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„Von der Emotion zur Lösung“

Was als Titel heute Themen wie eine neue Covid-19-Verordnung oder die Streitfrage der Zweitwohnsitze vermuten ließe, stand im Sommer 1996 für etwas ganz anderes: die Verwendung von Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen für die Landwirtschaft. Das „Kommunal-Magazin“ berichtete in seiner Ausgabe 02/2006, dass eine Untersuchung des oberösterreichischen Gemeindebundes belegt hatte, dass „kommunaler Klärschlamm nur einen Bruchteil der gesetzlich festgelegten Grenzwerte an Schadstoffen“ enthalten würde und daher „auch in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann“.

Der damalige oberösterreichische Gemeindebund-Präsident Günther Pumberger, Bürgermeister von Eberschwang, schrieb in einem Beitrag, dass „in Oberösterreich (wie auch in den anderen Bundesländern) die Verwendung von Klärschlamm im oö. Bodenschutzgesetz und in der Klärschlammverordnung festgelegt“ sei. Hintergrund war natürlich das Anliegen, dass Böden nicht zusätzlich mit Schadstoffen belastet werden sollten.

Während aber die Beschaffenheit von Klärschlamm für die Ausbringung auf Böden nach der Untersuchung des oö. Gemeindebundes unbedenklich war, war „die Entsorgung des immer stärker ansteigenden Klärschlamms weitgehend ungelöst“. 
Als zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten standen nur die Verbrennung oder die Deponierung zur Auswahl – beides keine besonders guten und vor allem sehr teure Lösungen. 

Pumberger verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass mit der Untersuchung des Klärschlamms den „Angstpsychosen bei der Verwendung von Klärschlamm und einer Verwertung im natürlichen Kreislauf innerhalb der Landwirtschaft (die Ausbringung auf Grünflächen war ja nicht erlaubt)“ entgegengewirkt werden könne. Sein Wunsch: „Das Thema Klärschlamm von der emotionalen ein Stück in Richtung einer rationalen Lösung zu bewegen.“