlei Gassner, Groth, Siederer & Coll. oft gar keine oder geringfügige Reservierungsgebühren für lange Zeiträume angeboten. Auch die eigentlichen Pachtzinsen, die regelmäßig erst ab Baubeginn gezahlt werden sollen, bleiben bei diesen Angeboten meist deutlich hinter ansonsten gezahlten Pachtzinsen konkret bauwilliger Projekt- bzw. Betreiberunternehmen zurück.

Der Hintergrund dieser Angebote ist klar: Die Unternehmen wollen möglichst kostengünstig ihre Projekt-Pipeline festigen, ohne zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits konkrete Umsetzungspläne oder -absichten zu haben. Dabei spekulieren die Unternehmen auf weiter steigende Strompreise in Verbindung mit zunehmender Flächenverknappung.

Nicht marktgerechte Flächenreservierungen – Verstoß gegen Beihilferecht

Zwar ist grundsätzlich zu begrüßen, dass auf ehemaligen Wirtschaftsflächen wie Deponien im Zuge der Renaturierung verstärkt die Übergangsnutzung zur Erzeugung von erneuerbarem Strom angestrebt wird. Jedoch ist es nicht nur im kommunalen-, sondern letzten Endes auch im Betreiberinteresse, dass hierfür marktkonforme Bedingungen vereinbart werden.

Das Europäische Beihilferecht steht der Verpachtung von Grundstücken aber entgegen, sofern nicht marktübliche Entgelte vereinbart werden. Anderenfalls steht eine selektive Begünstigung privatwirtschaftlicher Unternehmen gemäß Art. 107 f. AEUV im Raume. Im Fall eines Kontrollverfahrens der Europäischen Kommission könnte dies zur Nichtigkeit des Vertrages, einem Bußgeld gegenüber der Kommune sowie einer Pflicht zur Nachzahlung marktüblicher Entgelte führen.

Fazit und Empfehlung

Sowohl aus kommunaler als auch aus Betreibersicht empfiehlt das Energieforum Berlin, bei dem grundsätzlich begrüßenswerten Andrang auf Pachtflächen zur Errichtung erneuerbarer Energieanlagen auf marktgerechte Preise zu achten. Diese bieten am Ende auch die größte Sicherheit dafür, dass die Projekte tatsächlich zeitnah errichtet werden und damit die überparteilichen Klimaschutzziele erreicht werden.